Positionen der IHK für München und Oberbayern
Die Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft gegenüber der Politik ist eine der Kernaufgaben der IHK München und Oberbayern. Wir setzen uns bei den Verantwortlichen in Landes- und Bundesregierung für die Belange der oberbayerischen Wirtschaft ein.
IHK Positionen
Dank unserer engen Verzahnung mit der Wirtschaft in München und Oberbayern wissen wir, was „unsere“ Unternehmen in den oberbayerischen Regionen bewegt. Dieses Wissen bringen wir aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein. Umgekehrt werden wir von den politischen Entscheidungsträgern als wichtiges Sprachrohr der Wirtschaft wahrgenommen und gehört.
Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle wirtschaftspolitische Themen, zu denen die IHK in der jüngsten Vergangenheit Stellung bezogen hat.
Themenbereiche
Außenwirtschaft
Europa braucht eine neue Agenda für Wettbewerbsfähigkeit. Es gilt, sich in einer neuen globalen Weltordnung gut aufzustellen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa gerät im globalen Wettbewerb immer stärker unter Druck. Initiativen wie die Lissabon-Strategie und Europa 2020 sollten die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern; die damals angestrebten Ziele wurden jedoch großenteils nicht erreicht.
Nur wenn es Europa gelingt, die nachhaltige Transformation der Wirtschaft mit globaler Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden, werden andere Regionen diesem Modell folgen. Europa muss es nicht besser wissen, sondern besser machen! Offenheit und Vernetztheit im globalen Handel sind dabei ebenso wichtig für den Wirtschaftsstandort Europa wie die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer Energie und Rohstoffen oder die technologische Souveränität bei Schlüsseltechnologien. Aus Sicht der Wirtschaft sind eine effiziente Regulierung und Verwaltung, die Innovationen, Investitionen und Wirtschaften erleichtern, unabdingbar.
In der Position "Die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern" hat die DIHK konkrete Forderungen aufgelistet, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa zu verbessern.
Zum Positionspapier "Die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern"
Die Außenwirtschaftsausschüsse aller bayerischen IHKs haben gemeinsam neun Forderungen zur Stärkung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen formuliert und diese am 23. September 2019 dem Staatssekretär im Bayerischen Wirtschaftsministerium, Roland Weigert, übergeben.
Zu den Positionen der bayerischen IHK-Außenwirtschaftsausschüssen
Europa steht vor großen Herausforderungen. Aber diese können gemeistert werden, wenn alle Beteiligten gemeinsam Lösungen suchen. Für 21 Handlungsfelder zeigt die IHK-Organisation in ihren Europapolitischen Positionen 2019 Lösungsansätze zur Bewältigung der derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen auf. Die in den Europapolitischen Positionen genannten Handlungsfelder betreffen wichtige Bereiche der europäischen Wirtschaftspolitik.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat sich in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2017 für schnelle Brexit-Verhandlungen ausgesprochen. "Die politische und rechtliche Unsicherheit durch den Brexit ist Gift für die Wirtschaft und wirkt sich negativ auf die bayerisch-britischen Handels- und Investitionsbeziehungen aus", heißt es in der verabschiedeten Stellungnahme zum Brexit. Das höchste IHK-Entscheidungsgremium stellte sich auch einstimmig hinter die Forderung, dass die Brexit-Verhandlungen seitens der EU mit Augenmaß geführt werden müssten, damit der Zusammenhalt der übrigen EU-Mitgliedsstaaten nicht gefährdet wird. "Eine Schwächung des europäischen Binnenmarkts würde den wirtschaftlichen Wohlstand in der EU gefährden", warnt die IHK in dem Papier.
Die Außenwirtschaftsausschüsse aller bayerischen IHKs haben gemeinsam neun Forderungen zum Freien Handel formuliert und diese am 24. Mai 2017 dem Staatssekretär im bayerischen Wirtschaftsministerium, Franz Josef Pschierer, übergeben.
Zu den Positionen der bayerischen IHK-Außenwirtschaftsausschüsse
Der Außenwirtschaftsausschuss der IHK für München und Oberbayern begrüßt das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA wird den Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen erheblich erleichtern und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen deutlich vertiefen. Es ist ein modernes Freihandelsabkommen und kann damit ein Vorbild für zukünftige Verträge werden. CETA verankert hohe Standards bei Arbeits- und Sozialnormen, in der Lebensmittelsicherheit sowie beim Umwelt- und Verbraucherschutz und schränkt auch das staatliche Regulierungsrecht zur Verfolgung von Gemeinwohlzielen nicht ein. Die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der politischen Gestaltungsmöglichkeiten im Kulturbereich wird mit besonders strengen Regeln Rechnung getragen.
Bildung
Wirtschaft alarmiert über schlechtes Ergebnis deutscher Schüler beim PISA-Test
Deutsche Schüler haben beim PISA-Test schlecht wie nie abgeschlossen. Die von der OECD 2022 erhobenen Daten wurden im November 2023 veröffentlicht. Nach den PISA-Ergebnissen haben 15jährige in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften noch nie so schwach abgeschnitten.
Die PISA-Studie bestätigt auf wissenschaftlicher Ebene, was Ausbildungsunternehmen seit Jahren beobachten: Die Mängel in den grundlegenden Kompetenzen sind alarmierend und bereiten der bayerischen Wirtschaft große Sorgen. Die durch PISA erneut beschriebene Bildungsmisere erschwert es den Betrieben enorm, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Denn eine erfolgreiche Ausbildung fängt bereits in der Schule an.
Aus Sicht der Wirtschaft gibt es keinen Erkenntnisnotstand, sondern es besteht Handlungsbedarf. Das neue Positionspapier der DIHK zur schulischen Bildung legt aus Sicht der Wirtschaft dar, was getan werden muss, um junge Menschen besser auf den Berufseinstieg und die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. Das Papier enthält Empfehlungen zur Verbesserung der schulischen Bildung. Ziel ist, junge Menschen fit für den Start einer Ausbildung zu machen und ihren Bildungserfolg zu sichern.
Hier das Positionspapier "Schulische Bildung verbessern - Fachkräfte für die Wirtschaft sichern" zum Download.
Bürokratieabbau
Um der Politik für den Bürokratieabbau konkrete Impulse zu geben, legt die IHK-Organisation über 50 Vorschläge für Vereinfachungen bei EU-Gesetzenvor.
Energie, Umwelt, Rohstoffe, Klima
Einländerübergreifendes Positionspapier zum Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland, verabschiedet von den Industrie- und Handelskammern aus Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und TransnetBW sowie dem Wirtschaftsbeirat Bayern (August 24). Die englischsprachige Übersetzung finden Sie hier
Positionspapier zur Erhalt der deutschen Stromgebotszone, verabschiedet von der IHK-Vollversammlung im März 2024.
Deutschland will bis 2030 seine Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren – und bis 2045 die Klimaneutralität erreicht haben. Die IHK-Organisation unterstützt diese politische Zielsetzung, weil die deutsche Wirtschaft eine technologische Vorreiterrolle einnehmen kann und sich dadurch Chancen für Unternehmen eröffnen. Die Energiewende kann nur mit starken Unternehmen erfolgreich sein. Deutschlands Zukunft ist unweigerlich mit einem Gewinn an Wirtschaftskraft verknüpft. Gleichzeitig hat der russische Angriff auf die Ukraine deutlich gemacht: Verlässliche und günstige Gaslieferungen aus Russland wird es nicht mehr geben. Die deutsche Wirtschaft hat damit ihren Preisvorteil vor allem gegenüber asiatischen Wettbewerbern verloren, der Preisnachteil gegenüber der amerikanischen Konkurrenz ist zudem massiv gewachsen. Aufgrund der bislang ungeklärten Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines ist der Aspekt der Energiesicherheit im Sinne einer Versorgungssicherheit ganz nach oben auf die Agenda gerückt.
Insgesamt müssen wir ein Jahr nach dem Beginn der schwersten Energiekrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Lehren ziehen und auf dieser Basis die Zukunft der Energieversorgung unter neuen Rahmenbedingungen gestalten.
Der Wandel des Energiemixes von fossilen zu erneuerbaren Energien in Deutschland in den kommenden sieben Jahren bis 2030 ist eine Herkulesaufgabe. Erhebliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland drohen, wenn nicht zügig politische Weichenstellungen vorgenommen werden. Nur so kann im Jahr 2030 eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung für die deutsche Wirtschaft gewährleistet werden.
Zur Position "Perspektiven für die Energieversorgung 2030 in Deutschland"
Der Winter 2022/2023 ist im Hinblick auf die Gas- und Stromversorgung in Deutschland deutlich besser gelaufen als befürchtet. Allerdings ist das kein Grund, jetzt von Entwarnung oder Entspannung zu reden. Die energiepolitischen Herausforderungen bleiben enorm. Die deutschen Strompreise haben sich im europäischen und internationalen Vergleich auf einem extrem hohen Niveau verfestigt. Um die Energiekosten dauerhaft zu senken, muss in Deutschland das Angebot an erneuerbaren Energien und wetterunabhängiger Kraftwerksleistung erheblich ausgebaut werden. Daher sollten bestehende Kraftwerkskapazitäten (Gas, Kohle, Öl) erst abgeschaltet werden, wenn andere wetterunabhängige Leistungen zur Verfügung stehen.
Neben den hohen Beschaffungskosten belasten Umlagen und die Stromsteuer die deutschen Unternehmen schon lange stärker als andernorts. Eine Senkung bzw. Abschaffung wurde von den IHKs mehrfach gefordert. Der von der Politik beschlossene Wegfall der Kernenergie, der eingeleitete Ausstieg aus der Kohleverstromung, neue teure wasserstofffähige Gaskraftwerke und steigende Netzentgelte aufgrund des notwendigen Netzausbaus treiben die Kosten weiter in die Höhe. Gleichzeitig kommt der Aufbau neuer Angebote bei den erneuerbaren Energien, Strom und Wasserstoff zu langsam voran.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis verständlich. Zugleich entwickelt sich das Stichwort Industriestrompreis zu einer Projektionsfläche für viele Sorgen und Wünsche. Das aber führt dazu, dass bei allen sich abzeichnenden politischen Angeboten eines Industriestrompreises die Enttäuschung bei vielen Unternehmen vorprogrammiert ist. Denn wie auch immer ein entsprechendes Modell in Deutschland ausgestaltet würde: Ein Industriestrompreis käme nur einem sehr kleinen Kreis an Betrieben zugute.
Es wird deutlich, dass jeglicher Industriestrompreis nur eine Hilfslösung sein kann. Eine gerechtere Antwort auf die Herausforderung ist in jedem Fall die Angebotsausweitung beim Strom, die der einzig sichere Weg zur Kostensenkung ist. Dazu müssen vor allem die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden - durch gesetzliche Vereinfachungen sowie durch die konsequente Umsetzung in der Verwaltungspraxis. Auch wenn der Ausbau endlich mehr Tempo aufnehmen dürfte.
Folgende drei Vorschläge werden deshalb gemacht:
1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer
2. Einführung einer StromPartnerschaft durch Direktstromlieferverträge mit Investitionszuschüssen
3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen
Diese Vorschläge sollen im „Dreiklang“ wettbewerbsfähige Preise gewährleisten und gleichzeitig den Ausbau dererneuerbaren Energien beschleunigen.
Zur Position "StromPartnerschaft für wettbewerbsfähige Preise und schnelleren EE-Ausbau"
Das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 und Bayern bis 2040 sowie die jeweils ambitionierten Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 verlangen von der Wirtschaft große Anstrengungen und verursachen in der Übergangsphase hohe Kosten. Klimaschutzverträge (KSV oder auch CCfD1) zwischen Staat und Unternehmen können einen Teil dieser Kosten abfedern und die Wettbewerbsposition der betreffenden Betriebe erhalten. Sie sollen die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen fossilen und klimaneutralen industriellen Prozessen schließen. Erstere sind aktuell und
voraussichtlich auch noch mittelfristig kostengünstiger als klimafreundliche Alternativen.
