IHK Ratgeber

Erstinformationen für Gründer: Unternehmensgründung "step-by-step"

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© deagreez

Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Ehrgeiz und viel Durchhaltevermögen. Damit die Unternehmensgründung erfolgreich verläuft, ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Denn von der Geschäftsidee bis zum endgültigen Schritt in die Existenzgründung ist es ein langer Weg. Hier erfahren Sie, welche Überlegungen wichtig und welche Amtsgänge unerlässlich sind!

Inhalt

Wichtige Entscheidungen vor der Unternehmensgründung

Gute Geschäftsideen gibt es viele. Doch im Detail der Vorbereitung stecken zum Teil komplizierte und langwierige Verfahren. Gründer, die ohne große Vorüberlegungen das Gewerbe anmelden, scheitern oftmals. Daher sind durchdachte Lösungen bereits bei der Vorbereitung der Unternehmensgründung wichtige Meilensteine für einen erfolgreichen Marktauftritt. Neben umfassenden Fachkenntnissen in der gewählten Branche benötigen Gründer auch Wissen in Bereichen wie Steuern, Recht und Buchführung. Im Download-Bereich finden Sie nützliche Tipps in unserer Broschüre "Erfolgreich gründen".

1. Existenzgründung: haupt- oder nebenberuflich?

Viele Arbeitnehmer wünschen sich ihr eigener Chef zu sein, die tatsächliche Unternehmensgründung wurde bisher nicht gewagt. Der Schritt aus dem gesicherten Angestelltenverhältnis mit dem Schutz der Sozialversicherungen erscheint zu gewagt-nebenberuflich selbständig ist anders. Sie erhalten weiterhin den gewohnten Lohn und bleiben in den Bereichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geschützt. Verfolgen Sie Ihre Geschäftsidee nebenberuflich oder als Hausfrau/-mann, müssen Sie den Betrieb trotzdem anmelden. Freiberufler wie Künstler, Autoren oder Lehrer wenden sich an das zuständige Finanzamt. Gewerbetreibende melden den Betrieb beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde an. Das Finanzamt meldet sich dann von selbst. Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende Punkte:

  • Arbeitgeber: Abhängig Beschäftigte dürfen sich nebenberuflich selbstständig machen. Der Arbeitgeber darf die Unternehmensgründung nur untersagen, wenn Sie Ihrem Chef Konkurrenz machen oder Ihre Arbeit unter der Selbstständigkeit leidet.
  • Krankenkasse: Das Einkommen, das Sie durch die Unternehmensgründung zusätzlich generieren, ist bei einer nebenberuflichen Unternehmensgründung von den Beiträgen ausgenommen. Es erhöht nur Ihr zu versteuerndes Einkommen. Allerdings müssen Sie der Krankenkasse nachweisen, dass Sie Ihr Unternehmen nicht im Hauptberuf führen. Solange Sie als angestellter Arbeitnehmer mehr verdienen als als Selbstständiger und nicht mehr als 18 Stunden pro Woche im eigenen Unternehmen arbeiten, laufen die Sozialversicherungen weiterhin über Ihr reguläres Beschäftigungsverhältnis. Die Einnahmen erhöhen die Sozialversicherungsbeiträge nicht. Sind Sie nicht hauptberuflich tätig und über den Partner familienversichert, dürfen Sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und pro Monat nicht mehr als 470 Euro verdienen. Ansonsten müssen Sie sich selbst krankenversichern.
  • Kleinunternehmerregelung: Mit dieser Ausnahme für Unternehmer mit kleinen Umsätzen versucht der Staat, den Aufwand zu reduzieren. Als Kleinunternehmer profitieren Sie von vereinfachten Buchführungspflichten, müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und genießen bei Privatkunden einen Preisvorteil gegenüber Mitbewerbern, weil Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Die Kleinunternehmerreglung gilt, solange der Brutto-Umsatz des Vorjahres unter 22.000 Euro und der Umsatz im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro liegen. Bitte beachten Sie, dass der Umsatz zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer den Grenzwert nicht überschreiten darf.

Die Vorteile der nebenberuflichen Existenzgründung

Nach den Erhebungen im Gründungsmonitor der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erfolgen mittlerweile mehr als die Hälfte aller Unternehmensgründungen nebenberuflich. Mit dieser Entscheidung sind Sie in guter Gesellschaft.

