IHK Ratgeber

Die AzubiCard bietet Azubis eine Fülle von Vergünstigungen

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Die AzubiCard wird durch teilnehmende IHKs nach Eintragung der Ausbildungsverträge automatisch angeboten und kann als Ausbildungsnachweis dienen. Damit verbunden ist ein direkter Zugriff auf Vergünstigungen, die alle Auszubildenden erhalten, die ein bei der IHK für München und Oberbayern gültiges und registriertes Ausbildungsverhältnis haben.

Auch die IHK für München und Oberbayern versendet seit Herbst 2019 die AzubiCard an alle oberbayerischen Azubis in IHK-Berufen. Seit September 2024 wird die Karte ausschließlich als digitale Version angeboten. Die Azubis erhalten den Zugriff über das AzubiInfoCenter. Die notwendigen Zugangsdaten sind indivuduell und werden zum Ausbildungsstart versendet.

Die Azubis erwarten auf www.azubicard.de/oberbayern viele Highlights in der Region aus den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Gastronomie und dem Einzelhandel. Dabei sind auch viele bundesweite Online-Angebote. Es lohnt sich immer wieder einen Blick auf die Homepage www.azubicard.de zu werfen und sich über die aktuellen Angebote in Deutschland und den jeweiligen Regionen zu informieren.

FAQ

Wann bekommen die Azubis ihre AzubiCard?

Der Kartenversand der IHK für München und Oberbayern fand von September 2019 bis August 2024 statt. Für alle Azubis, die ab September 2024 eine Ausbildung starten, gibt es keine physische Karte mehr, sondern ausschließlich die digitale Version. Alle Azubis bekommen automatisch und kostenlos den Zugang zur AzubiCard an die im Ausbildungsvertrag genannte Adresse gesendet. Wenn der Ausbildungsvertrag bei uns erfasst wurde, wird der Versand der Zugangsdaten zur AzubiCard automatisch angestoßen. Wichtig ist, dass sich die Auszubildenden mit den erhaltenden Zugangsdaten registrieren.

Wie funktioniert der QR Code bzw. die digitale Gültigkeitsprüfung?‎

Die Gültigkeit einer AzubiCard kann online für die physische und digitale Karte geprüft werden:

  • Physische Karte: Einscannen des QR Codes, der sich auf der AzubiCard befindet.
  • Digitale Karte: Anzeige des Azubi-Status durch den Auszubildenden direkt im Menü des Azubi-Infocenters unter azubi.gfi.ihk.de.

Die notwendigen Informationen befinden sich auf der AzubiCard. In beiden Fällen wird die Identnummer des Azubis mit den tagesaktuellen Daten der IHK abgeglichen. Besteht zur Identnummer ein aktives Vertragsverhältnis zu einer Ausbildungsstätte, ist die AzubiCard gültig. Sofern der Vertragsbeginn des Azubis in der Zukunft liegt, weist die Ergebnisseite zusätzlich ein „gültig ab“ Datum aus. Das Ergebnis der Überprüfung wird auf der Ergebnisseite angezeigt, wobei personenbezogene Daten des Azubis maskiert werden. Zur eindeutigen Identifikation empfiehlt es sich, die Daten der AzubiCard mit denen eines Lichtbildausweises abzugleichen.

Wie lange ist die AzubiCard gültig? ‎

Die AzubiCard ist gültig, solange sich der Azubi in einem bei der IHK eingetragenen Ausbildungsverhältnis befindet bzw. bis zum Bestehen der Abschlussprüfung. Bei Auflösung eines Ausbildungsvertrages verliert die AzubiCard ihre Gültigkeit. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet auch die Gültigkeit der AzubiCard.

Wie und wo kann man die Angebote der AzubiCard nutzen? ‎

Die Angebote stehen mit den jeweiligen Konditionen auf der Website www.azubicard.de/oberbayern Es gibt auch überregionale Angebote d.h. die AzubiCard kann auch bundesweit bei anderen teilnehmenden Unternehmen genutzt werden.

Was ist zu tun, wenn Zugangsdaten verloren gingen und noch keine Registrierung erfolgt ist?

Wer seine Zugangsdaten verloren hat bevor die Registrierung zum Azubi-Infocenter und der AzubiCard erfolgte, kann diese per E-Mail neuanfragen unter azubicard@muenchen.ihk.de. Bitte dabei den vollständigen Namen, die Postadresse, das Geburtsjahr und die Identnummer aufführen.

Warum bekomme ich keine AzubiCard?

  • Umschulungsverhältnisse sind vom Erhalt der AzubiCard ausgeschlossen.
  • Die IHK für München und Oberbayern kann die AzubiCard nur an Auszubildende ausgeben, deren Verträge auch bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern erfasst werden. D.h. Ausbildungsberufe, die der Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer oder anderen zuständigen Stellen zugehörig sind, sind von der Nutzung der AzubiCard ausgeschlossen.
  • Die Ausbildung wurde bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung abgeschlossen - somit besteht kein aktives Ausbildungsverhältnis.
  • Der Verlängerungsantrag (z.B. aufgrund nicht bestandener Abschlussprüfung) wurde noch nicht eingereicht bzw. bearbeitet.
  • Externe Prüflinge erhalten keinen Zugriff auf die AzubiCard ausgegeben.
Mehr über die AzubiCard erfahren? (089) 5116-0