Zur IHK Position "Klimaschutzverträge richtig gestalten und als Übergangsförderung ausweiten"
Corona-Pandemie und Russland-Ukraine-Konflikt belasten Unternehmen stark
Die Strom- und Energiepreise in Deutschland sind während der Corona-Pandemie – und seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts – noch einmal stark angestiegen bzw. förmlich explodiert. Die Preise für Öl, Gas und Benzin haben sich seitdem auf einem sehr hohen Niveau eingependelt. Die Inflation stieg im Mai 2022 auf 7,9 Prozent, das ist so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr. Auch die Auswirkungen auf die Rohstoff- Situation sowie die weltweiten Lieferketten sind gravierend.
Die Situation in der Ukraine bleibt angespannt und ein Ende des Krieges ist nicht in Sicht. Das bedeutet weiterhin eine große Versorgungsunsicherheit auf den Energiemärkten. Russland erfüllt bisher zwar seine langfristigen Lieferverpflichtungen, kann allerdings nicht mehr als verlässlicher Lieferant angesehen werden. Neben den bestehenden Sanktionen werden die Rufe nach Embargos gegen russisches Gas und Öl lauter. Für die Gasversorgung wurde am 23. Juni 2022 die Alarmstufe, als zweite von drei Stufen im Notfallplan Gas, ausgerufen. Klar ist: Trotz aller Substitutions- und Sparanstrengungen können die Erdgasspeicher in Deutschland ohne das Importgas aus Russland bis zum November 2022 nicht den gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstand von 90 Prozent erreichen. Ein Embargo hätte fatale Folgen für Wirtschaft, Bevölkerung und sozialen Zusammenhalt in Deutschland.
Bereits bei der Befragung des DIHK zu Strom- und Gaspreisen im Februar 2022 sahen 53 % der Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der hohen Energiepreise am Standort Deutschland nicht mehr als gegeben an. In der Vorumfrage im Oktober 2021 waren es noch 46 %. Für ein Viertel der Unternehmen hatten sich die Strom- und Gaspreise im Jahresvergleich bereits im Februar mehr als verdoppelt. Die Marktpreise für Öl, Gas und Strom haben sich seitdem weiter drastisch erhöht.
Die oberbayerische Wirtschaft fordert vor diesem Hintergrund Notfallmaßnahmen, um die Energieversorgung am Standort in dieser herausfordernden Zeit sicherzustellen.
Mit dem EU Green Deal, dem Bundes- sowie Landes-Klimaschutzgesetz und den begleitenden Maßnahmenpaketen und Gesetzesvorhaben wurden ambitionierte Treibhausgasreduktionsziele politisch gesteckt. Sie geben den Pfad hin zu einem klimaschonenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem vor. Das Ziel Klimaneutralität hat sich Deutschland für das Jahr 2045 und Bayern bereits für 2040 gesetzt.
Die oberbayerische Wirtschaft steht hinter diesen höchst ambitionierten Zielsetzungen. Die Zielerreichungslücken sind aktuell beachtlich. Entsprechend groß ist die Herausforderung, diese unter Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriff auf die Ukraine stellen die Wirtschaft zusätzlich vor immense Herausforderungen.
Damit alternative, klimaschonende Prozesse künftig nicht nur technisch verfügbar, sondern auch zu tragbaren Kosten im internationalen Wettbewerb einsetzbar werden, stellen wir folgende konkrete Forderungen an die Gestaltung der Klimapolitik auf EU-, Bundes- und Landesebene:
Die Neuausrichtung der deutschen Energie- und Klimapolitik stellt die bayerische Wirtschaft vor große Herausforderungen. So bringen höhere CO2-Reduktionsziele und der Ausstieg aus Kern- und Kohlekraft Unsicherheit im Hinblick auf die künftige Energieversorgung mit sich. Um die Versorgungssicherheit in Süddeutschland zu gewährleisten, müssen bereits heute in erheblichem Umfang kostspielige Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen durchgeführt und Gaskraftwerke zur Netzstabilisierung installiert werden. Parallel steigt der deutsche Strompreis seit Jahren, vor allem getrieben durch Umlagen, Abgaben und Steuern.
Um auch zukünftig eine bezahlbare, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen dringend ergriffen werden. Die IHK für München und Oberbayern hat diese in sieben zentralen Forderungen an die Politik zusammengefasst.
Der bayerischen Wirtschaft ist es ein Anliegen, zur wirksamen Bekämpfung des weltweiten Klimawandels beizutragen. Gleichzeitig haben Entwicklungen in der Klimapolitik Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Betriebe in Bayern. Von der Gestaltung der Klimapolitik hängen somit gleichermaßen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sowie die Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen selbst ab.
Im vorliegenden Positionspapier positioniert sich die IHK für München und Oberbayern zu aktuellen klimapolitischen Themen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dazu zählen die Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems, das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzgesetz und die Entwicklung und Anwendung von Klimaschutztechnologien am Standort.
Erfolgreiches Wirtschaften und nachhaltiges Handeln schließen sich nicht aus. In einem Positionspapier hat der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) deshalb die wichtigsten umweltpolitischen Forderungen der Unternehmen in sechs Handlungsfeldern zusammengefasst.
Bayerische Unternehmen tragen mit Ihren Innovationen und Entwicklungen zu mehr Ressourcenschonung, zu Umwelt- und Klimaschutz bei. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, stellen die Unternehmen aber bestimmte Forderungen an die politischen Akteure auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die in einem Positionspapier zu Umweltpolitik zusammengestellt und von den Vollversammlungen der neun bayerischen Industrie- und Handelskammern beschlossen wurde. Die Broschüre greift die umweltpolitischen Hintergründe und Zielkonflikte auf, verzeichnet Entwicklungen und benennt Initiativen der bayerischen Unternehmen zum nachhaltigen und umweltgerechten Wirtschaften.
Umwelt Wirtschaft Politik - Perspektiven der bayerischen Wirtschaft
The Bavarian Chambers of Commerce and Industry (BIHK) welcome the Commission’s effort to analyze the performance of both AAQ Directives. Several cases of non-compliance with current EU-regulation indicate the need to evaluate its relevance, effectiveness and efficiency. Moreover, the internal coherence, as well as overlappings with EU Clean Air policy framework have to be analyzed. The current standard procedure of non-compliance litigation causes a lot of disagreement among the member states. The BIHK contributes to the constructive efforts of the Commission by providing economic and local perspectives on the current regulation.
Ambient Air Quality Regulation in Europe Economic and local perspectives 2018
Fachkräfte, Arbeitsmarkt und Frauen
Auf dem bayerischen Arbeitsmarkt fehlen zunehmend Arbeitskräfte. Der demografische Wandel wird diese Personallücke weiter öffnen. Das Heben der inländischen Potenziale reicht nicht aus.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen.
Können mit den darin aufgeführten Maßnahmen die notwendigen Arbeitskräfte für die bayerischen Unternehmen gewonnen werden?
Finanzierung
Deutschland liegt bei Venture-Capital Investitionen in wachstumsstarke Scale-ups, die in globale Märkte expandieren, unter dem internationalen Durschnitt. Vorreiter wie die USA und das Vereinigte Königreich investieren gemessen am Bruttoinlandsprodukt beinahe drei Mal so viel in Venture Capital.
Um den Innovationsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten und deutschen Scale-ups wachstumsfördernde Bedingungen zu bieten, sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus:
- Nach dem Vorbild des „Zukunftsfonds Deutschland“ soll unter Beteiligung institutioneller Investoren ein weiterer Venture Capital Dachfonds mit einem Volumen von mehr als 1 Mrd. Euro aufgelegt werden
- Institutionelle Investoren sollen durch den Aufbau einer Renditehistorie für Venture Capital und durch eine staatliche Risikoabfederung in den ersten Investitionszyklen für Investitionen in Venture Capital gewonnen werden
- Für Investitionen in Scale-ups sollen durch eine verbesserte Verlustverrechnung, der Vermeidung des Verlustuntergangs bei Anteilseignerwechseln und die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung attraktive steuerliche und rechtliche Bedingungen geschaffen werden
- Deutschland sollte zu einem international konkurrenzfähigen Innovationsstandort entwickelt werden. Attraktive Standortbedingungen ziehen die weltweit besten Fachkräfte an und halten global erfolgreiche Scale-ups vor Ort.
Über einen langen Zeitraum hinweg engagiert sich die IHK für München und Oberbayern für bessere Finanzierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Start-ups. Insbesondere für die kapitalintensive Wachstumsphase fehlen in Deutschland nach wie vor großvolumige Venture Capital Fonds.
Die EU-Nachhaltigkeitsregulierung birgt derzeit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) große bürokratische Lasten. Auch kleinste Unternehmen füllen bereits heute für Abnehmende und Geldgebende zahl- und umfangreiche Fragebögen aus. Ein Voluntary SME Standard (VSME) soll den nicht kapitalmarktorientierten KMU helfen, die Informationsanforderungen der nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen und Banken zu erfüllen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitete im Auftrag der EU-Kommission einen Entwurf für den VSME und stellte diesen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Ein einheitlicher, schlanker und standardisierter VSME bietet große Chancen für einen KMU-freundlichen Berichtsstandard, der maßgeblich zur Reduzierung von Bürokratie beiträgt.
Die IHKs haben in einem bundesweiten Praxischeck die Umsetzbarkeit des VSME-Entwurfs geprüft. Unsere Handlungsempfehlungen (siehe BIHK-Stellungnahme anbei):
- Beschränkung auf ein schlankes Basismodul mit maximal einem Dutzend Kennzahlen
- Einrichtung einer einheitlichen Datenplattform mit praxisgerechten Erläuterungen und Schnittstellenfunktion
- Befreiung von Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
- Aufnahme des VSME in die bestehenden EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zur weiteren Information stellen wir außerdem die Stellungnahme der DIHK zum VSME zur Verfügung.
Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität fällt aktuell mit einer massiven Energiekrise zusammen. Dazu kommen die hohe Inflation und der zunehmende Fachkräftemangel. Gleichzeitig muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit für zukünftigen Wohlstand in Deutschland gesichert werden: Selten in den letzten Jahrzehnten stand die deutsche Wirtschaft vor ähnlich großen Herausforderungen!
In der aktuell eher angespannten Liquiditätssituation müssen Unternehmen die Transformation zur Klimaneutralität mit hohen Investitionen unterlegen, angefangen von der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen über die Modernisierung von Betriebsanlagen, die Umstellung der betrieblichen Energieversorgung und der Logistik bis zur Sicherung der Klimaneutralität auch in den Lieferketten. Diese immensen Investitionen können viele Unternehmen nur mit externem Kapital bewerkstelligen.
"Sustainable Finance" ist, ergänzend zur CO2-Bepreisung, ein wesentlicher Eckpfeiler des EU Green Deal. Die Umsetzung umfasst (1) die Finanzierung selbst (vor allem im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung, die wirtschaftliche Tätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einstufen will), aber auch (2) umfangreiche Offenlegungs- und Nachweispflichten. Zu diesen europäischen Regelungen kommen noch (3) globale Initiativen zu Offenlegungsstandards, da Sustainable Finance auch international an Bedeutung gewinnt.
Der antizyklische Kapitalpuffer als Risikofaktor für die Mittelstandsfinanzierung
mit der Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland von 0 % auf 0,75% festgesetzt. Die Kreditinstitute müssen den Puffer spätestens ab dem 01. Februar 2023 vollständig aufgebaut haben. Somit ist eine weitere zusätzliche Eigenkapitalhinterlegung bei Kreditinstituten vorgeschrieben.
