ValiKom Transfer: Vom erfolgreichen Modellprojekt zum Gesetz
Nach einem erfolgreichen Projektabschluss macht die Kammerverbundinitiative "ValiKom" Platz für einen neuen Rechtsanspruch auf berufliche Validierung.
Validierung von Berufskompetenzen ab 2025
Im Projekt ValiKom und ValiKom Transfer wurden bundesweit die beruflichen Kompetenzen von über 3700 Menschen bewertet und mit anerkannten Ausbildungsberufen verglichen.
Das Projekt ist seit dem 31.10.2024 beendet und hat wichtige Erkenntnisse für das neue berufliche Validierungsverfahren (§§ 50b ff. BBiG) geliefert. Dieses tritt mit seinen gesetzlichen Regelungen am 01.01.2025 in Kraft.
Die notwendigen Verordnungen zur Umsetzung des Verfahrens sind in Arbeit. Eine Antragsstellung wird frühestens ab Januar 2025 möglich sein. Sobald es soweit ist, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
FAQs
Ziel ist die Feststellung beruflicher Kompetenzen und die Ausstellung eines Zeugnisses / Bescheid. Diese Nachweis können die Teilnehmenden in einem Bewerbungsprozess unterstützen und die Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln oder einen objektiven Nachweis benötigen.
Auch für Arbeitgeber bietet das Zeugnis und der Bescheid einen objektiven Überblick über bestimmte Kompetenzen und somit Sicherheit: Mitarbeitende können zum Beispiel mehr Verantwortung übernehmen oder anspruchsvollere Aufgaben erhalten. Zusätzlich können auf Basis des Bescheides Entwicklungspotentiale identifiziert und dadurch gezielte Weiterqualifizierungen durchgeführt werden.
Nicht zuletzt bedeutet der Nachweis eine besondere Wertschätzung und stärkt damit die Mitarbeiterbindung: Menschen mit Potenzial sollen im Unternehmen bleiben und motiviert werden, sich weiterzuentwickeln. Somit leistet das Validierungsverfahren auch seinen Beitrag im Fachkräftemangel.
Teilnehmen können Personen, die
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
- im Referenzberuf keinen Berufsabschluss haben oder für deren ausländischen Berufsabschluss keine Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz bescheinigt wurde sowie,
- nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.
Das gesamte Verfahren wird auf deutsch durchgeführt. Ausreichende Deutschkenntnisse sind daher nötig.
Das Validierungsverfahren erfolgt in vier Schritten:
1. Information und Beratung
Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf entspricht einem dualen Ausbildungsberuf.
2. Antragsstellung
Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
3. Bewertung
Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer und Prüferinnen besteht, stellt mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
4. Ergebnismitteilung
Abschließend erhält die Teilnehmerin / der Teilnehmer ein Zeugnis oder einen Bescheid. Das Zeugnis bestätigt eine vollständige Vergleichbarkeit der Kompetenzen mit dem Referenzberuf, der Bescheid eine überwiegende Vergleichbarkeit einzelner Bereiche des Referenzberufs.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der Kammern. Die Gebühren legen die Kammern in ihren Gebührenordnungen fest. Sie sind aufwandsabhängig und werden deshalb individuell berechnet.
Die IHK München berät Sie gerne zu den Kosten in Ihrem Verfahren.
Das Validierungsverfahren wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der IHK für München und Oberbayern liegt.