Recht und Steuern
IHK-Position „Investitionsturbo zünden, ohne Steuerrecht zu verkomplizieren“
Die IHK-Vollversammlung hat am 8. März die Position „Investitionsturbo zünden, ohne Steuerrecht zu verkomplizieren“ verabschiedet. Mit diesem Papier hat die IHK auf die Pläne der Bundesregierung reagiert, mit sogenannten „Superabschreibungen“ Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung zu fördern. In dem Papier heißt es, die Idee, Zukunftsinvestitionen zu fördern, sei grundsätzlich richtig. Falsch sei aber, diese Förderung nur auf diese beiden Aspekte zu konzentrieren. Das provoziere Abgrenzungs- und Definitionsprobleme, wie beispielsweise die Frage: Was genau dient dem Klimaschutz? Unter dem Strich befürchtet die IHK noch mehr Steuerbürokratie. Sie fordert daher eine „breit ansetzende Investitionsförderung“. In dem Papier heißt es weiter, das Steuerrecht sei das falsche Instrument für mehr Klimaschutz. Ein wirksamer CO2-Preis sei dafür weit besser.
IHK-Veranstaltung zur steuerlichen Forschungsförderung
„Wie Unternehmen profitieren“ – unter diesem Slogan stand am 3. Mai eine hybride Großveranstaltung der bayerischen IHKs (BIHK) zum Thema steuerliche Forschungsförderung. Die rund 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Chance, sich über die Voraussetzungen und den aktuellen Stand der steuerlichen Förderung umfassend zu informieren. Ziel der Veranstaltung war ein großes Defizit abzubauen: Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen Bayerns nutzen die steuerliche Forschungsförderung noch viel zu wenig. Dafür gibt es einen entscheidenden Grund: Viele Betriebe wissen zu wenig über dieses Instrument Bescheid. Daher bot Axel von Bredow von der Steuerberaterkammer München in seinem Statement den Teilnehmern einen Überblick über die Grundlagen der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland.
Dann wurde es konkret. Unternehmen kommen nur über ein zweistufiges Antragsverfahren an die steuerliche Förderung ran. Thomas Matigat von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erklärte, wie man die erste Antragsstufe bei der Bescheinigungsstelle meistert. Hilmer Meyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) gab Hinweise zur Forschungszulage aus Sicht der Finanzverwaltung und ging dabei auf die zweite Antragsstufe beim zuständigen Finanzamt ein. Nicole Guggenmos, Technical Development Managerin der GROB-Werke GmbH & Co. KG, machte anderen Unternehmen Mut. Sie sagte: „Unternehmen können die Forschungszulage mit dem eigenen Know-how weitgehend selbst beantragen – also einfach machen!“ Martin Clemens, bei der IHK München Referatsleiter für das Steuerrecht, führte durch die Veranstaltung.
EU plant verschärfte Produkthaftung – BIHK-Diskussion in Brüssel
Fehlende Balance, klarer Vorzug des Verbraucherschutzes auf Kosten der Unternehmen: Mit dieser Position hat sich die IHK-Vollversammlung klar gegen die von der EU-Kommission geplante Verschärfung der Produkthaftung ausgesprochen. Ein Parlamentarischer Abend in Brüssel am 3. Mai zu diesem Thema gab Vertretern der Wirtschaft die Chance, ihre Bedenken gegenüber EU-Vertretern vorzutragen. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) haben in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und dem Enterprise Europe Network (EEN) die Podiumsdiskussion „Verschärfung der Haftung für fehlerhafte Produkte“ veranstaltet. Gastgeber war die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union. Das Interesse an den geplanten neuen Regeln für die Wirtschaft war sehr hoch. 130 Teilnehmer verfolgten die Diskussion auf dem hochkarätig besetzten Panel.
Amaryllis Verhoeven, bei der EU-Kommission Referatsleiterin u.a. für die Transformation der Industrie und Sozialwirtschaft, begründete das Vorhaben mit dem Hinweis, die bestehende Produkthaftungsrichtlinie stamme aus dem Jahr 1985. Sie müsse dringend an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ihren Worten zufolge setzt die geplante Neufassung bei den Geschädigten fehlerhafter Produkte an. Die sollen es künftig leichter haben, ihre Betroffenheit nachzuweisen und ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Marion Walsmann, (CDU), Europa-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, gab Verhoeven beim Befund Recht. Eine Novellierung der Produkthaftung sei notwendig. Ebenso wie Armin Hartmuth, dem Stellvertretenden Leiter der bayerischen Vertretung in Brüssel, warnte Walsmann vor einer Überregulierung nur auf Kosten der Unternehmen. Das könne dazu führen, dass bestimmte Waren nicht mehr hergestellt und entwickelt würden. Hartmuth betonte, die Haftungsrisiken müssten vor allem für Mittelständler kalkulierbar bleiben. Sonst zerstöre die EU das Innovationsklima.
Christian Handig, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, sagte, zu befürchten sei genau das: unkalkulierbare Risiken. Der Wegfall des Selbstbehaltes für den Verbraucher, Juristen oder Verbands, der gegen einen Hersteller klage, fördere das Entstehen einer neuen Klageindustrie. Thomas Klindt, Rechtsanwalt und Experte im Produkthaftungsrecht der Münchner Kanzlei Noerr, erklärte, die geplante Neufassung enthalte einen kritischen Punkt: Im Klageverfahren kann das Gericht das Unternehmen dazu zwingen, interne Beweismittel vorzulegen. Dazu gehören etwa Konstruktionsunterlagen oder Produktstudien. Heidrun Hausen, Mitglied der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern und Personal-Managerin bei DELO Industrie Klebstoffe, kritisierte diese Offenbarungsplicht als unkalkulierbares Haftungsrisiko. Fabian Fechner, EU-Vertreter der Miele AG, warnte vor Klagen, die nur geführt würden, um an Betriebsunterlagen heranzukommen. Schon Formfehler, wie eine unvollständige Vorlage von Unterlagen, könnte für das Unternehmen bedeuten, den Prozess zu verlieren. Als kritisch wertete Fechner, dass der Geltungsbereich der neuen Richtlinie auf Software und KI-Systeme ausgeweitet werden soll. Für Hersteller und Anbieter werde es sehr aufwändig und teuer, diese Produkte über Überwachung und laufendes Updaten fehlerfrei zu halten.
5. Bayerischer Mediationstag
Es war ein denkwürdiges Jubiläum und ein Highlight im IHK-Veranstaltungskalender: Der 5. Bayerische Mediationstag fand am 19. Juni IHK Campus München statt. Veranstalter waren IHK, Bayerns Justizministerium, bayerische Rechtsanwaltskammern, der Bayerische AnwaltVerband und die MediationsZentrale München. Der Mediationstag stand unter dem Motto „Wege zur Mediation“. Renommierte Referentinnen und Referenten wie Prof. Ulla Gläßer von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und Mediator und Rechtsanwalt Jürgen Klowait beleuchteten das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Klowait sagte, die Mediation sei heute wichtiger denn je. In wirtschaftlich schwierigen Phasen steige auch das Konfliktpotenzial. Angesichts der heutigen Entwicklung müsse man auch über eine Reform der juristischen Ausbildung nachdenken. Neben fähigen Richtern brauche es heute auch kompetente Konfliktmanager. Rund 200 Teilnehmer beteiligten sich beim World Café. In Gruppenarbeit suchten und entwickelten die Teilnehmer Ideen, mit denen die Mediation besser sichtbar gemacht werden kann.
Unter www.bayerischermediationstag.de.
11. Münchner Datenschutz-Tag: Wie zukunftsfähig ist die DSGVO?
Der 11. Münchner Datenschutz-Tag befasste sich am 24. November mit der Frage „Die Evaluierung der DSGVO – Wie zukunftsfähig ist sie?“ Das Forum wurde von der IHK in Kooperation mit der Kanzlei Gierschmann Legal, der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und dem Medienpartner C.H. Beck Verlag veranstaltet. Der Datenschutz-Tag wurde vom Enterprise Europe Network (EEN) gefördert. Mit auf dem Podium saß Bayerns oberster Datenschützer: Michael Will, Präsident des Bayerisches Landesamts für Datenschutzaufsicht. Es ging auch um ein großes Thema. Nach fünf Jahren Datenschutz-Grundverordnung prüft die EU, wie gut man in Europa mit dem Regelwerk fährt. IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl sagte: „Ich finde es gut, dass eine EU-Verordnung überprüft wird.“ Diese Prüfung sei auch nötig. Die EU müsse sich grundsätzlich überlegen, für wen sie Gesetze mache. Gößl sagte weiter, die DSGVO gelte nicht nur für die fünf Prozent der Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter hätten. Der Datenschutz gelte auch für viele Kleinunternehmen und Selbstständige. Folglich müsse es bei der Evaluierung in erster Linie um weniger Bürokratie gehen.
Unter der Moderation von Prof. Sibylle Gierschmann, Partnerin bei Gierschmann Legal, arbeiteten die Referenten eine ziemlich klare Antwort auf die Eingangsfrage aus. Tenor: Ja, die DSGVO ist zukunftsfähig, muss aber an entscheidenden Stellen nachgebessert werden. Christina Rölz, Stellvertretende Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Datenschutz im bayerischen Innenministerium, sprach einen wunden Punkt in der heutigen Wirtschaft an: die Marktmacht großer Clouddienste und Software-Hersteller. Aus Sicht der Staatsregierung müssten die mehr in die Pflicht genommen werden. Ein durchschnittliches Unternehmen sei nicht in der Lage zu prüfen und einzuschätzen, ob eine Cloud-Lösung oder eine Software wirklich konform mit dem Datenschutz sei. Eine Zertifizierung könne diese Unsicherheit beenden.
Michael Will sprach zum Thema „DSGVO zwischen Jubiläum und KI-Ära“. Axel Voss, Koordinator und Sprecher der EVP-Fraktion im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, plädierte für eine bessere Rechtsetzung EU-Ebene. Die Impulse der Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigten sich in erster Linie mit dem Mega-Trend KI – und der Frage welche Folgen das für den Datenschutz hat. Sarah Zech, Head of Global Privacy Advisory & Data Ethics Allianz SE, erläuterte, welche Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung des „EU AI Acts“ nötig seien. Thomas Usländer, Stellvertretender Leiter von Fraunhofer IOSB, stellte als Beispiel aus der Praxis die Designkriterien der Datenplattform der KI-Allianz Baden-Württemberg vor. Gerhard Kürner, Chef der 506 Data & Performance GmbH, sprach über „Marketing im digitalen Zeitalter: Wie Datenschutz die Spielregeln verändert“.
IHK-Empfang für das Ehrenamt aus Recht, Steuern und Justiz
Es war ein großer Abend für das Ehrenamt: Die IHK für München und Oberbayern hat am 11. Dezember einen Empfang gegeben für diejenigen, die sich in der IHK und in ihrem Umfeld ehrenamtlich auf den Feldern Recht, Steuern und Justiz engagieren. Die mehr als 200 Gäste rekrutierten sich zum größten Teil aus Finanz- und Handelsrichtern sowie den Mitgliedern der IHK-Ausschüsse für Sachverständige, Recht sowie Finanz- und Steuerpolitik. IHK-Präsident Klaus Josef Lutz betonte in seiner Rede die Bedeutung des Ehrenamts für die Arbeit der IHK. Lutz erklärte er freue sich auch über die vielen Gäste aus den Münchner Gerichten und den zuständigen Ministerien. Diese belege die gute Zusammenarbeit, die man seit vielen Jahren pflege.
Programmhöhepunkt war die Rede von des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof zum Thema „Verantwortlichkeit und Freiheit im demokratischen Rechtsstaat“. IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl verabschiedete an diesem Abend Beate Ortlepp. Gößl dankte Ortlepp für ihre langjährige und wichtige Arbeit als Syndikus, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Bereichsleiterin für Recht und Steuern in der IHK.
Bundesweite IHK-Initiativen für besseres Steuerrecht
Bundesweit haben alle IHKs, auch die IHK für München und Oberbayern, ihre jeweilige Landesregierung dazu aufgefordert, in Sachen Steuerrecht Druck die Bundesregierung auszuüben. Zwei Themen standen ganz oben auf der IHK-Agenda: 1. Eine konsequente Verbesserung der Verlustverrechnung, weil die unvollständige Berücksichtigung von Verlusten das Eigenkapital und die Substanz vieler Mitgliedsunternehmen gefährdet. Die Corona-Krise hat dieses Problem noch verschärft. 2. Einführung der eRechnung. Nach Ansicht der IHKs tat die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt viel zu wenig, um die Betriebe ausreichend über die Umstellung zu informieren. Es gebe noch viele rechtliche und technische Fragen zu klären.
Green Claims: Trend zur Überregulierung setzt sich fort
Die Europäischen Union hat mit der Green Claims Directive für viel Arbeit im IHK-Bereich Recht gesorgt. Mit dieser neuen Richtlinie will die EU das sogenannte Greenwashing verhindern – und für fairen Wettbewerb im anziehenden Geschäft mit der Nachhaltigkeit sorgen. Das klingt gut, bereitete der IHK-Juristin Tatjana Neuwald aber erhebliche Sorgen. In ihren Stellungnahmen kritisierte sie das Modell aus mehreren Gründen als abenteuerlich. Punkt 1: Irreführende Werbung lässt sich bereits jetzt mit den bestehenden Instrumenten des Wettbewerbsrecht ahnenden und unterbinden. Punkt 2: Was die EU vorhat, stellt die bewährte Praxis im Wettbewerbsrecht auf den Kopf. Bislang musste erst einmal ein Rechtsverstoß vorliegen, damit abgemahnt werden kann. Künftig müssen Unternehmen grüne PR-Aussagen von externen Stellen prüfen und zertifizieren lassen. Erst nach dieser Hürde dürfen Unternehmen mit nachhaltigen Aussagen werben. „Dieser ganze Prozess wird für die Unternehmen irre aufwändig und teuer. Und es schafft nicht einmal Rechtssicherheit, weil auch zertifizierte Aussagen juristisch angreifbar sind“, erklärte die IHK-Juristin. Punkt 3: Die Neuregelung trifft nicht nur Konzerne. Im Entwurf der Richtlinie waren nur Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro ausgenommen.
Warnung der Mitgliedsfirmen vor Phishing-Attacken
Die Statistik der Klick- und Besucherzahlen zeigt: Die Rechtsthemen auf der IHK-Website waren 2023 besonders gefragt. Die Juristinnen und Juristen der IHK haben im Rahmen des Mitgliederservices aktuelle Rechtsthemen für die Unternehmenspraxis eingepflegt. Und nicht nur die Politik sorgte für Ärger. Eine Flut an Phishing-Attacken hat sich über die Unternehmen Oberbayerns ergossen. Das perfide daran: Viele dieser Mails hatten einen gefakten IHK-Bezug. Die IHK-Spezialisten für Recht und IT haben im Teamwork tagaktuell in den IHK-Medien vor den Phishing-Attacken gewarnt.
Gesellschaftsrecht: Rund 9.800 IHK-Stellungnahmen zu HR-Eintragungen
Das IHK-Referat „Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Firmenrecht, Börse, Unternehmensnachfolge“ hat in rund 9.800 Fällen Stellungnahmen zur Eintragung von Gesellschaften in das Handelsregister abgegeben. Zudem hat das Referat Rechtsauskünfte zu gesellschaftsrechtlichen Fragen erteilt und viele Rechtsfragen zur Unternehmensnachfolge beantwortet. Durch die Umstellung der Bearbeitung von Anfragen zur Firmierung auf elektronischen Geschäftsverkehr konnten bürokratische Erleichterungen für die anfragenden Unternehmen erreicht werden.