Ursprünglich sollte dieser Puffer in wirtschaftlich guten Zeiten aufgebaut werden, um ihn dann in Krisenzeiten abzubauen, damit es nicht zu regulatorisch prozyklischen, krisenverstärkenden Effekten kommt. Während der Corona-Krise wurde der Puffer daher auch außer Kraft gesetzt. Doch gerade jetzt, wo Unternehmen hohe Kostenbelastungen haben aufgrund:
- der Energiekrise
- von Lieferkettenengpässen und
- von Nachhaltigkeitsinvestitionen und der Kreditbedarf ansteigt, soll der antizyklische Kapitalpuffer in Kraft treten.
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die bayerischen Handwerkskammern und die Verbände der Bayerischen Kreditwirtschaft setzten sich dafür ein, dass der antizyklische Kapitalpuffer in der aktuellen Krisensituation weiter außer Kraft gesetzt wird, damit die Kreditversorgung in vollem Umfang gewährleistet bleibt.
Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern. Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht muss die Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung in den Fokus rücken.
Positionspapier Sustainable Finance
Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft betrachten den Wandel zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft grundsätzlich als wichtigen und richtigen Schritt zur Erreichung der definierten Klimaziele. Bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der europäischen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele sind folgende Leitlinien zu beachten:
⦁ Beibehalten der Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft
⦁ Keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität
⦁ Art und Umfang der Mittelstandsfinanzierung erhalten
⦁ Proportionalität für KMUs berücksichtigen
⦁ Auswirkung der Corona-Krise auf die Wirtschaftsstruktur berücksichtigen
In Krisenzeiten wird häufig das Eigenkapital, das als Risikopuffer dient, geschmälert. Die Corona-Pandemie hat völlig unerwartet und in voller Wucht durch Schließungen etc. zu Verlusten und damit auch bei rund 30 % der Unternehmen zu einem deutlichen Rückgang des Eigenkapitals geführt, was wiederum die Kreditfinanzierungsmöglichkeiten limitiert.
Die Stützungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in Form von Bürgschaften, Rekapitalisierungen und Beteiligungen werden begrüßt, allerdings besteht eine nicht gerechtfertigte "Mittelstandslücke" bei der Eigenkapitalfinanzierung.
Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen, um zur Stärkung der Eigenkapitalsituation im Mittelstand beizutragen:
- Steuerliche Verlustberücksichtigung auf mindestens 10 Mio. Euro erhöhen und mindestens für die letzten 3-5 Jahre ermöglichen, weitere steuerliche Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung umsetzen.
- Regulatorische Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen praxisgerecht ausgestalten, v.a. die EU-Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten".
- Ein kreditnahes Produkt mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter auflegen, z. B. durch eine Anpassung und praxisnahe Gestaltung der Zugangskriterien für das KfW-Programm "ERP-Mezzanine für Innovation" sowie für das KfW-Programm "ERP-Kapital für Gründer".
- Zukunftsfähige Restrukturierungen auch für kleine Unternehmen ermöglichen, insbesondere durch die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Recht bis 31.12.2020.
Die Umsetzung der überbordenden Regulatorik belastet kleine Banken und Sparkassen erheblich. Es drohen strukturelle Veränderungen im deutschen Bankensektor, welche die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Denn das Bankensystem in Deutschland ist so ausgerichtet, dass es zum mittelständisch geprägten Wirtschaftssystem passt. Das hat sich in der Finanzkrise bewährt: Gerade auch kleine und mittlere Kreditinstitute waren der Garant für eine stabile Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft. Deshalb muss die Bankenregulierung so weiterentwickelt werden, dass mehr Verhältnismäßigkeit geschaffen wird. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollte dabei der Grundsatz gelten: „same business – same risks – same rules“. In diesem Sinne skizziert das zum Download bereitstehende Positionspapier konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer „Small Banking Box“.
Stabilität und Erfolg von KMUs sind abhängig von einer verlässlichen Kreditfinanzierung und einer funktionierenden, starken Kapitalmarktunion. Mittelständische regionale Banken sind eine wichtige Säule der KMU-Finanzierung. Diese darf nicht durch unverhältnismäßige EU-Regulierung gefährdet werden. Zukunftsfähige Antworten der EU müssen sich an den Belangen der KMUs orientieren und die Proportionalität bei den Kreditinstituten berücksichtigen.
Gesundheitswirtschaft
Entwicklung und Ausbau des Biotechnologie-Standortes Bayern
Der Biotech-Standort Bayern wurde vor 30 Jahren über Mittel der High-Tech-Offensive Bayern (HTO) der Bayerischen Staatsregierung erfolgreich entwickelt und konnte im internationalen Wettbewerb eine Spitzenposition erreichen. Corona- und Krebsforschung haben gezeigt, wie essenziell wichtig dieser Sektor ist. Im internationalen Vergleich sind die Rahmenbedingungen für Biotech-Unternehmen in anderen Ländern mittlerweile insgesamt besser – daher besteht deutlicher Handlungsbedarf.
Um die Spitzenposition dieser innovativen und ertragreichen Zukunftsbranche auch 2035 noch an der Weltspitze zu halten, erachtet die IHK für München und Oberbayern vor allem folgende Stärkungsmaßnahmen für erforderlich:
Die bestehenden Biotech-Cluster in Martinsried, Regensburg, Erlangen/Nürnberg/Bayreuth, Würzburg und Straubing benötigen
- regionalspezifische Maßnahmen wie eine bessere Verkehrsanbindung (ÖPNV) und erweiterte Ansiedlungs- und Mietflächen (z. B. Labore für Startups),
- eine Stärkung des Clustermanagements durch die BioM GmbH,
- attraktivere Rahmenbedingungen, zum Beispiel Erleichterungen bei der Entwicklung, klinischen Prüfung und Markteinführung von neuen Medikamenten, Prozessoptimierungen durch Bürokratieabbau und Digitalisierung, weniger Restriktionen bei der Datennutzung, eine gezielte Fachkräfteoffensive sowie eine Offensive in der Öffentlichkeitsarbeit.
Die DIHK unterstützt das Ziel des MFG, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln sowie Medizinprodukten zu verbessern und die Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort zu stärken. Die im Entwurf geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung behördlicher Verfahrensabläufe sowie Fristverkürzungen sind allerdings nur ein kleiner Schritt, um den Forschungsstandort nachhaltig zu stärken. Denn forschende Unternehmen investieren nur an Standorten, deren Rahmenbedingungen insgesamt innovationsfreundlich sind, Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und Handlungsspielräume bieten, die nicht durch bürokratische Regelungen verengt werden. Zum Beispiel sollte die Bundesregierung auf Änderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) hinwirken, die sich negativ auf die Gesundheits- und Forschungsstandorte Deutschland und EU auswirkt. Zudem wird im Entwurf des MFG insgesamt zu wenig auf Medizinprodukte Bezug genommen. Die geplanten Regelungen sollten auch für Forschungsprojekte mit Einbindung von Medizinprodukten gelten, die nicht im Zusammenhang mit Arzneimitteln eingesetzt werden.
Gesundheitswirtschaft: Bürokratie abbauen und Verfahren zukunftsfähig gestalten
Die Gesundheitswirtschaft ist mit hohen Bürokratiebelastungen konfrontiert – und zwar von der Entwicklung, über die Zulassung und Produktion bis hin zur Abgabe, Leistungserbringung und Kostenabrechnung. Ein gewisses Maß an Bürokratie ist zwar wichtig, um zum Beispiel die Wirksamkeit von Produkten oder die Qualität in der Leistungserbringung sicherzustellen. In den Betrieben werden allerdings große Teile der Belegschaft für Verwaltungsaufgaben benötigt und der Aufwand nimmt immer weiter zu – etwa aufgrund neuer EU-Vorgaben im Medizinproduktebereich. Bürokratie bindet personelle und finanzielle Ressourcen, die nicht für das Kerngeschäft zur Verfügung stehen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das besonders herausfordernd. Bürokratie muss auf das notwendige Minimum reduziert werden – auch, um sich auf den zunehmenden Fachkräftemangel so gut wie möglich einstellen zu können. Um den Gesundheits- und Wirtschaftsstandort zu stärken, müssen Verfahren nicht nur möglichst unbürokratisch, sondern insgesamt zukunftsfähig ausgestaltet werden. Beispiele für Bürokratiebelastungen und nicht bedarfsgerechte Verfahren gibt es entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Unternehmenspotenziale heben – Qualitätswettbewerb stärken
Eine gute medizinische Versorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Schließlich sind funktionierende Versorgungsstrukturen eine zentrale Voraussetzung, um als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu sein. Davon profitiert die Fachkräftegewinnung und -bindung. Zudem beeinflusst eine gute, aus Sicht der Leistungsnehmer leicht zugängliche und verlässliche, innovationsoffene Gesundheitsversorgung auch direkt die Arbeitsfähigkeit und Fehlzeiten von Beschäftigten in den Betrieben. Von der Entfaltung der Potenziale der Gesundheitswirtschaft profitiert somit die gesamte Wirtschaft. Das wirkt sich auch positiv auf den Qualitätswettbewerb und die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen aus. Ineffizienzen durch regionale Anbieterdominanzen sind dabei zu vermeiden. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können – unter Sicherstellung der Qualität und einer flächendeckenden Versorgung – einen wichtigen Beitrag für eine gute und innovative Versorgung leisten.
MVZ bieten eine Reihe von Vorteilen für die dort tätigen Ärzte, z.B. flexiblere Beschäftigungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit eine höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern, Entlastung der Ärzte von Bürokratie und betriebswirtschaftlichem Risiko, effizientere Organisationenstrukturen, Zusammenführung von Know-How bei Trägerkombination und damit verbesserte und effizientere Versorgung, Steigerung der sektorenübergreifenden Versorgung bei Krankenhäusern als MVZ-Träger, um die medizinische Versorgung als Standortfaktor für die Wirtschaft zu stärken und die Versorgung der Beschäftigten zu verbessern, sollten die Chancen von MVZ umfassender genutzt werden. Gleichzeitig müssen die Herausforderungen in den Blick genommen werden. Dazu hat die DIHK folgende Vorschläge:
- Potenziale der Trägervielfalt stärker zur Entfaltung bringen.
- Potenziale überregionaler MVZ-Gruppen für den ländlichen Raum weiterhin nutzen.
- Effizienzen sichern und Qualitätswettbewerb stärken.
Synergien nutzen - Digitalisierung voranbringen - Gesundheit stärken
Wie können digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden? In einem auch vom Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft der IHK für München und Oberbayern beratenen Positionspapier benennt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Vielzahl von Vorschlägen.
Unzureichende Vernetzung, Hindernisse bei der Datennutzung, komplexe Entscheidungsstrukturen: Die Corona-Krise hat bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine lange Mängel-Liste ans Licht gebracht.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Impulse aus der Krise für eine stärkere Digitalisierung zu nutzen.
Durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung können zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Innovationen in Deutschland entstehen. Zum anderen würde sich auch die Versorgung insgesamt verbessern: Zum Beispiel könnte Künstliche Intelligenz (KI) helfen, seltene Erkrankungen leichter zu diagnostizieren.
Die Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Gesundheitsforschung zum Beispiel für eine zügige Entwicklung von Impfstoffen sein kann. Es ist daher wichtig, dass die Gesundheitsforschung weiter gestärkt und dabei auch die Möglichkeiten der Datennutzung verbessert wird.
Die Gesundheitswirtschaft gehört in Bayern zu den größten Arbeitgebern. Darüber
hinaus ist ein funktionierendes Gesundheitswesen nicht nur ein unverzichtbarer
Standortfaktor für Betriebe, sondern bildet mit Angeboten und Leistungen Möglichkeiten
für die Bewältigung des demographischen Wandels.
Es schlummern in diesem Bereich aber auch Risiken. Wie lässt sich das Gesundheitssystem
trotz des Anstiegs der Zahl alter Menschen, des drastischen Rückgangs des
Erwerbspersonenpotenzials und der wachsenden medizintechnischen Möglichkeiten
finanzieren? Der Anpassungsdruck ist beträchtlich - vor uns liegen große Herausforderungen.
