Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen? Sie brauchen dabei Unterstützung oder Beratung? Das von den bayerischen IHKs und Handwerkskammern getragene Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) hilft Ihnen gerne weiter.
Bei Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich erleichtert Ihnen zudem die Eintragung als präqualifiziertes Unternehmen in das amtliche Verzeichnis das Verfahren. Für Bayern ist die IHK für München und Oberbayern zuständig.
Unser Service
Beratung rund um öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge bieten ein erhebliches Marktpotenzial. Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist jedoch mit vielen Tücken verbunden. Das von den bayerischen IHKs und Handwerkskammern getragene Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) unterstützt mit folgenden Dienstleistungen Unternehmen bei der Akquise von öffentlichen Aufträgen:
- Kostenlose Beratung und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen im Liefer- und Dienstleistungsbereich in Deutschland und Europa
- Schulungs- und Weiterbildungsservice für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber
- Präqualifizierung von Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich
- Benennungsservice im VOL-Bereich ("Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen")
- Newsletter mit aktuellen Informationen zum Vergabewesen und Vergaberecht
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich listet Unternehmen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber Industrie- und Handelskammern bzw. den von diesen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben.
Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können die Eintragung in das amtliche Verzeichnis nach § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung (VgV) hier online beantragen. Das Verzeichnis umfasst nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige. Anbieter von Bauleistungen sind nicht eintragungsfähig, da hier ein gesondertes Verzeichnis existiert.
Für die Eintragung der bayerischen Unternehmen ist die IHK für München und Oberbayern (IHK) im Rahmen einer Verbundlösung zuständig. Das Verzeichnis führt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Im Gegensatz zur reinen Präqualifizierung muss die Eintragung in das amtliche Verzeichnis von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden. Durch § 48 Abs. 8 VgV wurde der IHK die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen.
Bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen bindet die IHK das Auftragsberatungszentrum e. V. (ABZ) ein. Das ABZ bietet bereits seit 2009 die Präqualifizierung für Unternehmen an und bringt eine langjährige Expertise mit.
Eintragung als bayerisches Unternehmen in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen - so gehen Sie vor!
- Den Antrag füllen Sie online aus.
- Den daraufhin generierten Mantelbogen drucken Sie aus, unterschreiben ihn und senden ihn zusammmen mitallen notwendigen Dokumenten postalisch an das ABZ Bayern.
- Nachdem Sie Ihre Dokumente vollständig eingereicht haben, werden diese an die IHK für München und Oberbayern zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen weitergeleitet.
- Nach einem positiven Ergebnis erhalten Sie von der IHK München und Oberbayern das Original-Zertifikat mit den Online-Zugangsdaten per Post.
Bei Fragen zum Antrag steht Ihnen das ABZ Bayern gerne zur Verfügung.
Ihre Vorteile als präqualifiziertes Unternehmen
- Kosten- und Zeitersparnis
- Einreichung der qualifizierenden Unterlagen beim ABZ nur einmal jährlich
- Entfallen der Einreichung für jedes einzelne Ausschreibungsverfahren für die Dauer eines Jahres
- Erhalt einer rechtssicheren Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird
- Sicherheit für öffentliche Auftraggeber bezüglich seriöser Überprüfung durch die IHK für München und Oberbayern und Verhinderung eines Ausschlusses wegen fehlerhafter Eignungsnachweise bei guten Angeboten
- Erhalt eines Zertifikats mit den Online-Zugangsdaten für die öffentlichen Auftraggeber
- Gewährleistung der Aktualität der Nachweise durch die jährliche Befristung
Weitere Informationen rund um das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen
Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis ist auf 1 Jahr befristet und muss danach erneut beantragt werden. So wird sichergestellt, dass die online abrufbaren Nachweise stets aktuell sind und sich die öffentlichen Auftraggeber auf die Eignungsvermutung verlassen können.
In das amtliche Verzeichnis werden Unternehmen eingetragen, die ihre auftragsunabhängige Eignung für öffentliche Aufträge und das Nichtvorliegen von (zwingenden und fakultativen) Ausschlussgründen im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachgewiesen haben. Darüber hinaus darf kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen.
Das amtliche Verzeichnis enthält einen für alle einsehbaren öffentlichen Teil mit den Grunddaten des Unternehmens und einen nichtöffentlichen Teil mit den eingereichten Unterlagen, der nur mithilfe eines Zugangscodes eingesehen werden kann. Diesen Code erhält der Antragsteller mit der Eintragung und kann diesen dann dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, für den eine Gebühr anfällt. Hier finden Sie den aktuellen Gebührentarif.