Rechtsgrundlagen und Finanzstatut

Hier finden Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen der IHK für München und Oberbayern sowie das aktuelle Finanzstatut.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Informationen für Bieter bei Ausschreibungen der IHK für München und Oberbayern

Seit 18. Oktober 2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen und die elektronische Annahme von Angeboten zu ermöglichen. Auch die IHK für München und Oberbayern hat sich dazu entschlossen nach diesem Stichtag alle Vergabeverfahren der Vergabestelle vollständig auf elektronischem Weg über das Deutsche Vergabeportal www.dtvp.de durchzuführen.