Die IHK für München und Oberbayern hat in ihrem Positionspapier sieben Stellschrauben herausgearbeitet, an denen die Politik in den nächsten Jahren drehen sollte.
Zentrale Forderungen an die Politik sind:
- Fachkräfte
- Digitalisierung
- Finanzierung und Kostentransparenz
- Versorgung in Stadt und Land
- Bürokratieabbau
- Innovationen in der Gesundheitswirtschaft
- Prävention und betriebliches Gesundheitsmanagement
Handel
Business Improvement Districts (BIDs): ein Baustein für attraktive Innenstädte
Oberbayerns Innenstädte und Ortszentren befinden sich im Umbruch. Durch verändertes Konsumverhalten im Einzelhandel, Konkurrenz durch großflächige Einkaufszentren an peripheren Standorten, veränderte Kundenfrequenzen und vor allem den Online-Handel, vollzieht sich seit einigen Jahren ein innerstädtischer Strukturwandel. Immer weniger Menschen zieht es in die Innenstädte, sodass es vielerorts zu Umsatzeinbußen
für Unternehmen, Ladenleerstand, sinkende Werthaltigkeit von Immobilien bis hin zum Bedeutungsverlust von Stadtteilen und Ortszentren kommt. Die Corona-Pandemie und damit verbundene zeitweise Schließungen und Frequenzeinbrüche in Handel und Gastronomie beschleunigen die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.
Der Ausschuss Immobilien hat die Position zu BIDs erarbeitet.
Gesetze der Europäischen Union zum digitalen Wandel
Einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten, Innovationen hervorbringen und die Erreichung der Klimaziele unterstützen - nicht nur bei diesen akuten Themen kann die Digitalisierung unterstützen. Die Europäische Union hat ambitionierte Ziele für den digitalen Wandel gesetzt. Damit soll die europäische Wettbewerbsfähigkeit langfristig gewährleistet werden. Doch was bedeutet die Digitalisierung für Unternehmen und ihre Zukunft? Wie werden sich Geschäftsmodelle, Arbeitsplätze, Arbeitsanforderungen und Bildung verändern? Die EU-Kommission hat im März 2021 ihre Vision und mögliche Wege für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vorgestellt. Dieser digitale Kompass für das digitale Jahrzehnt der EU dreht sich um die folgenden vier Hauptthemen:
- Digitale Transformation von Unternehmen
- Grundlegende digitale Kompetenzen
- Sichere und nachhaltige digitale Infrastrukturen
- Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen
Wo sich die DIHK für die deutsche gewerbliche Wirtschaft einbringt, lesen Sie hier:
- Verordnung für künstliche Intelligenz (KI) - Regulierung von KI Hier gelangen Sie zur Stellungnahme der DIHK.
- NIS 2.0 - Maßnahmen für mehr Cybersicherheit in der EUNähere Informationen finden Sie auf der DIHK Website.
- Digital Services Act (DSA) - Bekämpfung illegaler Inhalte auf Online PlattformenHier gelangen Sie zur Stellungahme der DIHK.
- Digital Markets Act (DMA) - Mehr Pflichten für Gatekeeper-PlattformenNähere Informationen finden Sie auf der DIHK Website.
- EU-Data Act - Daten besser nutzbar machenDie Stellunganhme der DIHK finden Sie hier.
- Data Governance Act (DGA) - Datenvolumen steigernNähere Informationen finden Sie auf der DIHK Website.
Die IHK für München und Oberbayern hat für den Bereich "Handel" im Hinblick auf die Landtagswahl 2018 einen 2-Pager zusammengestellt, der die wichtigsten Forderungen an die Politik formuliert, damit eine nachhaltige Entwicklung des Handels ermöglicht wird und die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.
Prioritär ist erstens eine integrierte Stadtentwicklung und damit der Erhalt der Innenstädte mit ihren zahlreichen Funktionen; zweitens muss die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten endlich politisch umgesetzt werden und drittens gilt es, rechtssichere Rahmenbedingungen für den Handel zu schaffen.
Den 2-Pager Handel der IHK (Mai 2018) finden Sie hier zum Download.
IHK für Freigabe der Öffnungszeiten außer Sonntag
Die Vollversammlung der IHK hat am 8. Dezember 2009 folgendes beschlossen:
- Vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen in Bayern unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und der Belange der Beschäftigten
- Ladenöffnung an vier Sonntagen ohne Anlassbezug
In Bayern gilt bislang das Ladenschlussgesetz des Bundes. Aktuell werden neue Pläne für ein bayerisches Ladenschlussgesetz diskutiert. Anlass hierfür ist der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023-2028, in dem unter S. 41 festgelegt wurde: „Wir wollen beim Ladenschluss weitere lange Einkaufsnächte sowie den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten als neue Form der Nahversorgung ermöglichen“. Öffnungszeiten für den Handel sind in Bayern durch das Bundesladenschlussgesetz geregelt und erlauben den Verkauf von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 20:00 Uhr.
Aus Sicht der betroffenen Unternehmen wird dies begrüßt, Ziel sollte die nachhaltige Belebung der Innenstädte sein.
- An Werktagen: Unternehmen sollten die Freiheit haben, flexibel und unbürokratisch ihre Ladenöffnungszeiten für Eventabende zu gestalten. Am unbürokratischsten lässt sich dies durch eine Freigabe des Ladenschlusses an Werktagen erreichen. Als mögliche Kompromisslinie sollte es aber mindestens sechs verkaufsoffene Abende pro Jahr auf kommunaler Ebene ohne Anlassbezug geben und weitere individuelle monatliche Eventabende je Unternehmen, die kurzfristig und unbürokratisch angezeigt werden können.
- Sonderregelungen wie für Tankstellen und Bahnhöfe sowie an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr bspw. Muttertag sollten beibehalten werden.
- Ladenöffnung an vier Sonntagen ohne Anlassbezug
- Touristische Gebiete im ländlichen Raum sollten breiter definiert werden und statt bisher „für den Ort“ kennzeichnende Waren, solche aus der Region und damit aus Bayern verkaufen dürfen.
- Digitale Kleinstsupermärkte sollten durchgehend öffnen dürfen, auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Historie zum Ladenschluss finden Sie hier.
Das Positionspapier zum Ladenschluss und der Sonntagsruhe finden Sie zum Download hier.
Immobilien
In einer Position zur Schaffung von Wohnraum setzt sich die IHK dafür ein, bezahlbaren Wohnraum für Arbeitskräfte zu ermöglichen, Baukostensteigerungen entgegenzuwirken, Finanzstabilität und steuerliche Anreize zu sichern, Planungs- u. Genehmigungsverfahren zu optimieren sowie Förderbedingungen verlässlich zugestalten. Die IHK-Vollversammlung verabschiedete das Positionspapier in ihrer Sitzung im Juni 2024.
IHK-Position zur Schaffung von Wohnraum und energetischem Sanieren.
Die Immobilienbranche steht vor großen Herausforderungen wie steigende Zinsen, Verunsicherung auf den Kapitalmärkten oder gestiegene Bau- und Energiekosten. Hinzu kommt, dass der Gebäudesektor eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Klimaziele einnimmt und sich wegen des Green Deal der Europäischen Union (EU) im Umbruch befindet. Strukturelle Veränderungen in gewerblichen Segmenten wie Einzelhandel oder Büroimmobilien verschärfen die Situation zusätzlich. Die Folge sind weniger Bauinvestitionen (v. a. im Neubau) durch veränderte Kosten- und Ertragskalkulationen, massive Verzögerungen bei der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und weiter steigende Mietpreise. Die Schaffung von Wohnraum liegt im Interesse der gesamten Wirtschaft. Wohnraum wird für den Gewinn und die Bindung von Arbeitskräften – auch im Kontext der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte – dringend benötigt. Die ambitionierten Ziele bei der Wohnraumschaffung auf Landes- und Bundesebene sind derzeit jedoch nicht annähernd erfüllbar. Damit weiterhin in den Wohnungsneubau und -bestand investiert werden kann, braucht es von politischer Seite verlässliche Rahmenbedingungen.
Oberbayerns Innenstädte und Ortszentren befinden sich im Umbruch. Durch verändertes Konsumverhalten im Einzelhandel, Konkurrenz durch großflächige Einkaufszentren an peripheren Standorten, veränderte Kundenfrequenzen und vor allem den Online-Handel, vollzieht sich seit einigen Jahren ein innerstädtischer Strukturwandel. Immer weniger Menschen zieht es in die Innenstädte, sodass es vielerorts zu Umsatzeinbußen
für Unternehmen, Ladenleerstand, sinkende Werthaltigkeit von Immobilien bis hin zum Bedeutungsverlust von Stadtteilen und Ortszentren kommt. Die Corona-Pandemie und damit verbundene zeitweise Schließungen und Frequenzeinbrüche in Handel und Gastronomie beschleunigen die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.
Zum Download: Business Improvement Districts (BIDs): ein Baustein für attraktive Innenstädte
Industrie
Position für eine zukunftsfähige Industriepolitik
Am 24. Juli 2019 beschloss die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern einstimmig die Position "Weichen für eine zukunftsfähige Industriepolitik".
Die Position umfasst jene Askpekte, welche für eine zukunftsfähige Industriepolitik notwendig sind. Dazu zählen unter anderem Forderungen zu
- offenen Grenzen und für einen fairen, globalen Handel sowie für ein marktorientiertes Wettbewerbsrecht der EU.
- einer Versorgung mit leistungsfähiger verkehrlichen und Kommunikationsinfrastruktur sowie zur Versorgung mit sicherer und bezahlbarer Energie, mit Rohstoffen und Flächen.
- einer innovationsfreundlichen und handhabbaren Bürokratie, eingeschlossen Gesetzen, Vorschriften und Genehmigungsverfahren sowie zu einem attraktivem, wettbewerbsfähigen Steuersystem.
- einem Bildungssystem, das sowohl den technischen Wandel als auch die Zukunft benötigten Kompetenzen und Qualifikationen schnell adaptiert.
- einer Unterstützung, um die notwendigen Fachkräfte für die Unternehmen zu rekrutieren und den modernen Arbeitsalltag durch ein flexibilisiertes Arbeitsrecht zu gestalten.
- einer Förderung von Innovationen und Investitionen sowie zur Anregung von Gründergeist.
Am 5. Dezember 2017 beschloss die IHK-Vollversammlung in München die Position zur Einführung einer Roboter- oder Maschinensteuer.
Die wichtigsten Kernaussagen sind:
- Die IHK für München und Oberbayern lehnt die Einführung einer Roboter- oder Maschinensteuer gegenwärtig ab.
- Die Einführung einer Steuer auf Roboter, Maschinen oder intelligente Systeme würde unnötige Innovationshemmnisse aufbauen und eine Verlagerung von Unternehmen ins Ausland fördern.
- Digitalisierung und intelligente Systeme sind Wachstumstreiber und Grundlage für den Industriestandort Deutschland.
Innovation, Medien & Digitalisierung
Die Vollversammlung hat sich iin ihrer Sitzun g im Juni 2024 m Hinblick auf die Umsetzung des AI-Acts dafür ausgesprochen, Umsetzung und Pflichten schnell zu konkretisieren, Innovationen und „AI made in Europe“ zu stärken, Bürokratieaufwuchs zu vermeiden sowie bundes- und europaweit einheitliche Umsetzungsstandards durchzusetzen, u.a. durch eine nationale KI-Behörde für Deutschland.
Position der IHK-Vollversammlung zum Biotech-Standort Bayern, verabschiedet in der IHK-Vollversammlung im März 2024.
In ihrer Sitzung im November 2023 verabschiedete die Vollversammlung der IHK München ein Positionspapier zur Verwaltungsdigitalisierung. In ihrem Positionspapier fordert das Parlament der Wirtschaft, das Once-Only-Prinzip einzuführen. Das hieße, dass Unternehmen, aber auch Bürger, nur noch einmal ihre Informationen eingeben müssten und die Ämter dann diese Daten untereinander austauschen.
Stellungnahme zu den Trilogverhandlungen zum Entwurf eines Gesetzes über künstliche Intelligenz (AI-Act)
Die Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Unternehmen muss bei den weiteren Verhandlungen zum AI Act eine besondere Priorität einnehmen. Dies betrifft sowohl den Anwendungsbereich der Verordnung als auch Einstufung in die Risikoklassen sowie die damit einhergehenden Anforderungen. Die Hochrisiko-Klassifizierung muss weiter spezifiziert werden, so dass Unternehmen ihre Betroffenheit rechtssicher zuordnen können.
Pflichten sind pragmatisch auszugestalten, so dass der bürokratische Aufwand für Unternehmen möglichst gering bleibt. Auch kleinere und mittlere Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Vorschriften umsetzen zu können. Insgesamt müssen die vorgeschlagenen Vorschriften des AI Act weiter vereinfacht und spezifiziert werden, so dass europäische Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu ausländischen Unternehmen haben und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen nicht gehemmt wird. Governance Prozesse sollten zügig geklärt werden, denn sie sind maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung des AI Acts.
Daten sind ein wertvoller Rohstoff. Für Wissenschaft und Innovationen sind sie ebenso unerlässlich wie für Kommunikation und Wettbewerbsfähigkeit. Europa muss sich zu einer wissensbasierten Datenökonomie entwickeln. Gleichzeitig stellen der Schutz der Privatsphäre und die vertrauliche Nutzung von internetfähigen Endeinrichtungen, d. h. alle mit dem Internet verbindbaren Geräte/Anwendungen, ein hohes Schutzgut dar. Aufgabe des Staates ist es, einen verlässlichen Rechtsrahmen mit klaren, wettbewerbsfähigen, international abgestimmten politischen Rahmenbedingungen vorzugeben, innerhalb dessen die Datenverarbeitung ermöglicht, aber gleichzeitig die berechtigten Schutzinteressen von Bürgern und Unternehmen gesichert werden. Auf EU-Ebene wird aktuell die ePrivacy-Verordnung (ePVo) im Trilog erarbeitet. Mit ihrer Einführung ist frühestens 2024 zu rechnen. Bis dahin gilt in Deutschland das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieses setzt seit 01.12.2021 Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie gesamtheitlich um.
Das TTDSG betrifft alle internetfähigen Anwendungen wie z. B. Webseiten, Webanwendungen, Apps, Internet of Things (IoT), Reichweitenmessung und -analyse. Die aktuelle Umsetzung bringt erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für die Unternehmen mit sich. Sie schränkt durch eine sehr enge Auslegung der Datenschutzaufsichtsbehörden digitale Gestaltungen im Vergleich zum Ausland erheblich ein. Fehlende Präzisierungen in der Gesetzesbegründung führen zu Unsicherheiten bei der Umsetzung. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland nicht zu gefährden, muss die Auslegung des TTDSG korrigiert werden. Es gilt, Überregulierungen und fortlaufende Anpassungen zu vermeiden, EU-weit einheitliche Rechtsansichten und praxisgerechte Handhabungen anzustreben und digitale Innovationen zu stärken. Gleichzeitig sollten diese Regelungen technologieneutral sowie kohärent und konsistent zu bestehenden Regelungen (z. B. DSGVO) sein. Neue Rechtsentwicklungen (Zahlen mit Daten) und bestehende etablierte Geschäftsmodelle dürfen nicht eingeschränkt werden.
Zur IHK Position "ePrivacy modern und praxisnah gestalten – bei TTDSG-Umsetzung nachsteuern"
Die Grundlage für digitales, mobiles Arbeiten und für automatisierte mobile Lösungen von und für Unternehmen in Oberbayern ist ein sehr leistungsfähiges, stabiles und schnelles Mobilfunknetz für Telefonie und Daten. Dass diese Voraussetzung in Bayern noch nicht gegeben ist zeigten mehrfache Umfragen untern den IHK-Mitgliedsunternehmen. Auch im Herbst 2019 war das Ergebnis ernüchternd: 84% der Unternehmen berichteten von Mobilfunkproblemen.
Die IHK hat daher mehrere Positionspapiere mit einer Vielzahl von Vorschlägen erarbeitet, welche von der IHK-Vollversammlung beschlossen wurden:
Im Juli 2020 wurde das Positionspapier "Überall digital - Mobilfunk für Unternehmen" verabschiedet, welches Wege aufzeigt um die Mobilfunkversorgung zu verbessern:
- Mobilfunk-Basisversorgung effizient verbessern
- Mobilfunk-Netzausbau unterstützen
- Technische Entwicklung vorantreiben
- Mobilfunk-Sicherheit verbessern
- Zukunft des Mobilfunks (5G, 6G) gestalten
Im Juli 2018 thematisierte das Positionspapier „Gigabit für Unternehmen“ sowohl die Festnetz- als auch Mobilfunkinfrastruktur: Es muss Unternehmen möglich sein, an ihrem Standort für ihre Zwecke geeignetes Internet mit hoher Upload- und Downloadrate, geringen Ausfallzeiten und zu vertretbaren Preisen zu erhalten. Dazu wurden 11 Maßnahmen vorgeschlagen:
- Fokus auf Glasfaser legen
- Förderschwelle anheben und Auslegung überprüfen
- Tiefbau-Abläufe beschleunigen
- Alternative Verlegemethoden für Glasfaser in Betracht ziehen
- Ausbau ohne Förderung unterstützen
- Unternehmen unterstützen
- „Gigabit-Bonus“ einführen
- Nationales Roaming ermöglichen
- Frequenz-Versteigerungen zielführend gestalten
- 5G-Ausbau für Unternehmen in den Fokus rücken
- 5G-Netzausbau unterstützen
Bereits im Juli 2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung das Positionspapier „Schnelles Internet für zukunftsfähige Unternehmen“, in dem u. a. frühzeitig gefordert wurde, die mittlerweile erfolgte Fortführung und Weiterentwicklung des Bayerisches Förderprogramm sicherzustellen.
DIHK entwickelt Leitplanken für ein "Digitales Ökosystem"
Positionspapier skizziert den für wirtschaftlichen Erfolg nötigen Rahmen
Die Rahmenbedingungen für eine echte Digitalisierung der Wirtschaft sind immer noch verbesserungswürdig. In einem Positionspapier beschreibt der DIHK, wie das erforderliche "Digitale Ökosystem" ausgestaltet werden sollte.
Bislang dominieren in Deutschlands digitaler Wirtschaftswelt Einzelmaßnahmen und Ad-hoc-Ansätze. Dabei brauchen Unternehmen eine koordinierte und aufeinander abgestimmte Gestaltung des digitalen Umfelds, um sich neuen Herausforderungen stellen zu können.
Benötigt werden leistungsfähige Glasfaser- und Mobilfunknetze, unternehmensfreundliche digitale Verwaltungsleistungen, die Sicherheit von Daten und Informationen sowie sichere und mittelstandsfreundliche Cloud-Infrastrukturen und Plattformen.
Koordinierte Digital-Strategien statt Ad-hoc-Lösungen
Den Schlüssel zur erfolgreichen Digitalisierung sieht der DIHK in grundlegenden Leitlinien, an denen sich die Politik orientieren sollte.
Erforderlich sind demnach
- langfristige, gesamtheitliche Strategien und schlüssige Gesamtkonzepte,
- eine Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft auf Augenhöhe und
- die Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit an Anforderungen der Digitalisierung.
Ziel müsse ein "digitales Ökosystem" sein, in dem Unternehmen aller Branchen und Größenklassen zusammen mit der Verwaltung erfolgreich agieren könnten.
Handlungsbedarf besteht in jedem Fall: Der Breitbandausbau stockt aufgrund langwieriger Genehmigungs- und Vergabeprozesse und wegen fehlender Planungs- und Baukapazitäten. Die Digitalisierung der Verwaltung kommt nicht richtig voran. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entstehen vorrangig Individuallösungen ohne Breitenwirkung.
IT-Sicherheitsanforderungen mit Weitsicht und Augenmaß
Im Hinblick auf die Daten- und Informationssicherheit sollten gesetzliche IT-Sicherheitsanforderungen mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Wo besondere Risiken bestünden, müssten andere Marktteilnehmer durch spezielle rechtliche Vorgaben geschützt werden. Entsprechend sollten bei der Ausweitung gesetzlicher Vorgaben konkrete Umsetzungserfordernisse von Beginn an in die Betrachtungen einbezogen werden.
Die IHK-Organiation appelliert an die Politik, das digitale Deutschland viel stärker als Wegbereiter für wirtschaftlichen Erfolg zu begreifen und zu entwickeln:
DIHK-Positionspapier Digitales Ökosystem
Position zur künstlichen Intelligenz - Chancen für die Wirtschaft nutzen
Am 27. März 2019 verabschiedete die IHK-Vollversammlung das Positionspapier zur künstlichen Intelligenz
Damit die Wirtschaft in Oberbayern von den Möglichkeiten der KI bestmöglich profitieren kann und nicht international den Anschluss verliert, müssen verschiedene Ziele verfolgt werden:
- Akzeptanz von KI in der Gesellschaft erhöhen
- Fachwissen und Expertise stärken
- Forschung und Wissenschaft ausbauen
- KI-Chancen im Mittelstand stärken
- Innovationen fördern
- Datenzugang als Grundvoraussetzung für KI
- Ethische Standards – ein möglicher Standortvorteil
Am 27. März 2019 verabschiedete die IHK-Vollversammlung das Positionspapier zur IT-Sicherheit.
Kernelemente der Position sind:
- Informationssicherheit in Unternehmen unterstützen
- Angemessene Rahmenbedingungen schaffen
- Sichere technische Grundlagen für IT-Sicherheit schaffen
- Chancen für sichere Soft- und Hardware
Am 18. Juli 2018 verabschiedete die IHK-Vollversammlung dasPositionspapier zur Blockchain-Technologie.
Kernelemente der Position sind:
- Technologische Potenziale konsequent zu analysieren und zu fördern
- Den Standort durch Blockchain voran zu bringen
- Zukunftsweisende Kompetenzen zu sichern
- Die Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung zu nutzen
Am 05.12.2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung in München das Positionspapier zur Verbesserung der digitalen Verwaltungsangebote für Unternehmen. Die wichtigsten Forderungen sind:
- Alle Zulassungsvorgänge eines Fahrzeuges sollen zeitnah voll digital durchführbar sein.
- Das Standardisieren und Automatisieren von Statistik- und Berichtspflichten
- Digital, einheitlich und schnell realisierbare Bauanträge
- Vereinfachte Meldepflichten
- Bessere Auffindbarkeit der kommunalen Verwaltungsangebote online
- Sicherstellung der organisatorischen Optimierung in Kommunen
- EU-weit einheitliche Aufbewahrungspflichten von eRechnungen
Am 15. März 2017 verabschiedete die IHK-Vollversammlung dasPositionspapier zur Digitalisierung der Arbeitswelt. Die wichtigsten Forderungen sind:
- Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit und Festlegung einer mindestens wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Das erlaubt dann, mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten.
- Auch die Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden sollte erleichtert werden.
- Mehr Flexibilität beim mobilen Arbeiten. Dabei sollte die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers stärker eingefordert werden. Einen Anspruch auf Telearbeit lehnt die IHK ab.
- Zusammenarbeit von Unternehmen und „Einkauf“ externen Wissens erleichtern
- Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereiten
- Aus- und Weiterbildung anpassen
- Datenschutz in einer digitalen Arbeitswelt gestalten.
Die oberbayerische Medienwirtschaft kritisiert die Förderprogramme der bayerischen Staatsregierung als zu einseitig auf Industrie, IT und Start-ups ausgerichtet. Die stark technologiebezogene Förderlandschaft soll sich Kreativleistungen stärker öffnen.
