Fachseminar
Gastwirteunterrichtung nach Gaststättengesetz
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Gastwirteunterrichtung bei der IHK notwendig.
Von der Gastwirteunterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
Teilnahmebescheinigung
Der Teilnehmer erhält nach der Unterrichtung eine Bescheinigung der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes
- wenn er ohne Fehlzeiten am Unterricht teilnimmt
- und mit den Inhalten der Unterrichtung als vertraut gelten kann.
Organisatorische Hinweise
Die Teilnehmerzahl der Unterrichtung ist begrenzt. Die Teilnahme zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben und diese zurückbestätigen: Sie erhalten per Email eine Anmeldebestätigung. Der darin enthaltene Rückmeldebogen muss innerhalb der gesetzten Frist wieder der IHK vorgelegt werden.