Vollversammlung Dezember 2020

Corona beherrscht die Wirtschaft

064_ihk_vv_09_12_2020
© Goran Gajanin / Das Kraftbild

Die IHK-Vollversammlung hat in ihrer Sitzung unter anderem die Wirtschaftsplanung 2021 beraten, die ganz unter dem Zeichen von Corona steht. Die Grundbeiträge und die Umlage bleiben unverändert. Das Parlament der Wirtschaft lehnt einen deutschen Alleingang beim Lieferkettengesetz ab.

Die Zielsetzung der Gesetzesinitiative für ein Sorgfaltspflichtengesetz werde geteilt. Aus Sicht der IHK-Vollversammlung komme der gemeinsame Vorstoß des BMZ und BMAS aber zur Unzeit und widerspreche dem Belastungsmoratorium der Bundesregierung. Die Unternehmensvertreter sprechen sich daher für eine praxisgerechte und kooperative EU-weite Lösung beim Sorgfaltspflichtengesetz aus. Nur so können gleiche Wettbewerbsbedingungen im Europäischen Binnenmarkt geschaffen werden, noch besser wäre ein internationales Level-Playing-Field. Darüber hinaus müsse eine Mithaftung für das Handeln Dritter in der Lieferkette ausgeschlossen werden.

IHK-Beiträge bleiben stabil

Die IHK-Vollversammlung hat beschlossen, die Grundbeiträge sowie die um Umlage von 0,149 Prozent für das Geschäftsjahr 2021 ‎unverändert beizubehalten. Als liquiditätswirksame Entlastung für die Mitglieder werden in 2021 die ‎Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage von 90 % des der IHK zum ‎Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheids vorliegenden Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus ‎Gewerbebetrieb des jüngsten Kalenderjahres, erhoben.