  • Sie behalten die Sicherheit eines regelmäßigen Einkommens und sind ohne Mehrkosten krankenversichert.
  • Fehler oder gar das Scheitern Ihrer Gründungsideen wirken sich nicht existenzgefährdend aus.
  • Außerdem stehen Sie weniger stark unter dem Druck, erfolgreich zu sein, und können in Ruhe Erfahrungen sammeln und Ihre selbstständige Tätigkeit langsam, aber stetig ausbauen.
  • Bleiben die Umsätze entsprechend gering, profitieren Sie zudem von den Erleichterungen durch die Kleinunternehmerregelung.

Die Nachteile der nebenberuflichen Unternehmensgründung

Die Vorteile der Unternehmensgründung im Nebenberuf können sich auch zu deutlichen Nachteilen umkehren.

  • Einige Menschen benötigen einen entsprechend hohen Druck, um dauerhaft ambitioniert, engagiert und damit erfolgreich zu sein.
  • Außerdem kann die Tatsache, dass Sie nur nebenberuflich selbstständig sind, potenzielle Kunden und Auftraggeber abschrecken. Viele Unternehmen erwarten, dass sich ihre Geschäftspartner zu 100 Prozent einbringen und nicht die meiste Zeit an einen Hauptberuf gebunden sind.
  • Auch der Hinweis auf die Kleinunternehmerreglung kann sich negativ auswirken und dazu führen, dass Kunden Sie nicht als professionellen Partner auf Augenhöhe wahrnehmen.
  • Dazu kommt, dass einige Unternehmensgründungen in Teilzeit zum Scheitern verurteilt sind, weil sie Ihre gesamte Arbeitskraft und viel Einsatz erfordern.

Überlegen Sie vor der Existenzgründung daher genau, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen möchten.

Mehr Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit

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2. Gewerbe oder freier Beruf?

Bevor Sie mit Ihrer Geschäftsidee durchstarten, informieren Sie sich, ob die zukünftig von Ihnen selbstständig ausgeübte Tätigkeit zu den freien Berufen gehört oder ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen.

Definition: Was ist ein freier Beruf?

§ 2, Abs.2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes definiert die freien Berufe folgendermaßen: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Weiter führt das Gesetz aus, dass „die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher“ zu den freiberuflichen, selbstständigen Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes gehören. Diese Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Neben diesen sogenannten Katalogberufen, die unbestritten zu den freien Berufen gehören, gibt es viele selbstständige Tätigkeiten, die ähnlich anspruchsvoll sind und ebenso als freier Beruf vom Finanzamt anerkannt werden[s1] .

  • Als Freiberufler melden Sie die Unternehmensgründung direkt beim Finanzamt an, den Weg zum Gewerbeamt können Sie sich sparen.
  • Sie profitieren von einer vereinfachten Buchführung, eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) genügt und sie zahlen keine Gewerbesteuer.
  • Möchten Sie sich mit mehreren Freiberuflern zusammenschließen, gründen Sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Definition: Was ist ein Gewerbe?

Welche Unternehmensgründungen gewerblicher Natur sind, regelt § 15, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Dort heißt es: „Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.“

Das bedeutet, dass alle Existenzgründer, die keinen freien Beruf ausüben oder in der Land- und Forstwirtschaft gründen, ein Gewerbe anmelden müssen.

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3. Die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung

Freiberufler und Gewerbetreibende haben verschiedene Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform. Die Wahl sollte gründlich überlegt sein, denn die Rechtsform eines Unternehmens nimmt unter anderem auf folgende Punkte Einfluss:

  • Haftung
  • Steuern
  • Leitung des Unternehmens
  • Kapitalbeschaffung
  • Flexibilität
  • Mitbestimmung

Mehr Informationen zur Wahl der Rechtsform

Firmenvoranfrage Auskunft

GEWAN-Gewerbeportal für Gewerbemeldungen

Im Folgenden stellen wir Ihnen die beliebtesten Rechtsformen bei der Unternehmensgründung vor:

