Fachseminar
Unterrichtung Bewachungspersonal § 34a GewO
Ein Bewachungsunternehmen darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben gemäß § 34a der Gewerbeordnung nur Personen beschäftigen, die durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine erfolgreiche Teilnahme an der „Unterrichtung im Bewachungsgewerbe“ nachweisen.
Zweck der Unterrichtung
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Teilnahmebescheinigung
Der Teilnehmer erhält nach der Unterrichtung eine Bescheinigung der IHK gemäß § 34a Gewerbeordnung
- wenn er ohne Fehlzeiten am Unterricht teilnimmt
- sich die IHK mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen davon überzeugt hat, dass er mit den entsprechenden rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen, sowie deren praktischer Anwendung vertraut ist.
Abrenzung zur Sachkundeprüfung
Eine Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten ist erforderlich für:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Organisatorische Hinweise
Die Teilnehmerzahl der Unterrichtung ist begrenzt. Die Teilnahme zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben und diese zurückbestätigen: Die Anmeldebestätigung senden wir Ihnen per Post zu. Der darin enthaltene Rückmeldebogen muss innerhalb der gesetzten Frist wieder der IHK vorgelegt werden.
Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)
Bewachungsverordnung - Anlage 2 zu § 7
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 701)
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Aufgaben sowie Abgrenzung der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden
- § 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung
2. Datenschutzrecht
insgesamt zu Nummer 1 und 2 etwa 6 Unterrichtsstunden
3. Bürgerliches Gesetzbuch
- Notwehr (§ 227 BGB), Notstand (§§ 228, 904 BGB), Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB), verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), Haftungs- und Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), Eigentum und Besitz (§§ 903, 854 BGB), Schikaneverbot (§ 226 BGB), wobei Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB (§§ 32 bis 35) aufgezeigt werden
insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden
4. Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- einzelne Straftatbestände (z. B. § 123, §§ 185 ff., §§ 223 ff., § 239, § 240, §§ 244 ff. StGB) – vorläufige Festnahme (§ 127 StPO) – Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152, 163 StPO) – Umgang mit Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte usw.)
insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden
5. Unfallverhütung
insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Selbstwertgefühl (Voraussetzungen für richtigen Umgang mit sich selbst und seinen Mitmenschen)
- Übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle (Ursachen und Maßstabsverlust)
- Konflikt/Stress (Entstehung, Konfliktebenen, schwierige Situationen, Lösungshilfen)
- richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch (Grundregeln für richtiges/falsches Verhalten)
- interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität
- Umgang mit und Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (wie beispielsweise allein reisende Frauen, Homosexuelle, transgeschlechtliche Personen, Menschen mit Behinderung, Opfer schwerer Gewalt)
insgesamt etwa 11 Unterrichtsstunden
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Mechanische Sicherungstechnik
- Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung
- Brandschutz
insgesamt etwa 5 Unterrichtsstunden