IHK Ratgeber

Ausbildungsbetrieb werden

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Mit der Ausbildung von Fachkräften im eigenen Betrieb eröffnen sich einem Unternehmen Vorteile, aber auch eine besondere Verantwortung. Um ausbilden zu können, muss Ihr Unternehmen zunächst bei der IHK als Ausbildungsbetrieb registriert werden.

Erstinformationen zur Ausbildung

Ein Ausbildungsbetrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Grundlage der betrieblichen Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die jeweilige Ausbildungsverordnung. Alle dort festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in der vorgesehenen Ausbildungszeit zu vermitteln.
  • Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn
    • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
    • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der be­schäftigten Fachkräfte steht (in der Regel 2 bis 3 Fachkräfte pro Auszubildendem).
  • Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist.
  • Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
    Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungs­inhalte erforderlich sind.

Ausbilder vermitteln Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 089 5116-0 oder per E-Mail unter bildungsberatung@muenchen.ihk.de.