Die wichtigsten Begriffe rund um die IHK-Wahl 2026
Inhalt
- Auszählung
- Bekanntmachungen
- Briefwahl
- Datencheck
- Hybridwahl
- Kandidaten/Kandidatinnen
- Kandidatenliste
- NACE-Code
- Online-Wahl
- Präsidium
- Regionalausschuss
- Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit
- Stimmrecht
- Stimmzettel
- Vollversammlung
- Wählbarkeit
- Wählerlisten
- Wahlausschuss
- Wahlausübungsberechtigung
- Wahlberechtigung
- Wahlbewerbung / Wahlvorschlag
- Wahlfrist
- Wahlgruppen
- Wahlordnung
- Wahlperiode
- Wirtschaftszweige
- Wahlunterlagen
Auszählung
Die Auszählung erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Wahlfrist (voraussichtlich 2. Quartal 2026).
Bekanntmachungen
Die amtlichen Wahlbekanntmachungen erfolgen – bis auf wenige Ausnahmen hier .
Briefwahl
Die IHK-Wahl ist eine Brief- und Onlinewahl (= Hybridwahl ). D.h. die Stimmabgabe kann entweder per Briefwahl oder in der elektronischen Form erfolgen.
Wie funktioniert die Stimmabgabe bei der Briefwahl?
- Auf den Stimmzetteln (grundsätzlich einer für die Vollversammlung und einer für den Regionalausschuss) die Kandidaten / -innen Ihrer Wahl ankreuzen. Die Anzahl der maximal zu wählenden Kandidaten / -innen steht auf dem jeweiligen Stimmzettel. Eine Stimmenhäufung auf einen Kandidaten/eine Kandidatin ist nicht möglich.
- Stimmzettel in den jeweils passenden Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
- Wahlschein vollständig ausfüllen und mit Unterschrift versehen.
- Stimmzettelumschlag bzw. Stimmzettelumschläge und unterzeichneten Wahlschein in vorgesehenen Rücksendeumschlag stecken.
- Verschlossenen Rücksendeumschlag rechtzeitig an den Wahlausschuss der IHK für München und Oberbayern versenden. Die Wahlunterlagen müssen spätestens zum Ende der Wahlfrist in der IHK im Stammhaus vorliegen.
Datencheck
Voraussichtlich im Sommer 2025 wird die IHK ihren Mitgliedsunternehmen mittels per Brief zugesandten QR-Code einen Datencheck anbieten. So haben Sie bereits im Vorfeld zur Auslegung der Wählerlisten Gelegenheit Ihre erfasste Wahlgruppen- bzw. Wahlbezirkszuordnung zu prüfen und ggf. anzupassen. Maßgebend für Ihr aktives Wahlrecht wie auch Ihre Wählbarkeit bleibt die Wählerliste .
Ergebnis
Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2026 durch den Wahlausschuss hier auf der Wahlwebsite der IHK, erreichbar über die Website der IHK München.
Hybridwahl
Die IHK-Wahl ist eine Hybridwahl kombiniert aus den beiden Wahlmethoden Brief - und Onlinewahl . Sie findet alle fünf Jahre gemeinsam für die Vollversammlung und für die in der Region zu wählenden 20 Regionalausschüsse statt.
Kandidaten/Kandidatinnen
Jedes Mitgliedsunternehmen kann in seiner Wahlgruppe sowohl für die Vollversammlung als auch für den jeweiligen Regionalausschuss mit einem Kandidaten/einer Kandidatin kandidieren (siehe Wahlbewerbung/Wahlvorschlag ).
Kandidatenliste
Die Kandidatenliste ist die Summe der gültigen Wahlbewerbungen/-vorschläge für eine Wahlgruppe. Sie soll mindestens einen Kandidaten/eine Kandidatin mehr enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe zu wählen sind, z.B. bei sechs vorgegebenen Sitzen mindestens sieben Kandidaten/Kandidatinnen.
NACE-Code
Der NACE-Code ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft. Er dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen.
Auch die Wahlgruppenzuteilung des einzelnen Mitgliedsunternehmens für die IHK-Wahl fußt auf dieser Systematik. Die IHK ordnet zu diesem Zweck allen Mitgliedsunternehmen auf Basis ihrer Angaben bei Gewerbemeldungen bzw. ihrer Eintragungstexte des Handelsregisters ein Wirtschaftszweig -Schwergewicht zu.
Um die Qualität dieser Daten zu verbessern, erfragen und prüfen wir die Zuordnung unserer Mitglieder vor Auslegung und Schließung der Wählerlisten über den sog. Datencheck.