Die bayerischen IHKs begrüßen die Digitalisierungsstrategie Bayern Digital der bayerischen Staatsregierung und setzen in den kommenden Jahren ihrerseits mit zahlreichen Projekten einen Schwerpunkt auf die dringend notwendige Digitalisierung der Wirtschaft.
Die IHKs werden die bayerische Digitalisierungsoffensive in den kommenden Jahren konstruktiv begleiten und ihre Erwartungen formulieren. Die drei hier vorliegenden Forderungskataloge haben das Thema Förderung von Anwender-KMU (bis 500 Mitarbeiter) und IT-Wirtschaft zum Inhalt bzw. die Vernetzung der Maßnahmen von Bayern Digital zum Thema.
- Das Konzept der bayerischen Digitalisierungsstrategie konzentriert sich bisher vor allem auf die Themen allgemeiner Breitbandausbau, IT-Forschung und Start-up Förderung. Zu wenig ist sie ausgerichtet auf die konkrete Unterstützung von Anwender-KMU und IT-Unternehmen.
BIHK-Forderungen zur Strategie Bayern Digital, Teil 1: KMU und IT-Wirtschaft
- Mit dem Ende November 2015 veröffentlichten zweiten Papier fordern die bayerischen IHKs, dass die geplanten IT-Gründerzentren zu Digitalisierungs-Zentren erweitert werden. Zudem sollten die Maßnahmen der bayerischen Digitalisierungsstrategie eng verknüpft und koordiniert sein.
BIHK-Forderungen zur Strategie Bayern Digital, Teil 2: Vernetzung der Maßnahmen
- Das dritte Positionspapier von Mai 2016 fordert eine konsequente Digitalisierung der Behördenkontakte für Unternehmen. E-Government für die Wirtschaft hat ein enormes Effizienzpotential, scheitert aber an vielen Hürden. Daher fordern die bayerischen IHKs die Einführung eines Organisationszertifikats für juristische Personen, einen konsequenten Ausbau der Angebote für Unternehmen auf dem BayernPortal und ein Ende der Kleinstaaterei bei E-Government.
BIHK-Forderungen zur Strategie Bayern Digital, Teil 3: Unternehmen und die öffentliche Verwaltung
Bereits im März 2015 forderten die bayerischen Industrie- und Handelskammern acht Maßnahmen:
- Digitalisierungsgutscheine ausgeben
- Digitalisierungsnetzwerke einrichten
- IT-Sicherheit in KMUs fördern
- IT-Innovationsgutschein für die Entwicklung digitaler Innovationen einführen
- Innovative Projekte aus den bestehenden bayerischen Netzwerken fördern
- Zentrum Digitalisierung.Bayern unternehmerisch und KMU-nah gestalten
- Schnelles Internet für bayerische Unternehmen
- Erweiterung des Digitalisierungsbeirats um Vertreter des bayerischen Mittelstands
Nachhaltigkeit
Der sogenannte Trickle-down-Effekt und damit die Belastung der KMU durch die europäische wie nationale Regulierung, u. a. auch durch die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist hoch. Es bedarf weiterhin der Nachbesserungen auf europäischer Ebene, um die aus überwiegender Sicht unverhältnismäßige direkte und indirekte Berichtspflicht einzudämmen. U. a. sollte ein praktikables, nachgebessertes VSME-Basis-Modul als Value Chain Cap in die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie aufgenommen und auch von der Europäischen Finanzaufsicht berücksichtigt werden.
Ein künftiger europaweiter Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized Enterprises (VSME) muss zum einen den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllen. Zum anderen müssen KMU die geforderten Informationen auch unter verhältnismäßigem Aufwand erheben können. Für einen praktikablen freiwilligen KMU-Standard bedarf es verschiedener Nachbesserungen am Entwurf des VSME.
Zur DIHK Stellungnahme
Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) führt erstmals verpflichtende EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.
Zentrale Forderungen der IHK-Organisation mit Blick auf die Standards sind die folgenden:
- Fehlende Erfahrung berücksichtigen: künftig berichterstattungspflichtige Unternehmen sind überwiegend keine international tätigen Großunternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Transformation ermöglichen: Berichtsstandards verhältnismäßig und praktikabel gestalten, Kosten und Nutzen berücksichtigen
- Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren ohne doppelte Berichtspflichten
DIHK Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 zum EU Vorschlag für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vom 14. September 2022 (KOM(2022) 453) und den Draft Report des Europäischen Parlamentes vom 28. April 2023 sowie vom 9. und 15. Juni (2022/0269(COD)).
DIHK Stellungnahmevom 19. Juli 2023 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen, sog. Green Claims-Richtlinie) COM(2023) 166 final vom 22.03.2023
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht, um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.
Ein wirksames Lieferkettengesetz erfordert Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Wenn dies nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen können. Das aber würde die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen und den Zweck des Gesetzes konterkarieren.
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) veröffentlicht, mit dem die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geändert werden sollen.
Nachhaltigkeitsberichtspflichten können die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft befördern – vorausgesetzt sie sind klar, verlässlich und der Unternehmensgröße angemessen, lassen den Unternehmen somit ausreichend Zeit für die Implementierung der eigentlichen Maßnahmen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa. Bei der weiteren Ausgestaltung der CSRD gilt es daher zu hinterfragen, inwiefern die vorgeschlagenen Ausweitungen und Regelungen der Berichtspflicht und -inhalte zielführend und für Unternehmen praktikabel sind.
Zentrale Forderungen der IHK für München und Oberbayern an die Politik sind die folgenden:
- Das Ziel im Blick behalten: Ausweitung des Anwendungskreises kritisch prüfen
- Transformation ermöglichen: Berichtspflichten verhältnismäßig gestalten
- Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren
- Datenqualität gewährleisten: Ausreichend Umsetzungsfristen einplanen
- Flexibilität wahren: Veröffentlichungsort und -format KMU freundlich gestalten
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der global Wirtschaft besser zu schützen, indem große Unternehmen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstadards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten.
Auch auf Ebene der Europäischen Union zeichnet sich eine Gesetzesinitiative für ein Europäisches Lieferkettengesetz ab. Der legislative Vorschlag wird in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet.
Bei der weiteren Ausgestaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichen sind für die IHK für München und Oberbayern folgende Punkte zentral:
- Wettbewerbsneutralität bewahren – kein nationaler Alleingang
- Keine Haftung für das Handeln anderer
- Keine zusätzlichen Belastungen für KMU
- Kräfte bündeln für mehr Wirkung
Recht & Steuern
Die IHK für München und Oberbayern erkennt an, dass die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Anstrengungen unternimmt, um beim Bürokratieabbau voranzukommen. Angesichts der immensen Belastungen der Wirtschaft durch die Bürokratie besteht hier allerdings weiterhin Handlungsbedarf – das BEG IV kann allenfalls ein Anstoß für weitere Entlastungsmaßnahmen sein.
Im Zivilrecht ist die Förderung der Textform in einer zunehmend digitalen Welt sinnvoll. Ersetzt man die Schriftform durch die Textform ist das per se zwar weniger bürokratisch, funktioniert aber nur bei Geschäften des täglichen Lebens. Gerade bei bedeutenden Rechtsgeschäften bietet die Textform (noch) keine ausreichende Rechts- und Fälschungssicherheit und es bestehen im Streitfall Beweisschwierigkeiten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. Es braucht deshalb eine allgemein bekannte, niedrigschwellige elektronische Signatur-Lösung für Deutschland, die europaweit Gültigkeit hat.
Im Arbeitsrecht sieht der Entwurf nur geringfügige Änderungen vor. Insbesondere beim Nachweisgesetz, das mit seinem strengen Schriftformerfordernis für den Nachweis von Arbeitsbedingungen seit dem Jahr 2022 den Unternehmen einen enormen bürokratischen Aufwand abverlangt, lässt der vorgelegte Entwurf die Chance zu einer umfassenden Erleichterung ungenutzt. Die IHK für München und Oberbayern spricht sich dafür aus, für den Nachweis von Arbeitsbedingungen umfassend die Textform ausreichen zu lassen. Der mit dem Gesetz bezweckte Schutz von Arbeitnehmern kann auch erreicht werden, wenn ein Nachweis in Schriftform nicht allgemein, sondern ausschließlich auf entsprechende Anforderung des Arbeitnehmers vorgelegt werden muss.
Mit einem Entwurf zur Modernisierung der Produkthaftungsrichtlinie will die Europäische Kommission die Haftung ohne Verschulden (sogenannte Gefährdungshaftung) an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz anpassen und Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und des Eigentums gewährleisten.
Die geplante Produkthaftungsrichtlinie sieht zum Schutz von Personen gravierende Haftungsverschärfungen für alle produzierenden Unternehmen vor.
Zur IHK Position "EU-Richtlinie: Haftung für fehlerhafte Produkte"
Investitionen sind der Schlüssel für künftigen Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaft. Steuerliche Anreize, wie insbesondere beschleunigte Abschreibungen, sind ein wirksames Instrument zur Investitionsförderung. Die Förderung sollte jedoch – anders als wie aktuell in Bezug auf sogenannte „Superabschreibungen“ beziehungsweise „Investitionsprämien“ diskutiert – nicht nur auf einzelne Gütergruppen oder Sektoren beschränkt werden, sondern möglichst breit angelegt sein, auch wenn das aus fiskalischen Gründen eine geringere Förderungsintensität bedeuten mag. Eine Beschränkung auf bestimmte politisch „gewünschte“ Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise für Klimaschutz oder Digitalisierung birgt Abgrenzungsprobleme, erhöht die Komplexität im Steuerrecht und kann zu Zielkonflikten sowie zur Übersteuerung führen. Eine breiter ansetzende steuerliche Investitionsförderung ist deshalb einer engeren Förderung vorzuziehen. Für eine effiziente und effektive Erreichung von Klimazielen ist die Verwendung geeigneter Instrumente entscheidend; hier sollte der Fokus – statt auf das Steuerrecht – auf die CO2-Bepreisung gelenkt werden. Eine CO2-Bepreisung, kombiniert mit einer breit ansetzenden Investitionsförderung, ist ein besserer Instrumentenmix, um Klimaziele wirksam zu erreichen.
Zur IHK Position "Investitionsturbo zünden, ohne Steuerrecht zu verkomplizieren"
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten
Die Ampelkoalition will zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrag schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Auch die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema veröffentlichen.
Umsatzsteuerbetrug ist inakzeptabel. Daher begrüßen wir ausdrücklich Maßnahmen zur wirksamen Betrugsbekämpfung. Elektronische Meldesysteme sollten aber immer auch auf ihre Wirkung bei der Betrugsbekämpfung geprüft werden. Die diskutierten Neuerungen betreffen eine Vielzahl von Unternehmen. Einfachheit, Rechtssicherheit und Akzeptanz sind dabei aus Sicht der Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen für die Betriebe gilt es zu vermeiden.
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten
Krisensituationen - wie die Corona-Pandemie oder die Ukraine-Krise - belasten die Wirtschaft und gefährden die Konjunktur. Auftretende Preissteigerungen bringen viele Bürger und Unternehmen an ihre finanzielle Belastbarkeitsgrenze. In der aktuellen Situation werden in der öffentlichen Diskussion die Rufe nach einer temporären oder gar permanenten Senkung von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Produkte immer lauter. Es ist zu hinterfragen, ob dies ein sachdienliches Mittel darstellt.
IHK Position "Mehrwertsteuersätze einfach und rechtssicher gestalten"
„Wegwerfen ist billiger als Spenden.“ Wie kann das sein? Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird dies in der öffentlichen Diskussion um die Besteuerung von Sachspenden immer stärker hinterfragt. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine Beseitigung der steuerlichen Hürden für Sachspenden auf die Fahnen geschrieben. Wie also kann eine systemgerechte Umsatzbesteuerung von Sachspenden in Deutschland rechtssicher gelingen, um nachhaltigkeitsfeindliche Anreize wie die Vernichtung von spendenfähigen Waren zu verhindern?
IHK Position "Umsatzsteuer und Nachhaltigkeit: Steuerliche Hindernisse bei Sachpenden beseitigen"
Aus Anlass des Expertenhearings, das der Münchner Stadtrat Anfang 2020 zum Verkehrskonzept Münchner Altstadt abhalten will, hat die Münchner Wirtschaft dazu Stellung genommen. Getragen wird die Position von der IHK für München und Oberbayern, der Handwerkskammer für München und Oberbayern, dem Handelsverband Bayern e.V., dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sowie von City Partner München e.V.
Die Münchner Wirtschaft betont, der in Jahrhunderten gewachsene Münchner Stadtkern mit seiner einzigartigen Vielfalt an Unternehmen, touristischen Highlights, Kultureinrichtungen und Institutionen sei ein hohes Kulturgut. Daher sei jeder zum Erhalt einer attraktiven, lebendigen und wirtschaftlich erfolg-reichen Altstadt aufgerufen.
Zur Position
Ordnungs- und rechtspolitische Grundwerte sind nach wie vor aktuell
Vertragsfreiheit, Schutz vor Missbrauch von Marktmacht und Wettbewerbsverzerrungen, materielles und immaterielles Eigentum, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und infomrationelle Selbstbestimmung sowie Grundideen zur Verantwortung für eigenes und frmedes Handeln sind auch in Zeiten sich vernetzender Produktionsabläufe, Geschäftsmodelle und Produkten aktuell.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 im Covid-I-Gesetz hat vielen Unternehmen eine Atempause verschafft. Auch im zweiten Quartal 2020 wurden in Bayern (nur) 641 Insolvenzen registriert (+3% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).
In Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation sollte von der im Covid-I-Gesetz vorgesehenen Möglichkeit zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.03.2021 Gebrauch gemacht werden. Neben der exportabhängigen Industrie haben durch die Krise vor allem Hotellerie und Gastronomie, Touristik, Messebau, Veranstaltungswirtschaft und Handel noch immer deutliche Umsatzausfälle zu verkraften. Jedes fünfte Unternehmen sieht sich nach einer ifo-Umfrage von Insolvenz bedroht.
Lesen Sie die vollständige Position zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat am 18. Juli 2018 eine Positionierung zur Grundsteuerreform beschlossen. Darin erklärt sich die Wirtschaft bereit, gemeinsam mit der Politik sowie Vertretern von Städten und Gemeinden nach sachgerechten und zügig umsetzbaren Lösungen zu suchen.
Das Positionspapier finden Sie hier.
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Steuerforderungen für Selbständige und kleine Unternehmen
Selbständige und kleine Unternehmen gehören zu den Leistungsträgern der bayerischen Wirtschaft. Damit diese Unternehmen sich auch in Zukunft weiter gut entwickeln können, müssen die steuerpolitischen Weichen richtig gestellt werden. Hierfür setzt sich die IHK für München und Oberbayern mit den vorliegenden TOP 11 Steuerforderungen für Selbständige und kleine Unternehmen ein.
Steuerpolitik ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um unseren Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Betriebe in einer globalisierten – und immer digitaler werdenden – Welt zu stärken.
Dies gilt auch und gerade für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Sie bilden das Rückgrat der oberbayerischen Wirtschaft. Rund 63 Prozent der IHK-Mitgliedsbetriebe sind Selbständige, die in der Regel keine Angestellten beschäftigen. Bei den Betrieben mit Beschäftigten haben nur rund 20 Prozent mehr als zehn Beschäftigte.
Begrenzte personelle Kapazitäten machen es Selbständigen und kleinen Unternehmen besonders schwer, alle relevanten Steuergesetze und Vorschriften im Auge zu behalten. Die Komplexität und Vielfalt der zu beachtenden Regeln ist enorm. All dies führt zu Rechtsunsicherheiten sowie zu erheblichen administrativen und finanziellen Belastungen. Zudem schwächen leistungsfeindliche Steuerregeln die Innovations- und Investitionskraft der Wirtschaft. Hier ist eine kluge Steuerpolitik erforderlich, die die besonderen Belange von Selbständigen und kleinen Unternehmen berücksichtigt.
Folgende steuerliche Punkte sind besonders wichtig:
- Steuerbelastung der Unternehmen senken
- Besteuerung praktikabel und modern gestalten
- Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöhen
- Digitale Investitionen stärken
- GoBD vereinfachen
- Umsatzsteuer für Kleinunternehmer und Existenzgründer anpassen
- EÜR-Formular nicht verpflichtend anwenden
- Praxistaugliche Sicherungslösungen für elektronische Kassen schaffen
- Gründungen entbürokratisieren
- Verbindliche Auskunft sichern
- Lohnsteuer und Sozialversicherung angleichen
Die Digitalisierung und Plattformökonomie haben den weltweiten Handel mit Waren über Online-Shops alltäglich gemacht. Zugleich steigen Produktion und Vertrieb gefälschter Produkte enorm und stetig. Digitale Vertriebsketten bilden dafür zentrale Schnittstellen. Daraus resultieren gewaltige Schäden und Wettbewerbsnachteile für die deutsche und europäische Wirtschaft. Betroffene Unternehmen scheitern immer wieder an der Durchsetzung ihrer Rechte, weil Verantwortliche nicht greifbar sind.
Auf der anderen Seite stehen die Verbraucher, die zugleich Leidtragende und Multiplikatoren sind.
Bisherige Lösungsansätze konzentrieren sich vorwiegend darauf, Verbraucher vor offensichtlichen Gefahren durch gefälschte Produkte zu schützen. Die Schäden und Geschädigten durch Produktpiraterie sind jedoch weitaus vielfältiger: Verbrauchertäuschung, Rufschädigung und Geschäftsschädigung der betroffenen Unternehmen gehen Hand in Hand.
Aus Sicht der oberbayerischen Wirtschaft sollte die Politik deshalb:
1. die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte im Internet effektiver gestalten, das heißt:
- Neue Ansätze für wirksame Rechtsdurchsetzung finden
- Dabei Digitale Vertriebsketten berücksichitgen
- Moderne Verantwortungskonzepte entwickeln
- Gesetzliche Handlungs- und Sorgfaltspflichten statt freiwiliger Selbstverpflichtungen einführen
- Meldesysteme stärken und EU-weit standardisieren
2. die Verbrauchersouveränität stärken und Awareness fördern
Hier finden Sie das vollständige IHK-Positionspapier Produktpiraterie und Plattformökonomie
Steuern digital - Impulse richtig setzen
Die IHK Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2018 das Positionspapier "Steuern digital – Impulse richtig setzen" verabschiedet. Das Papier war zuvor vom IHK-Finanz- und Steuerausschuss erarbeitet und im April 2018 beschlossen worden.
In der Positionierung werden ausgewählte steuerliche Aspekte mit digitalem Bezug beleuchtet. Die IHK für München und Oberbayern möchte mit den vorliegenden Empfehlungen Politik und Verwaltung dazu anregen, frühzeitig die richtigen Impulse zum Wohle einer weiterhin leistungsstarken und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu setzen. Hier sind in einer globalisierten – und immer digitaler werdenden – Welt kluge steuerliche Anreize und Rahmenbedingungen für die hiesigen Betriebe erforderlich.
Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten (2022)
Die Digitalisierung der Wirtschaft betrifft nahezu alle Wirtschaftszweige und Branchen. Prozessabläufe, Akteure und Rollen bestehender Geschäftsmodelle wandeln sich, ganz neue Geschäftsmodelle entstehen.
Immer wieder fragen Unternehmen, Politik, Gesellschaft und Gesetzgeber, ob auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu „digitalisieren" seien. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten, hat die IHK München zu ausgewählten Rechts- und Steuerthemen einen Steckbrief erstellt, welche Änderungen im Zuge der Digitalisierung notwendig sind.
Die Politik stellt derzeit das gefestigte und geschärfte europäische Leitbild des mündigen Verbrauchers zur Diskussion. Sie versteht Verbraucher als tendenziell „arglos, verletzlich und leitbedürftig“.
Wir befürchten, dass dieser Leitbildwechsel zu immer neuen und noch mehr Informationspflichten für die Unternehmen führt. Aber schon im Frühjahr 2014 sprach sich bei einer Umfrage unter Unternehmen in den Bezirken der neun bayerischen IHKs, an der sich insgesamt 603 Unternehmen beteiligt haben, die Mehrzahl der Befragten für eine Gleichgewichtung von Unternehmer- und Verbraucherinteressen aus. Dabei wurde deutlich, dass die Befragten, die sich ausdrücklich zum Verbraucherschutz bekannten, die schon damals bestehende Vielzahl von Informationspflichten als belastend für ihre geschäftliche Tätigkeit empfanden. Zugleich ergibt eine aktuelle Umfrage des Allenbachs-Instituts, dass eine Mehrheit von Verbrauchern es ablehnt, dass in ihrem Namen immer mehr und neue Informationspflichten erlassen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Rechtsausschuss der IHK München ein Positionspapier für ein zeitgemäßes Verbraucherleitbild formuliert und beschlossen. Es ist die Grundlage unseres Engagements für ein verantwortungsvolles Miteinander von Verbrauchern und Unternehmen. Wir sind überzeugt: Allein kann jeder nur wenig zum Besseren bewirken. Der ehrbare Kaufmann braucht den ehrbaren Kunden, einen gleichberechtigten, aber auch gleichverpflichteten Counterpart. Deshalb engagieren wir uns für das Leitbild des mündigen Verbrauchers. Ein Verbraucherschutz „Made in Germany“, der Unternehmerverantwortung, Verbraucherschutz und Verbraucherverantwortungslosigkeit gleich verteilt, ist ein Standortvorteil für Unternehmen.
Kooperation statt Konfrontation - Empfehlungen für ein zeitgemäßes Besteuerungsverfahren
Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hat ein Positionspapier mit Empfehlungen zu ausgewählten steuerlichen Kooperationsinstrumenten erarbeitet.
Die Stärkung steuerlicher Kooperation ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Modernisierung des Verfahrensrechts. Eine mögliche Konfrontation zwischen Steuerstaat und Unternehmen soll dabei durch ein Zusammenwirken der Beteiligten im Sinne eines auf Ausgleich bedachten Gebens und Nehmens ersetzt werden. Der wesentliche Nutzen für die Unternehmen besteht insbesondere in schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit. Für die Finanzverwaltung wiederum ergibt sich als wesentlicher Vorteil insgesamt eine ressourcenschonendere Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Zu betonen ist, dass die Teilnahme von Unternehmen an kooperativen Instrumenten nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.
Das Positionspapier enthält konkrete Verbesserungsvorschläge zu bereits bestehenden Kooperationsformen wie der Lohnsteueranrufungsauskunft, der verbindlichen Auskunft und der zeitnahen Außenprüfung. Angeregt wird ferner die Ausdehnung der Anrufungsauskunft auf die Umsatzsteuer und weitere Bereiche sowie die Ausweitung von Betreuungsangeboten der Finanzverwaltung für Start-ups. Ferner werden Vorschläge für zwei neuartige Kooperationsmodelle vorgestellt, die an die Nutzung eines klar strukturierten Tax-Compliance-Ansatzes, zum Teil unter Involvierung der steuerlichen Berater, anknüpfen.
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern wollen ihrem traditionellen Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“, das für Fairness und Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben steht, auch im Lauterkeitsrecht wieder mehr Geltung verschaffen. Denn fairer Wettbewerb ist eine tragende Säule unserer freien Marktwirtschaft. Ebenso wie die Verbraucherinteressen müssen wir auch die Interessen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer im Blick behalten, damit sich ehrbare Kaufleute nicht aus dem Markt verabschieden. Mitbewerberschutz und Verbraucherschutz gehen Hand in Hand, und ein funktionierender Wettbewerb dient gerade auch den Interessen unserer Verbraucher.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK München bereits anlässlich der UWG-Reform 2015 ein Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Ohly unter dem Titel „Der Schutz unternehmerischer Interessen im Lauterkeitsrecht“ veröffentlicht, welches auf persönlichen Gesprächen mit Unternehmensvertretern und den Ergebnissen einer Umfrage aller bayerischen IHKs basiert. Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betont in seinem Grußwort den hohen Stellenwert der Lauterkeit des Wettbewerbs, auch hat er die wertvollen Empfehlungen an Politik und Gesetzgeber gelobt.
Der Verfasser gibt in dem Gutachten fünf Empfehlungen für den Schutz unternehmerischer Interessen:
- 1. Gleichrangiges Nebeneinander von Mitbewerber- und Verbraucherschutz im EU-Wettbewerbsrecht
- 2. Beschränkung von Informationspflichten auf ein notwendiges Maß
- 3. Regelung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen verbraucherschützende Normen außerhalb des UWG in den jeweiligen Sondergesetzen und nicht im UWG
- 4. Umsetzung von zeitgemäßem Marketing in der Praxis
- 5. Verbesserung der Übersichtlichkeit des UWG durch eine deutlichere Trennung von Verbraucher- und Mitbewerberschutz
Auch nach der UWG-Reform 2015 haben dieser Grundsatz, ebenso wie die vorgenannten Empfehlungen und Erkenntnisse aus dem Gutachten weiterhin Gültigkeit. Denn die Ursprungsidee des UWG als „Recht unter (ehrbaren) Kaufleuten“ sollte im Interesse von mehr Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten (Mitbewerber, Marktteilnehmer und Verbraucher) wiederbelebt und auch in der Gesetzesstruktur wieder klarer nachvollziehbar gemacht werden.
Zum Gutachten
Tourismus
Die IHK für München und Oberbayern hat für den Bereich "Tourismus" im Hinblick auf die Landtagswahl 2018 einen 2-Pager zusammengestellt, der die wichtigsten Forderungen an die Politik formuliert, damit eine nachhaltige touristische Entwicklung sichergestellt ist.
Den 2-Pager Tourismus der IHK (Mai 2018) finden Sie hier zum Download.
Die IHK für München und Oberbayern vertritt rund 400.000 Mitgliedsunternehmen, davon etwa 30.000 aus der Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Die oberbayerische Freizeit- und Tourismusbranche ist in erster Linie von einer überdurchschnittlich großen Anzahl kleiner und mittelständischer Betriebe geprägt, die das Rückgrat des Tourismus in Oberbayern darstellen.
Dabei handelt es sich um eine typische Querschnittsbranche - neben dem klassischen Hotel- und Gaststättengewerbe profitieren auch andere Branchen wie Handwerk oder Einzelhandel vom Tourismus. Die IHK für München und Oberbayern unterstützt bei betriebswirtschaftlichen Fragen
und strategischen Entscheidungen, informiert über Fördermittel und über spezifisch rechtliche, wirtschaftliche Aspekte eines Existenzauf- und -ausbaus im touristischen Bereich. Wir bieten z.B. Gaststättenunterrichtungen an, beraten und begleiten bei der Erstellung von Konzepten für Betriebsübernahmen, Erweiterung und Modernisierung.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei jungen Unternehmen und auch Startups, die in
unterschiedlichen Fragen fachliche Kompetenz und Hilfestellung erhalten. Gerade diese
Betriebe sind es, die – im Idealfall zusammen mit etablierten Unternehmen – die oberbayerische
Tourismuswirtschaft nachhaltig zukunfts- und wettbewerbsfähig gestalten.
Über den IHK-Tourismusausschuss und die dort vertretenen ehrenamtlich tätigen Unternehmer
erfolgt ein intensiver Austausch mit allen Sparten der Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Der IHK-Tourismusausschuss besteht aus verschiedenen Unternehmensvertretern vom Hotel über digitale touristische Dienstleister bis hin zu internationalen Reiseveranstaltern, und vereint somit die Vielfalt der oberbayerischen Tourismuswirtschaft.
Ferner diskutiert der IHK-Tourismusausschuss aktuelle und relevante Themen der Branche, gibt Empfehlungen – wo notwendig und angebracht – an die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern ab, ist wichtiger Meinungsbilder für die Tourismusbranche in Oberbayern und kompetenter Gesprächspartner für die Landespolitik.
Das Positionspapier zum Tourismus stellt die grundsätzlichen Positionen der IHK für München und Oberbayern im aktuellen Kontext von Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik dar und soll allen Interessierten und Betroffenen als Anregung dienen, sich proaktiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und mit der IHK für München und Oberbayern in einen konstruktiven Dialog zu treten. Darüber hinaus möchte die IHK für München und Oberbayern einen Hinweis auf die zentralen Herausforderungen für die Freizeit- und Tourismuswirtschaft geben.
Hier finden Sie das Positionspapier Tourismus zum Download.
Hier finden Sie die Kurzfassung des Positionspapieres zum Tourismus zum Download.
Unternehmerinnen
Die Vollversammlung spricht sich dafür aus, mehr Frauen zur Gründung zu ermutigen, Unternehmerinnen in ihren Wachstumszielen zu stärken und die Rahmenbedingungen für weibliches Unternehmertum zu verbessern. Die IHK-Vollversammlung hat das Positionspapier in ihrer Sitzung im Juni 2024 verabschiedet.
Verkehr
Die ABS 38 ist Teil des transeuropäischen „Rhein-Donau-Verkehrskorridors“. Ihr Ausbau beseitigt einen Engpass im grenzüberschreitenden Ost-West-Verkehr auf gut 145 Kilometern Länge. Die IHK-Regionalausschüsse Altötting - Mühldorf, Berchtesgadener Land und Traunstein fordern einen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der ABS 38 bis spätestens 2035. Nur eine starke Schiene zwischen München, Mühldorf und Freilassing mit Abzweig von Tüßling nach Burghausen wird den Anforderungen des südostbayerischen Wirtschaftsraums mit dem Chemiedreieck gerecht.
Position der IHK-Vollversammlung zur Schienenanbindung des Flughafen München, verabschiedet im März 2024.
Der IHK-Regionalausschuss Altötting - Mühldorf verabschiedete im März 2024 eine Position zur A94. Darin fordert er den Lückenschluss der Autobahn ins Chemiedreieck. Die regionale Wirtschaft plädiert für die zeitnahe Realisierung der noch fehlenden Abschnitte zum vierstreifigen Ausbau bis zum Anschluss an das Autobahnkreuz bei Pocking.
Hier finden Sie die Position.
Die Bundesstraße B 16 in Bayern verbindet Wirtschafts- und Lebensräume von Günzburg in Schwaben über Ingolstadt in Oberbayern bis nach Regensburg und Roding in der Oberpfalz. Der überdurchschnittlich hohe Schwerlastverkehrsanteil belegt die Bedeutung der B 16 als wichtige Verkehrssachse für den Wirtschaftsverkehrder Region. In west-östlicher Richtung stellt sie eine Tangentialverbindungzwischen den Bundesautobahnen A 8, A 9, A 93 und A 3 dar. Die IHK Schwaben, die IHK für München und Oberbayern und die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim fordern den zeitnahen, schrittweisen, durchgängigen und mindestens dreispurigen kreuzungsfreien Aus- und Umbau der B 16 für alle Verkehre, um für die dort ansässigen Unternehmen eine leistungsstarke Verkehrsanbindung zu Beschaffungs-, Absatz- und Arbeitsmärkten sicherzustellen.
Der Nutzen und die Notwendigkeit durchgehender und bedarfsgerechter Wegenetze ist unbestritten.
Die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthaltene Bundesstraße B 15neu stellt eine der bedeutendsten Verkehrsprojekte der Wirtschaft im östlichen Bayern dar. Sie ist eine wichtige Nord-Süd-Achse im überregionalen Straßennetz und verbindet mit ihrer durchgehenden Fertigstellung die Wirtschafts- und Lebensräume von Regensburg über Landshut bis Rosenheim. Darüber hinaus verbessert die B15neu die Anbindung dieser Regionen an bundesweite und europäische Verkehrsachsen über die Bundesautobahnen A 3, A 92, A 93, A 94 und die A 8. Zudem trägt sie zu einer besseren Verteilung der Verkehre und damit zu einer Entlastung des gesamten Bundesfernstraßennetzes bei.
Die IHK für München und Oberbayern hat sich gemeinsam mit der IHK für Niederbayern in Passau und der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sowie deren jeweiligen Gremien und Ausschüssen zu diesem wichtigen Thema positioniert.
Position der IHK für München und Oberbayern „Innovative und nachhaltige Mobilität im Großraum München 2030“
Die IHK für München und Oberbayern fordert einen ganzheitlichen innovativen und nachhaltigen Ansatz, der ein berechenbares und stabil verfügbares Verkehrsangebot im Großraum München sichert.
Zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben ist ein Paradigmenwechsel erforderlich: Eine angebotsorientierte Verkehrspolitik soll die bisher nachfrageorientierte Herangehensweise im ÖPNV ablösen. Zudem sind die Maßnahmenpakete sukzessive und sachlogisch aufeinander aufzubauen.
Der Brenner Nordzulauf bindet den künftigen Brenner Basistunnel an das weiterführende Schienennetz nach Norden an. Der derzeit im Bau befindliche Tunnel benötigt leistungsfähige Zulaufstrecken, um sein Potenzial nutzen und ausschöpfen zu können. Die Brennerquerung ist Teil des sogenannten Skandinavien-Mittelmeer-Korridors, der den Kern des transeuropäischen Verkehrsnetzes bildet und als Hochleistungs- und Hochgeschwindigkeitsstrecke im Nord-Süd-Verkehr konzipiert ist.
Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Schieneninfrastrukturprojekts spricht sich die Vollversamlung der IHK für München und Oberbayern, in einem Beschluss für die zügige Realisierung dieses wichtigen Bahnprojekts aus.
In der zum Download angebotenen Broschüre zur verkehrspolitische Bedeutung des Brenner werden die Einzelnen Postionen noch einmal genauer erläutert.
Wirtschaftspolitik
Im März 2023 hat EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, die Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent zu senken. Europäische Unternehmen brauchen dringend eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und doppelten Berichts- und Informationspflichten.
Auf EU-Ebene bestehen große Potenziale zum Bürokratieabbau. Die DIHK und die 79 IHKs haben gemeinsam 50 Vorschlage für Verbesserungen erarbeitet. Sie betreffen sowohl bestehende als auch noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Rechtsakte.
Hier finden Sie die Vorschläge der IHK-Organisation.
Aufgrund geringer personeller Kapazitäten fällt es kleinen Unternehmen und Selbstständigen ohne Angestellte besonders schwer, allen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen nachzukommen bzw. sie überhaupt zu kennen. Ohne eigene Rechts- bzw. Steuerabteilung wird aufgrund der Komplexität vieler Gesetze bzw. Themenverflechtungen oftmals externe Beratung benötigt. Dies verursacht erhebliche Kosten.
Die IHK für München und Oberbayern plädiert deshalb für eine aktive und engagierte Wirtschaftspolitik, die auf die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen eingeht. Unsere Top-6-Forderungen für diese Zielgruppe haben wir in einem Twopager zusammengefasst.
Hier finden Sie die Top-6-Forderungen für Selbstständige und Kleinunternehmen zum Download.
IHK Studien
Europawahl 2024: Stimmen, Fakten und Forderungen an Europa
Was erwarten die bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmer von der Europawahl 2024? Was fordert die IHK? Alles Wichtige zur Wahl erfahren Sie hier.
Interview mit IHK-Präsident Lutz: "Dexit wäre eine Katastrophe"
IHK-Präsident Klaus Josef Lutz erklärt im Interview, was bei der Europawahl am 9. Juni 2024 auf dem Spiel steht – und was Europa künftig besser machen muss.