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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen für Ihren Berufseinstieg in Deutschland eine Anerkennung? Sie wollen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, können aber die Qualifikation des Bewerbers nicht einordnen?

Die IHK hilft Ihnen bei der Bewertung von im Ausland absolvierten Berufsausbildungen.

Berufsanerkennung

Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung stellen. Hier informieren wir Sie zum Prozess und zu Ihren Ansprechpartnern.

Fehlende Nachweise

Fehlen Unterlagen wie z. B. Zeugnisse oder Befähigungsnachweise können erworbene Fähigkeiten über Qualifikationsanalysen (QA) festgestellt werden. Alle Infos zum Verfahren finden Sie hier.

Teilweise gleichwertig?

Wir unterstützen Sie auf dem Weg von der teilweisen Gleichwertigkeit zur vollen Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie möchten eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland in Ihrem Unternehmen einstellen? Als Arbeitgeber können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten.