IHK Ratgeber

Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, einstellen und beschäftigen

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Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eröffnen sich Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte im Ausland. Allerdings sind die Prozesse zur Anwerbung gerade in Nicht-EU-Staaten komplex und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen manchmal eine Herausforderung.

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Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt

Kommt eine ausländische Fachkraft aus Europa oder aus einem Drittstaat? Das macht einen relevanten Unterschied für die Zuwanderung. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden sollten, erfahren Sie hier.

Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ermöglicht die Bundesregierung den Unternehmen hierzulande die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten. Interessenten mit Berufsausbildung sowie Personen mit berufspraktischem Fachwissen können auf dieser Basis nach Deutschland einwandern.

Das Gesetz lässt sich in drei Säulen untergliedern: Die Fachkräfte-, die Berufserfahrungs-, und die Potenzialsäule. Im Folgenden erfahren Sie die Bedingungen und Möglichkeiten der jeweiligen Einwanderungswege für ausländische Arbeitskräfte.

Fachkräftesäule

Berufserfahrungssäule

Potenzialsäule

Weitere Möglichkeiten der Zuwanderung

Möglichkeiten der Einwanderung für eine Berufsausbildung

Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Viele junge Menschen im Ausland sind an ihr interessiert. Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen aus Drittstaaten möglich.

Die IHK für München und Oberbayern unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung von Personen mit Zuwanderungsgeschichte mit einem eigenen Integrationsteam, das auch zu allen Fragen rund um die Ausbildung von Menschen aus Drittstaaten berät.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Visumsverfahren kann im Rahmen des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens zeitlich deutlich verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber Ihnen dafür eine Vollmacht erteilt.

In Bayern haben Sie dabei die Wahlmöglichkeit, das Verfahren bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde oder einer zentralen Ausländerbehörde in Nürnberg, der Zentralen Stelle für Einwanderung von Fachkräften (ZSEF), durchführen zu lassen.

Sie wollen sich individuell zum beschleunigten Fachkräfteverfahren beraten lassen?

Zum IHK Service: Beratung zum Beschleunigten Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten / die Ehegattin sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommen eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation. Diese Kosten sind von der Fachkraft zu bezahlen.

Die wichtigsten Schritte des Verfahrens:

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das Know-how internationaler Fachkräfte besser beurteilen zu können – dazu trägt ein sogenanntes Anerkennungsverfahren wesentlich bei. Dabei geht es um die Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses (Gleichwertigkeitsprüfung).

Für viele Bewerber ist ein solches Verfahren verpflichtend und eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung. Bewertet wird, ob bzw. inwieweit die ausländische berufliche Qualifikation dem entsprechenden deutschen Referenzberuf entspricht, ausgehend von der geltenden Aus- bzw. Fortbildungsverordnung.

Was das konkret bedeutet und wie Sie Bewerber über das gesamte Verfahren hinweg unterstützen können erfahren Sie von unserem erfahrenen Team. Eine Zusammenfassung und den Kontakt zu uns finden Sie in unserem Websitenbereich Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Arbeitgeberpflichten bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte

Bei Einstellung internationaler Fachkräfte gelten für Sie als Arbeitgeber grundsätzliche Pflichten (§ 4a Abs. 5 AufenthG), die befolgt werden müssen, darunter:

  • Aufenthaltstitel: Überprüfen Sie, ob die ausländische Fachkraft einen aktuell gültigen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihr erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu sein. Und weisen Sie im Fall eines befristeten Aufenthaltstitels zudem darauf hin, dass dieser für die weitere Beschäftigung im Betrieb rechtzeitig verlängert werden muss.
  • Dokumentation: Bewahren Sie eine Kopie des aktuell gültigen Aufenthaltstitels der ausländischen Fachkraft auf – in elektronischer Form oder Papierform.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Sollte es zu einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen darüber zu informieren. Es droht sonst ein Bußgeld.

Was Sie als Arbeitgeber ebenfalls beachten sollten

Um sich und auch Ihrem Bewerber aus Drittstaaten Verzögerungen zu ersparen, empfiehlt sich zu beachten:

  • Nehmen Sie frühzeitig Verbindung mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit auf. Dieser kooperiert mit dem Internationalen Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), um geeignete Fachkräfte für Sie zu finden und unterstützt ihre soziale und betriebliche Integration. Zudem bietet er Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Ausland bei Rekrutierungsveranstaltungen oder virtuellen Jobmessen zu präsentieren.
  • Vermerken Sie im Arbeitsvertrag, dass dieser erst wirkt, sobald ein gültiges Visum bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt wurde.
  • Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen:
    Vor Arbeitsantritt ist für Fachkräfte aus einem Drittland oft eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen erforderlich. Durchgeführt wird diese von der Bundesagentur für Arbeit (BA).
    Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels durch die Fachkraft wird die Prüfung in einem behördeninternen Zustimmungsverfahren eingeleitet – im Falle eines Visums also bereits seitens der Botschaft im Wohnsitzland.
    Geprüft wird, ob die Arbeitsbedingungen der zu besetzenden Stelle denen von Deutschen mit einer vergleichbaren Tätigkeit entsprechen. Kriterien können beispielsweise die Arbeitszeit und das Gehalt sein. Ziel ist es, eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte sicherzustellen und ein „Lohndumping“ zu verhindern.
    Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens benötigt die BA eine genaue Stellenbeschreibung. Dazu gehören Angaben zu Arbeitsbedingungen, Bezahlung sowie zur notwendigen Qualifikation. Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Ausländerbehörde. Hinweis: Liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor, kann die Fachkraft oder der Arbeitgeber eine Vorabzustimmung beantragen.