  • Einzelunternehmen gehören zur den häufigsten frisch gegründeten Unternehmen in Deutschland. Diese Art der Unternehmensgründung ist besonders einfach. Für viele Branchen genügen bereits eine Gewerbeanmeldung oder die Beantragung einer Steuernummer (Freiberufler). Der Nachteil liegt darin, dass Sie mit Ihrem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen haften. Erfüllen Sie die Kaufmannseigenschaft, sind Sie durch das HGB zur ordentlichen Buchführung verpflichtet und müssen jährlich eine Bilanz erstellen.
  • In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehr Selbstständige zusammen. Der Zusammenschluss zu einer Arbeits- oder Praxisgemeinschaft kann unkompliziert mündlich erfolgen. Ein Vertrag ist empfehlenswert. Die Partner in der GbR müssen kein Stammkapital einbringen und haften auch mit ihrem Privatvermögen. Wird ein Handelsgewerbe betrieben, wird die GbR zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
    Mehr Informationen zur Gründung einer GbR
  • Mit einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Allerdings benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro und der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Nach der Gründung ist Ihr Unternehmen gewerbesteuer- und körperschaftssteuerpflichtig. Sie sind zur ordentlichen Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.
    Mehr Informationen zur Gründung einer GmbH
  • Die UG (haftungsbeschränkt) bietet Existenzgründern ohne viel Eigenkapital die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Es handelt sich dabei sozusagen um eine „kleine GmbH“. Bei Steuern und Buchführung wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wie eine echte GmbH behandelt, aber für die Gründung genügt ein Stammkapital von einem Euro. Bei der UG haften Sie ebenfalls nur beschränkt und sichern Ihr Privatvermögen. Allerdings dürfen Sie über die Gewinne nicht frei verfügen. Ein Viertel des jährlichen Gewinns muss in die Kapitalrücklage fließen. Das gilt so lange, bis Sie das Stammkapital für eine normale GmbH erreicht haben.
    Mehr Informationen zur Gründung einer UG
  • Auch mit einer Aktiengesellschaft beschränken Gewerbetreibende die Haftung auf das Unternehmenskapital. Hier benötigen Sie mindestens 50.000 Euro für den Start. Die Anforderungen an die Buchführung und die Steuern gleichen denen der GmbH. Der Vorteil einer AG liegt darin, dass die Unternehmensanteile in Aktien aufgeteilt sind und Sie so Investoren zu kleinen oder größeren Teilen am Unternehmen beteiligen können .

Rechtsformen speziell für Freiberufler

Freiberufler können noch folgende Rechtsformen für ihr Unternehmen nutzen:

  • In der Partnergesellschaft (PartG) schließen sich zwei oder mehr Freiberufler zusammen. Ein Partnerschaftsvertrag ist zwingend vorgeschrieben. Stammkapital benötigen Sie nicht, die Haftung in der PartG ist unbeschränkt. Sie können die Haftung über den Partnerschaftsvertrag reduzieren. Das ist immer dann möglich, wenn nur ein Partner einen Auftrag bearbeitet hat. In diesem Fall ist es möglich, dass die unbeteiligten Partner nicht mit Ihrem Privatvermögen für Fehler einstehen müssen. Arbeiten die Partner dagegen gemeinsam, haften alle mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Die PartG mbB ist eine Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Diese Rechtsform steht allen Freiberuflern offen, die auch eine PartG gründen dürfen. Hier wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Allerdings benötigen die Partner eine spezielle Haftpflichtversicherung, die aktuell nur für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, beratende Ingenieure sowie Wirtschaftsprüfer zur Verfügung steht.
  • Freiberufler können neben den Personenhandelsgesellschaften auch eine Kapitalgesellschaften gründen, wenn das Berufsrecht die jeweilige Rechtsformen erlaubt. Allerdings verzichten Sie damit auf die Gewerbesteuerfreiheit und sind zur ordentlichen Buchführung sowie zur Bilanzierung verpflichtet.

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4. Erlaubnispflichten des Gewerbes beachten

Bevor Sie ein Unternehmen gründen, verschaffen Sie sich einen Überblick über die nötigen Voraussetzungen. Einige Tätigkeiten wie Bewachung und Personenschutz oder die Vermittlung von Immobiliendarlehen sind erlaubnispflichtig. In anderen Bereichen muss die zuständige Kammer zustimmen, oder es sind eine Sachkundeprüfung oder zumindest eine Belehrung durch die IHK vorzuweisen. Prüfen Sie im ersten Schritt, ob Sie die Voraussetzung für das gewünschte Gewerbe erfüllen, und holen Sie fehlende Nachweise und Zeugnisse ein.

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5. Die Unternehmensgründung beim Finanzamt anmelden

Bei einer gewerblichen Unternehmensgründung ist das Finanzam zu informieren. Sobald Sie die Unternehmensgründung beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt haben, sollten Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden, da dieses ist für die steuerliche Erfassung Ihres Unternehmens zuständig ist. Mit Hilfe eines Fragebogens erfasst das Finanzamt notwendige Angaben zu Ihrem Unternehmen, um es steuerlich einzuordnen und erteilt Ihnen eine Steuernummer

Freiberufler müssen ebenfalls aktiv auf das Finanzamt zugehen. Sie müssen eine Steuernummer für Ihre Unternehmensgründung bei der Finanzbehörde beantragen.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nimmt das Finanzamt alle relevanten Daten zu Ihrem Unternehmen auf und legt die steuerliche Behandlung in Bereichen wie z.B. der Umsatzsteuer fest. Bitte beachten Sie, dass der Bogen für Jungunternehmer einige Stolperstellen bereithält. Lassen Sie sich beim Ausfüllen von einem Steuerberater unterstützen. Die im Fragebogen getroffenen Entscheidungen lassen sich nicht einfach revidieren.

Informieren Sie sich, wie Sie als Einsteiger Buchführung und Rechnungswesen richtig aufbauen.

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6. Ist das Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet?

Ein wichtiger Punkt bei der Unternehmensgründung, den viele Jungunternehmer aus Unwissenheit vergessen, ist die Anmeldung des Betriebs bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Genossenschaften verlangen die Berufsgenossenschaften die Anmeldung eines Unternehmens innerhalb von einer Woche nach der Gründung. Die verschiedenen Genossenschaften sind in ihrer Zuständigkeit nach Branchen gegliedert. Anhand Ihrer Angaben prüft die BG, ob Sie dazu verpflichtet sind, Beiträge zu entrichten. Zudem können Sie als Inhaber sich selbst sowie einen helfenden Ehegatten freiwillig über die Berufsgenossenschaft gegen Berufsunfälle absichern.

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7. Betrifft die Firma (juristische Personen) die neue Meldepflicht an das Transparenzregister?

Unternehmen, die in der Rechtsform einer juristischen Person firmieren, sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister aktiv einzutragen. Der Eintrag muss zusätzlich zu einem Handelsregistereintrag erfolgen.

  • Das Transparenzregister dient der Erfassung von Informationen über die Eigentümer oder Kontrollinhaber von Gesellschaften. Sein Zweck ist es, die hinter den juristischen Strukturen der Gesellschaften „versteckten“ Personen kenntlich zu machen. Die Transparenz, die dadurch geschaffen wird, soll den Missbrauch von Gesellschaftsstrukturen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.
  • Es besteht damit für alle transparenzpflichtigen Gesellschaften Handlungsbedarf. Hierzu gehören grundsätzlich alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH und Unternehmergesellschaft) und eingetragene Personengesellschaften. Nicht betroffen sind nach derzeitiger Rechtslage Gesellschaften bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) und Einzelunternehmen.
  • Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Bundesverwaltungsamt ist hierfür zuständig.

Ausführliche Informationen zur Eintragungspflicht und zu den mitteilungspflichtigen Angaben bietet die Webseite des Transparenzregisters. Ferner hat das Bundesverwaltungsamt Informationen und einen FAQ-Katalog veröffentlicht.

Weitere IHK-Informationen zur Geldwäscheprävention

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8. Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Als Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2 (im Volksmund Hartz IV) haben Sie ebenfalls die Möglichkeit zur Unternehmensgründung. Der Staat unterstützt Sie sogar dabei, durch Gründung eines Unternehmens aus dem Leistungsbezug zu kommen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Gründungszuschuss: Den Gründungszuschuss erhalten Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld 1, sofern der Arbeitsvermittler zustimmt. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben und noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen Leistungsbezug besteht. Der Gründungszuschuss wird in Phasen ausgezahlt. In den ersten sechs Monaten erhalten Sie Ihr bisheriges Arbeitslosengeld weiter und dazu eine Pauschale in Höhe von 300 Euro, die zur Begleichung der Krankenkassenbeiträge dient. In der zweiten Phase erhalten Sie neun weitere Monate den Zuschuss, das Arbeitslosengeld fällt weg.
  • Einstiegsgeld: Als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 steht Ihnen das Einstiegsgeld zur Verfügung. Dieses wird für maximal 24 Monate gezahlt, wie hoch der Zuschuss ausfällt, entscheidet der Fallmanager.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus sollte gut geplant sein. Die Zeit, in der Sie den Gründungszuschuss erhalten, mindert einen eventuellen Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Ob das Einstiegsgeld gewährt wird, liegt im Ermessen des zuständigen Fallmanagers. Deshalb sollten Sie gut vorbereitet sein und mit einer tragfähigen Geschäftsidee und einem genau ausgearbeiteten Businessplan überzeugen. Auch hier bietet der Staat Unterstützung an.

AVGS: Beratung durch zertifizierte Anbieter

Sobald Sie mindestens sechs Wochen Arbeitslosengeld 1 beziehen, können Sie den sogenannten AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT beantragen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den AVGS, es ist immer eine Ermessensentscheidung. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ermöglicht es Ihnen, sich kostenfrei bei zertifizierten Anbietern beraten zu lassen. Sie können unter anderem folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung
  • Entwicklung von tragfähigen Geschäftsideen
  • Unterstützung beim Erstellen der Business- und Finanzierungspläne
  • Einholen einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit
  • Einführung in die Buchführung
  • Entwicklung von Marketingstrategien
  • Seminare zur Entwicklung von Soft Skills wie Verhandlungsführung, Mitarbeiterführung, Projektmanagement oder Zeitmanagement

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld 2 dürfen den AVGS beantragen. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch mit Ihrem Fallmanager vor, um zu überzeugen.

Mehr Infos zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit

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9. Wie finde ich eine gute Geschäftsidee?

Dem einen geht eine geniale Geschäftsidee wie ein Blitz durch den Kopf, andere träumen bereits seit Jahren von der Unternehmensgründung und möchten z. B. ein Café oder einen eigenen Online-Shop eröffnen. Andere Unternehmensgründer möchten sich selbstständig machen, aber es fehlt die passende Geschäftsidee. Verzagen Sie nicht: Geschäftsideen lassen sich entwickeln. Die folgende Checkliste ist ein erster Schritt zu Ihrer Idee:

  • Welche Aufgaben fallen Ihnen leichter als anderen?
  • Welche Fachkenntnisse aus dem Beruf oder Hobby können Sie einbringen?
  • Welche Qualifikationen bringen Sie mit?
  • Möchten Sie mit Kundenkontakt arbeiten?
  • Welche Ziele, Träume und Wünsche begleiten Sie bereits ein Leben lang?
  • Besteht ein Netzwerk, das den Unternehmenserfolg unterstützt?

Durch diese und viele weitere gezielte Fragen können Sie das Tätigkeitsfeld für eine mögliche Unternehmensgründung immer weiter eingrenzen. Danach überlegen Sie sich, welche Dienstleistungen, Produkte oder Geschäfte im eingegrenzten Bereich potenzielle Kunden begeistern. Schließlich sind Unternehmensgründungen ohne entsprechende Nachfrage zum Scheitern verurteilt.

Mehr Infos zur Entwicklung einer Geschäftsidee

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10. Angebotskalkulation: Wie kann ich einen passenden Angebotspreis ermitteln?

Nicht jeder Gründer findet sofort einen passenden Preis für sein Angebot. Dabei kann es sich um ein Produkt oder eine Dienstleistung für eine Beratungsleistung oder Service handeln. Zur Angebotskalkulation gehören sowohl die eigenen betrieblichen Kosten, Sachkosten, Abgaben und Steuern, aber auch der Aufwand für die geleistete Arbeitsstunde Kostentreiber für den berechneten Preis. Zur Kalkulationsgrundlage sollte daher Transparenz über die Kosten bestehen, um nach Auftragsabwicklung den geplanten Erlös zu erwirtschaften.

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11. Unternehmensgründung als Franchise-Partner?

Für viele gute Geschäftsideen gibt es bereits etablierte Franchise-Lösungen. Unternehmensgründungen mit einem Franchise-Partner scheitern seltener als die Unternehmensgründung auf eigene Faust. Schließlich greifen Sie beim Franchise auf einen starken Partner mit bewährten Abläufen und einem Netz an Lieferanten, der Bekanntheit der Marke sowie den Erfahrungen anderer Franchise-Nehmer zurück.