Online-Wahl
Bei der IHK-Wahl 2026 können Sie erneut anstelle der Briefwahl auch online abstimmen. Für den Fall, dass die Stimme online und per Briefwahl abgeben wird, zählt die elektronisch abgegebene Stimme.
Wie funktioniert die Stimmabgabe bei der Online-Wahl?
- Zugangsdaten (Login und Passwort) auf dem Anschreiben der Wahlunterlagen freirubbeln. Die Wahlunterlagen erhalten alle wahlberechtigten Unternehmen im Frühjahr 2026 per Post.
- Wahlportal aufrufen. Das Portal steht voraussichtlich ab 13. April 2026, 9:00 Uhr online zur Verfügung. Der Wahlausschuss wird den exakten Termin sowie das Ende der Wahlfrist hier bekanntmachen.
- Sicherheitshinweise bestätigen und Zugangsdaten für das Gremium eingeben, für das Sie abstimmen möchten.
- Voraussetzungen der Stimmabgabe (Legitimation) bestätigen.
- Auf dem elektronischen Stimmzettel nach Ihrer Wahl maximal so viele Kandidaten/Kandidatinnen kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind. Eine Stimmenhäufung auf einen Kandidaten/eine Kandidatin ist nicht möglich.
- Stimmzettel prüfen, ggf. korrigieren und dann über „Endgültig abstimmen und absenden“ Stimmzettel endgültig abgeben.
Ist Ihre Stimme erfolgreich gespeichert, wird Ihnen der entsprechende Hinweis angezeigt.
Präsidium
Das Präsidium der neuen Wahlperiode besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin und mindestens acht, höchstens vierzehn Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen. Zwei der Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen werden von den Regionalausschussvorsitzenden direkt aus ihrem Kreis, die Übrigen aus der Mitte der Vollversammlung vorgeschlagen.
Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor. Das Präsidium kann über die Angelegenheiten der IHK beschließen, soweit Gesetz oder Satzung diese Aufgaben nicht der Vollversammlung oder dem Berufsbildungsausschuss vorbehalten.
Regionalausschuss
Die 20 zu wählenden Regionalausschüsse nehmen die Interessen der Wirtschaft in ihren jeweiligen Bezirken wahr und unterstützen die IHK bei ihrer Arbeit. Sie stehen in regelmäßigem Austausch mit Politik, Verwaltung und anderen wirtschaftsrelevanten Organisationen und Einrichtungen ihrer Region, unterstützen und beraten diese. Eine Einteilung der Regionen, für welche jeweils ein Regionalausschuss gewählt wird, finden sie hier.
Die einzelnen Sitze eines Regionalausschusses verteilen sich auf folgende Wahlgruppen:
- Wahlgruppe A: Industrie, Verkehr und Logistik
- Wahlgruppe B: Handel und Gastgewerbe
- Wahlgruppe C: Sonstige Dienstleistungsgewerbe
Die jeweilige Gesamtsitzzahl sowie die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlgruppen regelt § 26 der Wahlordnung.
Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit
Für Ihre Wahlgruppenzuteilung ist der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit maßgebend. Dieser wird mithilfe der Systematik der Wirtschaftszweige ( NACE-Code ) anhand Ihrer Angaben bei der Gewerbemeldung bzw. Ihres Unternehmensgegenstandes nach Handelsregister erfasst. Eine Änderung ist insbesondere im Rahmen des Datenchecks möglich. Ein Korrekturwunsch ist spätestens innerhalb der Einspruchsfrist zur Auslegung der Wählerliste anzuzeigen. Die Einspruchsfrist wie auch die formellen Anforderungen hierzu werden noch durch den Wahlausschuss hier bekanntgemacht.
Stimmrecht
Jedes Unternehmen wählt ausschließlich in seiner Wahlgruppe für die Wahlen zur Vollversammlung und in seiner Wahlgruppe und seinem Wahlbezirk für die Wahlen zu einem Regionalausschuss. Jedes Unternehmen hat dabei unabhängig von Rechtsform, Beschäftigungszahl und Umsatz dasselbe Stimmrecht.
Stimmzettel
Der Stimmzettel enthält die Kandidatenliste der jeweiligen Wahlgruppe für die Vollversammlung und den jeweiligen Regionalausschuss sowie einen Hinweis auf die Anzahl der wählbaren Kandidaten/Kandidatinnen. Es dürfen maximal so viele Kandidaten/Kandidatinnen angekreuzt werden, wie in der jeweiligen Wahlgruppe Sitze vorhanden sind. Eine Stimmenhäufung auf einen Kandidaten/eine Kandidatin ist nicht möglich.
