Pressemeldung vom 27.05.2024 - Fürstenfeldbruck
Heimische Wirtschaft gegen höhere Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis
Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat ergeben, dass 2023 deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben. Von den 23 Kommunen im Landkreis Fürstenfeldbruck drehten im vergangenen Jahr zwei die Gewerbesteuerschraube nach oben. Der IHK-Regionalausschuss Fürstenfeldbruck nimmt das zum Anlass, weiter für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuerhebesätzen bei den Kommunen zu werben. Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer im Landkreis von 341 Prozent liegt knapp über dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent.
Steinbauer: „Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich”
“Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen und auch im Landkreis an sich zunehmen. Als Folge drehen sich die Diskussionen in den Gemeinderäten dann schnell um die Gewerbesteuer, die ihrem Grundsatz nach vorrangig für die Erneuerung, Modernisierung, Ausbau von Verkehrswegen zu Gewerbegebieten und Bereitstellung technischer Infrastruktur verwendet werden soll, wo noch reichlich Handlungsbedarf besteht”, sagt Michael Steinbauer, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Fürstenfeldbruck. Er gibt jedoch zu bedenken: “Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen sowie zur Sicherung unserer regionalen Arbeitsplätze. Jede zusätzliche Belastung, jede weitere Steuererhöhung kommt jetzt zur Unzeit und wäre ein zusätzlicher Standortnachteil für die Unternehmen. Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke und finanziell gut ausgestattete Betriebe garantieren langfristig sichere Steuereinnahmen.”
Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.
Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen im Landkreis müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.
Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag das Aufkommen im Landkreis Fürstenfeldbruck im Jahr 2023 mit 129 Millionen Euro um rund 13 Prozent über dem Niveau von 2019. Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das fast zwölf Millionen Euro. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 für 33 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Im Vergleich der Jahre 2013 und 2023 hatten mit Grafrath und Kottgeisering zwei Kommunen im Landkreis den Hebesatz für die Gewerbesteuer gesenkt, acht Kommunen im Landkreis hatten in diesem Zeitraum eine Erhöhung vorgenommen.
Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2023 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent).
Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten (Stand: 31.12.2023) zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.