Dass Franchise-Systeme funktionieren, zeigen die großen Fast-Food-Ketten. Angebote zum Franchising gibt es mittlerweile von A wie Autovermietung bis Z wie Zahnarztpraxis. Für Gründer bieten Franchise-Systeme durchaus Vorteile. Sie erhalten Zugang zu einer bereits bewährten Geschäftsidee und profitieren von einer am Markt eingeführten Marke. Zudem unterstützt der Franchise-Geber Sie als Existenzgründer mit Wissen, Zugang zu einer erprobten Ausstattung und beliefert Sie mit den nötigen Produkten. Die Wahrscheinlichkeit, mit der Unternehmensgründung zu scheitern, ist bei Franchise-Nehmern geringer als bei Selbstständigen, die ihre eigene Geschäftsidee selbst vermarkten. Allerdings hat das Franchise-System auch einen Preis. Sie sind an einen Anbieter gebunden, dürfen viele Entscheidungen nicht frei treffen und beteiligen den Franchise-Geber an Ihrem Umsatz. Damit das System für beide Parteien funktioniert, sind zwei Faktoren entscheidend:

  • Das Franchise-System muss Ihre Wünsche und Vorstellungen der unternehmerischen Tätigkeit möglichst weitgehend erfüllen.
  • Ihre Fähigkeiten, Qualifikationen und Ansprüche müssen den Vorstellungen und Anforderungen des Franchise-Gebers entsprechen.

Nur wenn beide Seiten profitieren, ist das Franchising erfolgreich.

Vorteile und Nachteile des Franchising

Beim Franchising genießen Sie viele Vorteile, dazu gehören unter anderen folgende:

  • minimiertes Risiko
  • leichter Einstieg durch fertiges Konzept und oft eine schlüsselfertige Betriebsstätte
  • bewährtes Sortiment an Produkten und/oder Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Standortanalyse und der Standortwahl
  • Schulungen, die das nötige Fachwissen vermitteln und aktuell halten
  • Einkaufsvorteile
  • Kostenvorteile
  • gemeinsames Marketing, professionelle Werbung
  • leichter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten

Diesen starken Vorteilen stehen nur wenige Nachteile gegenüber:

  • Unter den vielen Anbietern ist es schwer, den passenden Partner zu finden.
  • Als Franchise-Nehmer sind Sie abhängig von den Geschäftsentscheidungen des Vertragspartners und nehmen nur wenig Einfluss auf diese.
  • Franchising ist eine langfristige Bindung, Kündigungen des Vertrags sind nur schwer möglich.

Der Nachteil liegt ebenso auf der Hand. Sie sind an den Vertragspartner gebunden, können weniger Entscheidungen frei treffen und zahlen durchaus erhebliche Summen an Gebühren. Es ist sehr empfehlenswert, sich vor der Entscheidung von einer unabhängigen Stelle wie der IHK München und Oberbayern beraten zu lassen.

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12. Welche Fördermöglichkeiten für die Unternehmensgründung gibt es?

Unternehmensgründungen sind gern gesehen, deshalb stehen Ihnen als Existenzgründer viele verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Grundsätzlich lassen sich die verschiedenen Fördermöglichkeiten in folgende Gruppen einteilen:

  • Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen
  • Förderkredite mit besonders günstigen Konditionen
  • Bürgschaften, die die nötige Sicherheit für einen (Förder-)Kredit schaffen
  • Beteiligungs- und Risikokapital, auch wenn es seltener vergeben wird, staatliche Programme sind vorhanden.

Zusätzlich sind Zuschüsse für die fachmännische Beratung vor der Unternehmensgründung und spezielle Programme für Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen vorhanden. Die Gründungsberatung der IHK München und Oberbayern unterstützt Sie dabei, die passenden Fördermittel für Ihre Geschäftsidee zu finden.

Mehr Infos zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

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13. Welche Finanzierungen gibt es zur Unternehmensgründung?

Nicht jede Unternehmensgründung erfordert Kapital bzw. eine Finanzierung. Wenn dies allerdings erforderlich ist, erfolgen die meisten Finanzierungen bei einer Unternehmensgründung durch den Einsatz von Eigenkapital des Gründers. Doch nicht jeder ist in der Lage, die nötigen finanziellen Mittel aus eigener Kraft bereitzustellen. Dann benötigen Unternehmensgründer eine Finanzierung. Dazu ist es wichtig, den Kapitalbedarf realistisch und langfristig zu planen. Erst wenn Sie genau wissen, wie viel Geld Sie benötigen und wie Sie sich die Rückzahlung vorstellen, beginnen Sie mit der Suche nach Finanzierungspartnern. Für die Finanzierung von Unternehmensgründungen stehen verschiedene Wege offen.

