Präqualifizierung und Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen? Sie brauchen dabei Unterstützung oder Beratung? Das von den bayerischen IHKs und Handwerkskammern getragene Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) hilft Ihnen gerne weiter.
Bei Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich erleichtert Ihnen zudem die Eintragung als präqualifiziertes Unternehmen in das Amtliche Verzeichnis das Verfahren. Für Bayern ist die IHK für München und Oberbayern zuständig.
Unser Service rund um Präqualifizierung und öffentliche Ausschreibungen
Beratung rund um öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge bieten ein erhebliches Marktpotenzial. Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist jedoch mit vielen Tücken verbunden. Das von den bayerischen IHKs und Handwerkskammern getragene Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) unterstützt mit folgenden Dienstleistungen Unternehmen bei der Akquise von öffentlichen Aufträgen:
- Kostenlose Beratung und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen im Liefer- und Dienstleistungsbereich in Deutschland und Europa
- Schulungs- und Weiterbildungsservice für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber
- Präqualifizierung von Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich
- Benennungsservice im VOL-Bereich ("Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen")
- Newsletter mit aktuellen Informationen zum Vergabewesen und Vergaberecht
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich listet Unternehmen auf, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber der Industrie- und Handelskammer bzw. den von diesen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben. Der Eintrag gilt als Eignungsnachweis und ist grundsätzlich ein Jahr gültig. Ist das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen, so besteht zu dessen Gunsten eine Eignungsvermutung. Folglich darf die Vergabestelle die Eignung des Unternehmens für das jeweilige Ausschreibungsverfahren nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel ziehen.
Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis nach § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung (VgV) hier online beantragen. Das Verzeichnis umfasst nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige. Anbieter von Bauleistungen sind nicht eintragungsfähig, da hier ein gesondertes Verzeichnis existiert.
Für die Eintragung der bayerischen Unternehmen ist die IHK für München und Oberbayern (IHK) im Rahmen einer Verbundlösung zuständig. Das Verzeichnis wird von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geführt. Durch § 48 Abs. 8 VgV wurde den IHKs die Zuständigkeit für das Amtliche Verzeichnis als hoheitliche Aufgabe übertragen.
Bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen bindet die IHK das Auftragsberatungszentrum e. V. (ABZ) ein. Das ABZ bietet bereits seit 2009 die Präqualifizierung für Unternehmen an und bringt eine langjährige Expertise mit.
Wie kann ich mich in das Amtliche Verzeichnis eintragen lassen?
- Füllen Sie den Antrag online aus (s. Link zum Online-Antrag unten).
- Den daraufhin generierten Mantelbogen drucken Sie aus, unterschreiben ihn und senden ihn zusammmen mitallen notwendigen Dokumenten postalisch an das ABZ Bayern.
- Nachdem Sie Ihre Dokumente vollständig eingereicht haben, werden diese an die IHK München zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen weitergeleitet.
- Nach einem positiven Ergebnis erhalten Sie von der IHK München das Original-Zertifikat mit den Online-Zugangsdaten per Post. Parallel hierzu erhalten Sie eine digitale Kopie Ihres Zertifikats zur Veröffentlichung im Internet.
Bei Fragen zum Antrag steht Ihnen das ABZ Bayern gerne zur Verfügung.
Welche Vorteile habe ich als präqualifiziertes Unternehmen?
- Kosten- und Zeitersparnis
- Einreichung der qualifizierenden Unterlagen beim ABZ nur einmal jährlich
- Reduzierung von bürokratischem Aufwand für einzelne Ausschreibungsverfahren für die Dauer eines Jahres
- Erhalt einer rechtssicheren Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird
- Sicherheit für öffentliche Auftraggeber bezüglich seriöser Überprüfung durch die IHK München und Verhinderung eines Ausschlusses wegen fehlerhafter Eignungsnachweise bei guten Angeboten
- Erhalt eines Zertifikats mit Online-Zugangsdaten für die öffentlichen Auftraggeber
- Gewährleistung der Aktualität der Nachweise durch die jährliche Befristung
Weitere Informationen rund um das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen
Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis ist auf 1 Jahr befristet und muss danach erneut beantragt werden. So wird sichergestellt, dass die online abrufbaren Nachweise stets aktuell sind und sich die öffentlichen Auftraggeber auf die Eignungsvermutung verlassen können.
In das Amtliche Verzeichnis werden Unternehmen eingetragen, die ihre auftragsunabhängige Eignung für öffentliche Aufträge und das Nichtvorliegen von (zwingenden und fakultativen) Ausschlussgründen im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachgewiesen haben. Darüber hinaus darf kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen.
Das Amtliche Verzeichnis enthält einen für alle einsehbaren öffentlichen Teil mit den Grunddaten des Unternehmens und einen nichtöffentlichen Teil mit den eingereichten Unterlagen, der nur mithilfe eines Zugangscodes eingesehen werden kann. Diesen Code erhält der Antragsteller mit der Eintragung und kann diesen dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Für die Präqualifizierung und Eintragung in das Amtliche Verzeichnis wird eine Gebühr i.H.v. 250 € zzgl. MWSt erhoben. Hier finden Sie den aktuellen Gebührentarif.