Pfändung - worum geht es?
Hier bekommen Sie Infos zum Pfändungsschutz bei Bankkonten und bei der Altersvorsorge von Selbstständigen.
Pfändungsschutz Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge Selbstständiger oder GmbH-Geschäftsführer ist unter bestimmten Voraussetzungen vor Pfändungen geschützt. Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge haben so viele Unternehmer oder Selbstständige eine Sorge weniger. Der Pfändungsschutz ist auch im Insolvenzfall wichtig. Die wichtigsten Hinweise zu den Bedingungen, die die Altersvorsorge erfüllen muss, finden Sie in derBroschüre des Bundeswirtschaftsministeriums .
Die Einkünfte, die der Altersvorsorge Selbstständiger dienen, fallen nicht unter die Zwangsvollstreckung oder in die Insolvenzmasse. Das Existenzminimum der Selbstständigen im Alter ist dadurch gesichert.
Voraussetzung ist allerdings, dass das angesparte Kapital unwiderruflich für den Zweck der Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen also erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Geschützt werden Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne oder die Rürup-Rente.
Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgebetrages ist strikt begrenzt. Nach dem Lebensalter gestaffelt, können jährlich bestimmte unpfändbare Rücklagen gebildet werden, z.B. in Höhe von € 2.000 bei einem 18-Jährigen. Maximal ist ein Betrag von € 238.000 vor Pfändung geschützt.
Sie sind Selbständiger und befinden sich in einer finanziellen Schieflage? Droht Ihnen die Pfändung Ihres Girokontos? Sichern Sie Ihr Bankguthaben vor Pfändungen und richten Sie ein Pfändungsschutzkonto ein.
Ohne ein spezielles Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gibt es keinen Schutz vor Kontopfändungen. Bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung ist es deshalb wichtig, ein solches Pfändungsschutzkonto einzurichten. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber oder dessen gesetzlichem Vertreter persönlich beantragt werden. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen.
Jedem P-Kontoinhaber steht der automatische Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages zu. Über diesen Grundfreibetrag kann der P-Kontoinhaber auch nach Zustellung von Pfändungen ohne weiteres verfügen. So kann er weiterhin mit einem funktionierenden Konto am Wirtschaftsleben teilnehmen. Die aktuellen gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen finden Sie hier.
Insbesondere bei Unterhaltspflichten des Schuldners kann dieser Basisschutz um höhere Freibeträge erhöht werden. Dazu muss bei der Bank eine Bescheinigung vorgelegt werden, mit der die Unterhaltsverpflichtungen oder der Eingang von Kindergeld auf dem Konto nachgewiesen werden. Es gibt auch Sozialleistungen, die nicht gepfändet werden dürfen.
Pfändungsschutz gewährt das Gesetz allerdings nur dann, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem P-Konto vorhanden ist.