Pressemeldung vom 27.05.2024 - Erding-Freising

Heimische Wirtschaft gegen höhere Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis

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Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat ergeben, dass 2023 deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben. Auch im Landkreis Erding drehten im vergangenen Jahr sechs der 26 Landkreiskommunen an der Gewerbesteuerschraube, allerdings nur nach oben und nicht nach unten. Der IHK-Regionalausschuss Erding-Freising nimmt das zum Anlass, weiter für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuerhebesätzen bei den Kommunen zu werben. Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer im Landkreis von 363 Prozent liegt deutlich über dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent.

Heinz: „Weitere Erhöhungen kämen zur Unzeit und schwächen Standort“ / Mehr Augenmaß gefordert

“Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen und auch im Landkreis an sich zunehmen. Als Folge drehen sich die Diskussionen in den Gemeinderäten dann schnell um die Gewerbesteuer”, sagt Otto Heinz, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Erding-Freising. Der Vizepräsident der IHK gibt jedoch zu bedenken: “Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen. Jede zusätzliche Belastung, jede weitere Steuererhöhung kommt jetzt zur Unzeit und wäre ein zusätzlicher Standortnachteil für die Unternehmen. Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke und finanziell gut ausgestattete Betriebe garantieren langfristig sichere Steuereinnahmen.” Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.

Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen im Landkreis müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.

Das Aufkommen im Landkreis Erding fiel im Jahr 2023 mit 86 Millionen Euro um fast 20 Prozent niedriger aus als im Jahr 2019. Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das acht Millionen Euro. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 für rund 35 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis Erding.

Im Vergleich zwischen 2023 und 2013 hatte eine Kommune im Landkreis den Hebesatz für die Gewerbesteuer gesenkt (Gemeinde Kirchberg), sieben Kommunen im Landkreis hatten in diesem Zeitraum eine Erhöhung vorgenommen. Mit einem Hebesatz von jeweils 450 Prozent gehörten die beiden Landkreisgemeinden Berglern und Wartenberg im Jahr 2023 zu den Kommunen mit dem höchsten Gewerbesteuerhebesatz in Oberbayern; nur die Landeshauptstadt liegt mit 490 Prozent noch höher.

Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent).

Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten (Stand: 31.12.2023) zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.