Pressemeldung vom 19.01.2022
Mietminderungen im Lockdown: Schlichtung oft besser als Klageweg
19.01.2022 - Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil (Az. XII ZR 8/21) vom 12. Januar 2022 den Mietern von Gewerberäumen, die ihr Geschäft aufgrund von staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen schließen mussten, einen grundsätzlichen Anspruch auf Anpassung der Miete zuerkannt hat.
IHK München erwartet nach BGH-Urteil einen Anstieg von Schlichtungsverfahren
Dies betrifft unter anderem Gastronomie- und Hotelpächter, Einzelhändler, Dienstleister sowie Kulturanbieter in den Zeiträumen der jeweils die Branchen betreffenden, teilweise nur regional bestehenden Lockdowns.
Der BGH hält allerdings eine pauschale Herabsetzung der Miete um die Hälfte im Falle der Schließung nicht für sachgerecht. „Es bedarf vielmehr einer umfassenden und auf den Einzelfall bezogenen Abwägung, bei der etwaige Nachteile wie eingetretene Umsatzausfälle mit etwaigen Vorteilen wie erhaltenen Corona-Hilfen oder einer erfolgreichen Verlagerung der Geschäftstätigkeit ins Online-Business abgewogen werden müssten“, erläutert Volker Schlehe, Referatsleiter im Bereich Recht und Steuern bei der IHK für München und Oberbayern und zuständig für das IHK-Schiedsgericht und das IHK-Mediationszentrum.
„Um langwierige und kostspielige Rechtsstreite mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, empfehlen wir den betroffenen Parteien im Streitfall daher, auf außergerichtliche Konfliktlösungen zu setzen“, so Schlehe weiter. Möglich sind verschiedene Wege: In einer Mediation erarbeiten die Parteien selbstständig und eigenverantwortlich mit Unterstützung eines neutralen Mediators eine rechtsverbindliche Lösung. Auch ein Schiedsgutachten, das den fachlich fundierten Vorschlag eines neutralen Experten aufzeigt, kann je nach Vereinbarung der Parteien als Grundlage oder Abschluss einer Streitlösung dienen. Schlichtung oder Mediation sind im Normalfall mit deutlich geringeren Kosten als ein Gerichtsverfahren verbunden und können schneller zu einem Ergebnis führen, betont die IHK.
Die IHK informiert und berät unter www.ihk-muenchen.de/recht/mediation über die außergerichtlichen Lösungswege.