Die IHK als Bewilligungsstelle für die Coronahilfen

Die IHK für München und Oberbayern übernimmt im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums seit Juni 2020 als Bewilligungsstelle für ganz Bayern die Abwicklung aller Corona- Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus, IV, Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022, November- und Dezemberhilfe, Bayerische Oktoberhilfe, Bayerische Härtefallhilfe mit Sonderhilfe Weihnachtsmärkte inkl. Schausteller und Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen) inkl. deren End- und Schlussabrechnungen.


Auftrag bei der Abwicklung der Corona Wirtschaftshilfen

Konkret übernimmt die IHK die Begutachtung der Anträge, die Erstellung der Bescheide und die Auszahlung über die Staatsoberkasse.

Informationen zur Antragsberechtigung, Auslegungen der FAQs sowie technischen Problemstellungen erfolgen ausschließlich über die Hotlines des Bundes.

Bitte beachten Sie, dass die IHK für München und Oberbayern nicht die Bewilligungsstelle für die Corona-Soforthilfe war und Sie die Antworten auf Ihre diesbezüglichen Fragen daher ausschließlich über das Bayerische Wirtschaftsministerium erhalten.