  • Förderbanken wie die KfW oder die Förderbank Bayern: Ein überzeugender Businessplan mit einem nachvollziehbaren Finanzierungskonzept ist unerlässlich. Außerdem verlangen auch Förderbanken zumindest kleine Sicherheiten.
  • Freunde und Familie: Vermögende Familienmitglieder oder Freunde können Geld für die Unternehmensgründung zur Verfügung stellen. Das hat den Vorteil, dass Zinsen und Sicherheiten weniger im Vordergrund stehen. Aber Achtung: Im schlimmsten Fall verlieren Menschen, die Ihnen lieb und teuer sind, alles und Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Schließen Sie unbedingt einen Vertrag ab, der die Rückzahlung genau regelt.
  • Lieferanten oder Kooperationspartner: Manchmal geben Lieferanten oder Kooperationspartner Kredite an Unternehmensgründer. Die Eröffnung einer Gaststätte kann z. B. auch über einen Brauereivertrag finanziert. Prüfen Sie aber genau die Konditionen der Finanzierung und deren Folgen (z.B. Abhängigkeiten im Einkauf, etc.) und vergleichen Sie diese mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten.

Unterschätzen Existenzgründer den nötigen Kapitalbedarf?

Wie hoch der Kapitalbedarf für eine Unternehmensgründung ausfällt, das hängt stark von der Geschäftsidee und der Branche ab. Auch ob Sie haupt- oder nebenberuflich gründen, spielt eine große Rolle. Generell scheint die Einschätzung der Höhe des nötigen Kapitals eine Hauptschwierigkeit für Gründer zu sein. Nach den Zahlen des KfW-Gründungsmonitors scheitern die meisten Unternehmensgründungen an einer zu geringen Finanzierung.

Förderung & Finanzierung

Bei der IHK München und Oberbayern finden Sie Informationen über, und Ansprechpartner für die Förderung und die Finanzierung Ihrer Unternehmensgründung.

Mehr Infos zur Finanzierung von Gründungen

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14. Versicherungen: Privater und betrieblicher Schutz

Eine finanzielle Absicherung ist sowohl im privaten wie auch im betrieblichen Bereich notwendig, um Risiken entgegenwirken zu können. Zunehmend berichten Medien über gescheiterte Unternehmer und Kleingewerbetreibende, die nie in die eigene Altersvorsorge oder Rentenversicherung investiert haben oder die keine entsprechende Versicherung nach einem schweren Unfall nachweisen können. Obwohl diese Themen auf den Diskussionsforen in Deutschlands Gründerkultur durchaus angesprochen werden, zeigen solche Beispiele, dass sich auch Unternehmensgründer möglichst früh mit dem Abschluss von Versicherungen für ihre soziale Sicherheit beschäftigten sollten.

Als Unternehmer unterliegt man im Regelfall nicht der umfassenden Sozialversicherungspflicht wie ein angestellter Mitarbeiter. Er ist also grundsätzlich nicht zur sozialen Absicherung verpflichtet, es besteht lediglich Krankenversicherungspflicht, die im Regelfall aber durch eine private Krankenversicherung erfüllt wird. Vor dem Start in die berufliche Selbständigkeit sollte also die Versicherungssituation umfassend bedacht werden. Die einzelnen Bausteine sind nachfolgend beschrieben.

A. Betriebliche Versicherung im Unternehmen

B. Private Versicherungen für Selbstständige

Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbstständig machen, finden Sie nachfolgend weitere Informationen zur Sozialversicherung. Inhaltlich bestehen dabei Unterschiede zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit, die zu beachten sind. Eine Beratung durch die Sozialversicherungsträger wie Krankenkasse und Deutsche Rentenversicherung, aber auch die Mitteilung ist hierbei hilfreich. Denken Sie auch daran, Ihren Arbeitgeber über Ihr Vorhaben zur Nebentätigkeit zu informieren.

Sozialversicherung im Nebenerwerb

Weitere Informationen zur Sozialversicherung im Nebenerwerb

C. Soziale Absicherung für die angestellten Mitarbeiter

Sozialversicherungsart%-Beitragssatz
(ab 1.1.2023)
Kostenübernahme
Rentenversicherung18,6Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte
Arbeitslosenversicherung2,6Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz

Zusatzbeitrag
14,6


+ x
variiert je nach KK,
im Durchschnitt
plus 1,3
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte
Pflegeversicherung

