Berufskraftfahrerqualifikation
Berufskraftfahrer sind gesuchte Fachkräfte, deren Kenntnisse und Fähigkeiten über das reine Fahren eines Lkws oder Busses hinausgehen. Zusätzlich zum Erwerb des entsprechenden Führerscheins (Fahrerlaubnis) müssen die Fahrer daher noch als Berufskraftfahrer qualifiziert werden, damit sie gewerblich fahren dürfen. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Zudem müssen Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten eingehalten und bei unregelmäßigem Einsatz mit entsprechenden Tätigkeitsnachweisen nachgewiesen werden.
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Rechtlicher Rahmen für die Berufskraftfahrerqualifikation
EU-Richtlinien
Die Vorgaben für die Berufskraftfahrerqualifikation beruhen auf der EU-Richtlinie 2003/59 und der EU-Richtlinie 2018/645.
Nationales Recht
Die EU-Richtlinien legen lediglich einen Rahmen fest, so dass neben diesen europäischen Richtlinien auch nationales Recht zur Anwendung kommt. Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgt unter anderem durch
- das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und
- die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Die Vorgaben des BKrFQG gelten für Beförderungen im Personen- oder Güterverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nötig ist.
Erwerb der Qualifikation
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt definiert folgende zwei Möglichkeiten, um die Grundqualifikation zu erlangen
- Grundqualifikation
- beschleunigte Grundqualifikation
Weitere und ausführliche Informationen rund um dasThema Berufskraftfahrer werden, finden Sie auf unserer Fachkundeseite Berufskraftfahrer.