Rumänien
Sie sind schon auf dem rumänischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Rumänien aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Einrichtung des nationalen Systems RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs
Die Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 über die Einrichtung des nationalen Systems RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs wurde im Dezember 2023 geändert.
Seit dem 15. Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren/ Ausfuhren/ innergemeinschaftlichen Erwerben/ innergemeinschaftlichen Lieferungen) unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko) über RO e-Transport zu melden. Die Verpflichtung zur Meldung der Daten im Zusammenhang mit dem internationalen Warentransport im RO e-Transport System obliegt den folgenden Nutzern:
- dem in der Einfuhrzollanmeldung genannten Empfänger bzw. an den darin genannten Absender;
- dem Begünstigten aus Rumänien, wenn es sich um innergemeinschaftliche Käufe von Waren handelt;
- dem Lieferer aus Rumänien bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren;
- dem Verwahrer, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Versandverfahrens sind.
Transportunternehmer werden verpflichtet, Transportfahrzeuge mit Telekommunikationsendgeräten, welche Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologien nutzen und auf denen die Software des Nationalen Zentrums für Finanzinformationen installiert ist, auszustatten, sowie die Übertragung von aktuellen Positionsdaten der Transportfahrzeuge, die Gegenstand der Anmeldung sind, auf der gesamten Strecke zu sichern. Ferner wird die Verpflichtung des Fahrers des Transportfahrzeugs festgelegt, das Ortungsgerät vor Beginn der Beförderung im Inland einzuschalten bzw. erst nach Auslieferung der Waren am angegebenen Lieferort oder nach Verlassen des Staatsgebiets abzuschalten.
Sanktionen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtungen für den internationalen Straßengüterverkehr treten laut der AHK Rumänien am 1. Juli 2024 in Kraft.
Geschäftspartner und Lieferanten finden
Für Unternehmen, die auf der Suche nach zuverlässigen Partnern in Rumänien sind, bietet die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer das online-Lieferantenportal marketplaceromania an. Auf der Plattform stellen sich rumänische Betriebe aus verschiedenen Branchen vor, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Neben einem Verzeichnis verlässlicher Firmen, sind auf der Seite auch nützliche und detaillierte Informationen rund um den Handel mit Rumänien zu finden. Kostenlos und in eigener Initiative können deutsche Unternehmen auf diesem Weg leichter Beziehungen in das osteuropäische Land aufbauen.
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Rumänien entsendet, muss dies im Vorfeld bei den rumänischen Behörden angemeldet werden. Die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit beimlokalen Arbeitsamt in rumänischer Sprache erfolgen.
Es gilt eine Aufbewahrungspflicht der Unterlagen in Rumänien. Ein Ansprechpartner für die rumänischen Behörden muss explizit benannt werden.
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!
Länderspezifische Beratung
Informationen zum Außenhandel mit Rumänien
IHK Magazin berichtet über Rumänien
Lesen Sie im Artikel "Nähe als Standortplus" in unserem IHK Magazin über Rumänien als attraktiven Produktionsstandort