Vollversammlung
Die Vollversammlung mit ihren Vertretern aus Industrie-, Handels- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen ist das oberste Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, also auch die wirtschaftspolitische Richtung der IHK und beschließt über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Die Vollversammlung der Wahlperiode 2021-2026 besteht aus
- bis zu 66 unmittelbar von den IHK-zugehörigen Unternehmen gewählten Mitgliedern
- den jeweiligen Vorsitzenden der 20 Regionalausschüsse sowie
- jeweils einem aus der eigenen Mitte gewählten Mitglied der 13 größeren Regionalausschüsse. Dies sind die Regionalausschüsse, die eine Gesamtsitzzahl von 21 oder 17 Sitzen aufweisen.
Wählbarkeit
Wählbar sind nur natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und zudem entweder IHK-zugehörige Unternehmer/Unternehmerinnen, gesetzlich Vertretungsberechtigte eines Unternehmens, Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte sind.
Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Wählerlisten
Die Wählerlisten sind wichtig für die Wahlberechtigung. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter/Vertreterinnen wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, für welche Wahlgruppe bzw. und für welchen Regionalausschuss das Wahlrecht und Wählbarkeit bestehen.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss ist das Wahlorgan der IHK. Er wird von der Vollversammlung gewählt und besteht aus sechs Mitgliedern ferner sechs stellvertretenden Mitgliedern. Der Wahlausschuss bestimmt die Modalitäten der Wahl.
Wahlausübungsberechtigung
Zur Wahlausübung berechtigt ist der/die IHK-Zugehörige selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen des Wahlberechtigten/der Wahlberechtigten bzw. dessen/deren Zugangsdaten für die Online-Wahl berechtigend erhalten hat.
Wahlberechtigung
Eine Wahlberechtigung ist gegeben bei Eintragung in die festgestellten Wählerlisten und bestehender IHK-Zugehörigkeit bei Stimmabgabe.
Wahlbewerbung / Wahlvorschlag
Die beiden Begriffe unterscheiden sich nur sprachlich. Bei einer Wahlbewerbung schlägt sich der Kandidat/die Kandidatin selbst vor, er/sie bewirbt sich selbst. Bei einem Wahlvorschlag wird der Kandidat/die Kandidatin von einem Dritten vorgeschlagen. In beiden Fällen müssen aber dieselben Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahlen zur Vollversammlung und zu den Regionalausschüssen werden also nicht von der IHK vorgeschlagen, sondern von den IHK-zugehörigen Unternehmen selbst. Jedes Unternehmen hat damit die Möglichkeit, Wahlbewerbungen / Wahlvorschläge einzureichen. Diese müssen bestimmten Formalien genügen. Zu diesem Zweck stellt der Wahlausschuss rechtzeitig vor der Wahl verbindliche Formulare zur Verfügung.
Wahlfrist
Das Ende der Wahlfrist wird vom Wahlausschuss bestimmt und hier bekannt gemacht. Zum jetzigen Planungsstand wird das Ende der Wahlfrist am 11.05.2026, 16:00 Uhr sein. Start des Onlineportals zur elektronischen Wahl ist für den 13.04.2026, 9:00 Uhr geplant. Die nach Wahlordnung vorgesehene formale Bekanntmachung hierzu erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Wahlgruppen
Die Vollversammlung bzw. die Regionalausschüsse sollen ein Spiegelbild der Wirtschaft ihres Bezirkes sein.
Die IHK-Zugehörigen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen nach der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Code) eingeteilt. Vor jeder Wahl bestellt die Vollversammlung den sog. Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss. Dieser hat die Aufgabe, die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen zu prüfen. Der Ausschuss hat sein Ergebnis der Vollversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Wahlordnung
Die Wahlordnung regelt das Wahlverfahren für die Wahlen zur Vollversammlung und zu den Regionalausschüssen. Sie wird von der Vollversammlung verabschiedet.
Wahlperiode
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wirtschaftszweige
Die Einteilung der Wahlgruppen richtet sich nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft ( NACE-Code = „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“). Die Systematik der Wirtschaftszweige dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Statistik.
Wahlunterlagen
Die IHK übermittelt den Wahlberechtigten grundsätzlich folgende Unterlagen:
- den Wahlschein
- jeweils einen Stimmzettel für die Wahl zur Vollversammlung und zum jeweiligen Regionalausschuss
- jeweils einen Umschlag für die Stimmzettel und einen für die Rücksendung der Wahlunterlagen
- Zugangsdaten und URL für die Onlinewahl einschließlich Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals