IHK Ratgeber

Schlussabrechnung Coronahilfen

Sie haben für Ihr Unternehmen während der Corona-Pandemie Überbrückungshilfe I - IV oder November- und Dezemberhilfe erhalten? Dann stehen nun die Schlussabrechnungen an. Ausgenommen davon sind die Direktanträge der November- und Dezemberhilfe sowie die Härtefall- und Oktoberhilfe.

Schlussabrechnungen

Nachdem der Bund die Corona-Maßnahmen Ende März 2022 beendete, sind im Anschluss daran die Corona-Wirtschaftshilfen Ende Juni 2022 ausgelaufen. Der aufgrund der andauernden Pandemie mehrfach verlängerte beihilferechtliche Rahmen der EU lief zu diesem Datum ebenfalls aus.

Die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I-IV sowie die November- und Dezemberhilfen sind grundsätzlich als zweistufige Verfahren aufgesetzt. In der 1. Stufe wurden die Anträge i.d.R. auf Prognosezahlen eingereicht (Kriterium: erwarteter Umsatzeinbruch in den jeweiligen Fördermonaten). In der 2. Stufe – der Schlussabrechnung mussten die tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche (Ist-Zahlen) eingereicht werden. Hieraus ergibt sich final die Förderberechtigung und die Förderhöhe. Als Ergebnis der Prüfung kann es zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigungen der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.

Sofern noch keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Wichtiger Hinweis: Die Bewilligungsstelle erlässt in Kürze für alle vorläufig bewilligten Anträge, für die keine vollständige Schlussabrechnung eingereicht oder durch prüfende Dritte eine Fristverlängerung beantragt wurde, einen Schlussbescheid mit der vollständigen Rückforderung der gewährten Corona-Hilfen. Dies entspricht den Förderbedingungen.

Achtung: Wird die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das zuständige vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingesetzte Service-Desk. Das Kontaktformular und die Telefonnummer der zentralen Anlaufstelle finden Sie über den folgenden Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html

Gegebenenfalls finden Sie die für Sie relevanten Informationen auch im Leitfaden für prüfende Dritte auf der Website des Bundes.

Bearbeitung der Schlussabrechnung

Es erreichen uns zahlreiche Anfragen nach einer zügigen Bearbeitung der Schlussabrechnungen.

Da die Anzahl der Gesamtanträge in der Schlussabrechnung bei mehr als 300.000 Anträgen liegen wird, rechnen wir mit einer Gesamtbearbeitungsdauer bis Ende 2025.

Leider können wir keine Einzelfälle vorziehen oder beschleunigt behandeln. Wir bearbeiten nach Antragseingang. In der Regel werden Rückmeldungen nach Einreichung der Schlussabrechnung erst einige Monate später erfolgen. Hierauf weisen bereits die FAQs des Bundes unter Punkt 3.12. hin.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Schlussabrechnungen angezeigten Rück- bzw. Nachzahlungsbeträge unter dem Vorbehalt der Prüfung stehen und keinesfalls als verbindliche Aussage für die finale Fördersumme angenommen werden sollen.

Bitte warten Sie vor einer eventuellen Rückzahlung den finalen Bescheid ab.

Es besteht die Möglichkeit für Stundungen oder Ratenzahlungen. Bei Notwendigkeit einer Stundung oder Ratenzahlung wenden Sie sich bitte an rueckzahlung@muenchen.ihk.de.