Integration von Fachkräften aus dem Ausland

Damit sich neu eingestellte Fachkräfte aus dem Ausland in ihrem Unternehmen und ihrer neuen Umgebung wohlfühlen, kann von Seiten des Arbeitgebers und der Belegschaft viel beigetragen werden. Dies beginnt bei der Schaffung einer Willkommenskultur, geht über die konkrete Vorbereitung der ersten Arbeitstage bis hin zur längerfristigen Unterstützung bei z. B. sprachlichen oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen und Familiennachzug. Auch der Umgang mit kultureller Vielfalt im Unternehmen sollte bedacht werden.
Wenn Sie die Integration Ihrer neu gewonnenen Mitarbeiter aus dem Ausland ganzheitlich denken, ist dies die beste Voraussetzung für eine langfristige Bindung an Ihr Unternehmen.

Willkommenskultur schaffen

Die Willkommenskultur in Ihrem Unternehmen ist schon für neue Fachkräfte aus Deutschland sehr wichtig. Umso wichtiger ist sie bei der Integration von Fachkräften aus dem Ausland: Zeigen Sie ihnen, dass sie willkommen sind. Sie können einiges dafür tun, dass Ihr neuer Mitarbeiter möglichst schnell ein gutes Teammitglied wird. Hier zahlt sich ein systematisches Vorgehen aus.
Wie das geht, zeigen die nachfolgenden Hinweise. Zudem haben wir für Sie einige hilfreiche Dokumente und Links zusammengetragen.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen in Form einer Checkliste für Sie zusammengestellt:
BIHK Checkliste: Willkommenskultur und Integration

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) stellt in seiner Handlungsempfehlung ausführliche Informationen von der Entwicklung einer Willkommenskultur bis zur Integration der Fachkraft im Alltag zur Verfügung, ergänzt durch umfangreiche Checklisten und Möglichkeiten der Erfolgsmessung:
KOFA Handlungsempfehlung Willkommenskultur im Unternehmen

Das "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchlinge" (NUIF) stellt in seiner Broschüre zum Thema Onboarding von Mitarbeitern aus dem Ausland praxisnahe Informationen und Tipps gegliedert in drei Phasen dar: vor dem ersten Arbeitstag, die erste Arbeitswoche, bis zum Ende der Probezeit. Auch auf die Punkte Teambuilding und Feedback wird eingegangen und es werden Praxisbeispiele gezeigt:
NUIF Broschüre Onboarding

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) stellt zum Thema Onboarding von Fachkräften aus dem Ausland diese Checkliste mit zusätzlichen praktischen Tipps zur Verfügung:
KOFA Checkliste Onboarding

Hier finden Sie auf einer Seite die wichtigsten Behördengänge, die bald nach Einreise zu erledigen sind, sowie einige rechtliche Hinweise:
IHK München: Checkliste Behörden und Rechtliches nach Einreise

Make it in Germany ist das offizielle Portal der Bundesregierung zum Thema Fachkräfte aus dem Ausland, hier speziell für Arbeitgeber.
Tipp: Nutzen Sie den "Quick Check", der Ihnen bei Fragen zur Einreise und Integration von Fachkräften aus dem Ausland hilft.
Make it in Germany: Für Arbeitgeber

So können Sie Ihre Fachkraft aus dem Ausland unterstützen

Folgende Links sind Empfehlungen für Ihre aus dem Ausland kommende Fachkraft:

Das "Customer Center" in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ist eine erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Arbeiten und Leben in Deutschland. Es ist Kooperationspartner von Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Customer Center der ZAV

Make it in Germany: Das offizielle Portal der Bundesregierung zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland, hier speziell für Fachkräfte aus dem Ausland auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch:
Make in in Germany für Fachkräfte

Das "Handbook Germany" bietet Ihrer ausländischen Fachkraft ausführliche Informationen in übersichtlicher Form rund um das Leben in Deutschland. Besonders empfehlenswert: Die ausführliche Darstellung zum Thema Wohnungssuche
Handbook Germany

Die App "Ankommen" bietet einen guten Überblick über die Themen Leben und Arbeiten in Deutschland - ein Wegbegleiter für die ersten Wochen in mehreren Sprachen.
Ankommen-App

Die "Integreat App" bietet lokale Informationen in vielen Sprachen u. a. zu den Themen Wohnen, Mobilität und Freizeit. Die App hat bereits über 100 kommunale Partner.
Integreat App

Integration langfristig fördern

IHK Veranstaltungen und Webinare

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Auf der Webseite des Projekts UBA (Unternehmen Berufsanerkennung) finden Sie Antworten auf all Ihre Fragen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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Hier können Sie sich über UBAconnect informieren und sich für das Projekt registrieren.

Kostenloses Angebot zur Integration von Auszubildenden und Fachkräften aus dem Ausland: Hier erscheint eine Liste von online- und offline-Terminen rund um das Thema deutsche Sprache und Leben in Deutschland. Es kann nach dem Ort selektiert werden, um Veranstaltungen zu finden, die vor Ort stattfinden. Themen sind zum Beispiel: Wohnen, das Gesundheitssystem, Willkommen in Bayern.