Zuschlag für Kinderlose ab
dem 23. Lebensjahr
3,05

0,35
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte, Zuschlag trägt allein der Arbeitnehmer
U 3 / Insolvenzgeldumlage0,06Trägt Arbeitgeber
U 1
(nur Arbeitgeber bis 30 Arbeitnehmer, ersetzt Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall)
Legt Kranken-
kasse fest, unterschiedliche
Erstattungssätze können
vereinbart werden
Trägt Arbeitgeber
U 2,
(ersetzt Mutterschaftsaufwendungen)
Legt Kranken-
kasse fest
Trägt Arbeitgeber
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)Von Gefahren-
Klasse und Umlageziffer
abhängig
Trägt Arbeitgeber
Aufgrund der Versicherungspflicht der Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung durch das Netzwerk der Sozialversicherungen abgesichert. In Notfällen sichert ALG II das Existenzminimum, bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit verhindern die Sozialversicherungen den finanziellen Absturz. Die Sozialversicherung in Deutschland ist nach Versicherungsart und einem zugeordneten Beitragssatz (%) geregelt, der jährlich angepasst werden kann.

15. Standortwahl & -sicherung oder Coworking?

Sie machen sich selbstständig und suchen einen geeigneten Firmenstandort? Sie führen ein Unternehmen und mit Ihrem aktuellen Sitz nicht zufrieden und suchen einen neuen attraktiveren Firmenstandort?

Eine getroffene Standortentscheidung ist bei Fehleinschätzung aus finanziellen und vertragsrechtlichen Gründen häufig nur schwer zu revidieren. Ein falscher Firmenstandort kann ein Unternehmen gar die Existenz kosten.

Infos zu Standortwahl & -sicherung

Coworking in München

Neu in München: Kooperieren mit Firmen im Munich Urban Colap

IHK-Merkblatt: Übersicht Co-Working Spaces

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16. Internationalisierung

Die bayerische Wirtschaft exportiert pro Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Milliarden Euro (2019) ins Ausland. Welche Märkte sind vielversprechend? Was ist zu beachten? Wie sieht es mit dem Zoll aus? Darüber informiert die IHK.

Weiterführende Infos zur Internationalisierung

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17. Unternehmensübergabe und die Nachfolge antreten

Das Thema Unternehmensübergabe und Nachfolge wird immer wichtiger: Jährlich suchen in Bayern ca. 12.000 Unternehmer einen Nachfolger zur Übergabe. Rund 2.000 Unternehmen müssen mangels geeignetem Nachfolger stillgelegt werden. Bei einer Unternehmensübergabe profitieren jedoch im Regelfall Käufer und Verkäufer. Sie übernehmen als Käufer ein bereits gegründetes oder bestenfalls ein etabliertes Unternehmen, während der Verkäufer das Unternehmen und ggf. seine Mitarbeiter in guten Händen weiß. Eine Unternehmensübergabe erfolgt in folgenden Phasen:

  • Geeigneten Partner bzw. Unternehmen finden (Käufer)
  • Den Nachfolger einführen und aufbauen (Verkäufer)
  • Übergabe bzw. Übernahme
  • Eigene Ideen umsetzen und das Unternehmen in die Zukunft führen

Sie finden hier Tipps und Tools zu Unternehmensübergabe und Nachfolge.

Link Unternehmensnachfolge in Bayern

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18. Gründung aus dem Ausland

Sie möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen? Drittstaatsangehörige, die im Bundesgebiet einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen bestimmmte Vorschriften beachten.

Merkblatt Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen
information sheet - employment of third country nationals

Bei Fragen rund um Genehmigungen zur Gründung unterstützt Sie der einheitliche Ansprechpartner (EAP) der Stadt München:

Einheitlicher Ansprechpartner Stadt München

Einheitlicher Ansprechpartner IHK

Invest in Bavaria unterstützt Ihre Unternehmensgründung in Bayern

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19. Woran scheitern Unternehmensgründer

Die Hälfte aller Gründer gibt nach einer IHK-Studie in den ersten vier Jahren auf. In der Regel geht den Selbstständigen die Geldquelle aus. Dafür gibt es zwei Hauptgründe:

  • Die Finanzierung war zu gering geplant.
  • Der Gründer war von seiner Geschäftsidee überzeugt, dass er unrealistische Erfolgserwartungen aufgebaut hat.

Prüfen Sie daher die Erfolgsaussichten von Geschäftsmodellen sorgfältig und realistisch. Möchten Sie die Idee umsetzen, erstellen Sie einen kostendeckendes Finanzplan im Rahmen der Businessplanerstellung.

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Die Unterstützung der IHK München

Die IHK München und Oberbayer steht Ihnen bei der Unternehmensgründung mit Rat und Tat zur Seite und begleitet Sie durch den Gründungsprozess.