Pressemeldung vom 09.03.2023

Vollversammlung bestätigt IHK-Chef Manfred Gößl für weitere fünf Jahre im Amt

1ag_2367

Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat Manfred Gößl in seinem Amt als Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern bestätigt und seinen Vertrag um fünf Jahre bis Ende 2028 verlängert. Gößl ist seit Beginn 2019 Chef der größten deutschen IHK und damit in Personalunion Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Auch dieses Amt wird Gößl nun laut BIHK-Satzung weiterhin bekleiden.

Wiederwahl bis Ende 2028 / Gößl bleibt damit auch BIHK-Hauptgeschäftsführer

Die IHK-Vollversammlung hat zudem drei wirtschaftspolitische Positionspapiere verabschiedet – zur steuerlichen Investitionsförderung mit Superabschreibungen oder Investitionsprämien, zum geplanten EU-Produkthaftungsrecht sowie zu Klimaschutzverträgen zwischen Staat und Unternehmen.

Die IHK fordert, den Investitionsturbo mithilfe von erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten oder Prämien zu zünden. Dabei sei eine breit ansetzende steuerliche Investitionsförderung einer auf bestimmte Sektoren oder Investitionsgüter beschränkten Förderung vorzuziehen, um Abgrenzungsprobleme, mehr Komplexität im Steuerrecht und Zielkonflikte zu vermeiden. Die IHK sieht diese Maßnahmen auch als Hilfe für viele Unternehmen, deren Eigenkapital im Zuge der aktuellen Krisen gelitten hat und die dringend zusätzliche Finanzierungs- und Investitionsspielräume brauchen.

Bei den EU-Plänen zur Produkthaftungsrichtlinie befürchtet die IHK einseitige Haftungs­verschärfungen zu Lasten der Unternehmen und damit eine Benachteiligung der europäischen Wirtschaft und eine Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Abwanderung von Produktionsstätten und Technologien ins Ausland sei im Falle der Umsetzung absehbar.

In der Debatte zu Klimaschutzverträgen fordert die IHK ein pragmatisches Vorgehen und deutlich mehr Flexibilität in der konkreten Ausgestaltung als bislang vorgesehen. Mit diesen Verträgen zwischen Staat und Unternehmen sollen die hohen Kosten für den Umbau zur Klimaneutralität abgefedert und damit die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe erhalten werden.

Die IHK für München und Oberbayern ist die gesetzliche Vertretung von rund 410.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Oberbayern. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die Vollversammlung ist das demokratisch gewählte und höchste Organ der IHK.

Bildunterschrift: IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl nach seiner Wiederwahl am 8. März 2023 im Börsensaal der IHK für München und Oberbayern. (© Andreas Gebert)