Bescheinigung von Exportdokumenten
Sie haben die Möglichkeit Ursprungszeugnisse, sonstige Exportdokumente und Carnet ATA/CPD digital bei der IHK für München und Oberbayern einzureichen. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter zudem auch persönlich für Ihre Anliegen zur Verfügung.
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IHK-Service: Ursprungszeugnis und sonstige Bescheinigungen
Der Bescheinigungsdienst der IHK für München und Oberbayern (im Folgenden: IHK München) stellt folgende Dokumente für den Export und Außenhandel aus bzw. bescheinigt diese:
- Ursprungszeugnis (CoO)
- Handels-/Proforma-/Frachtrechnung
- Langzeit-Erklärung IHK
- Mitgliedsbescheinigung
- Certificate of Free Sale (CFS)
- Vertretervollmacht
- Entsendungs-/Einladungsschreiben zur Visaerteilung
- Konformitätserklärung
- Analysenzertifikat
- Gesundheitszertifikat
- Bescheinigung der Zuständigkeit von Stellen/Behörden/Institutionen
Unser Service für Sie beim Ursprungszeugnis und sonstigen Bescheinigungen
- Beratung
- Prüfung
- Ausstellung
- Monatliche Ausstellung Gebührenbescheid
Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen online beantragen
Wenn die IT-Systeme der IHK-Organisation wieder laufen:
Unternehmen reichen Anträge auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und/oder andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen grundsätzlich elektronisch ein. Alles rund um die Voraussetzungen für die Beantragung von Exportdokumenten und dem elektronischen Ursprungszeugnis (eUZ)finden Sie hier.
Registrieren Sie sich kostenlos für die IHK eUZ-Anwendung und drucken Sie bequem am Arbeitsplatz Ihr fertiges Ursprungszeugnis und/oder Exportdokument aus.
Formulare für das elektronische Ursprungszeugnis
Das bewilligte und von der IHK München digital an Sie übermittelte Ursprungszeugnis muss vor dem Export bzw. Weitergabe an den Kunden von Ihnen auf speziellen eUZ-Formularen ausgedruckt werden.
Die Formulare für das elektronische Ursprungszeugnis können bei Formularverlagen bezogen werden. Formulare für analoge Papieranträge bestellen Sie bitte ebenfalls über die Formularverlage.
Achtung: Für einige Ländern benötigen Sie neben dem Original auch Durchschriften. Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihre IHK München.
Reichen Sie Ihren UZ-Antrag oder Antrag für eine sonstige Bescheinigung in Papier ein, können Sie diesen persönlich in der Bescheinigungsstelle einreichen oder per Post an die Bescheinigungsstelle der IHK München schicken.
Bitte denken Sie bitte daran, den Papier-Antrag im Original zu unterschreiben. Achtung: Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrages (falls per Post) gewährleisten zu können, bitten wir darum, auf die Beigabe von ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlägen zu achten.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei Einreichung in Papierform: Alle Unterlagen müssen im Original unterschrieben sein; bitte immer eine Extra-Ausfertigung beilegen, die bei der IHK München verbleibt!
Sie erhalten über die ausgestellten/bescheinigten Dokumente monatlich per Post einen Gebührenbescheid.
Der Bescheinigungsdienst der IHK München bescheinigt auch sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumente. Das sind z.B. Handelsrechnung, Packliste, Erklärung-IHK, Certificate of Free Sales (CFS), Einladungsschreiben für Visa usw.
Auch für diese Bescheinigungen können Sie den digitalen Service (eUZ) nutzen und die Dokumente über die Anwendung bescheinigen lassen.
Egal ob Sie ein Ursprungszeugnis oder ein Exportdokument elektronisch oder analog bei der IHK München einreichen: Sie erhalten über die ausgestellten/bescheinigten Dokumente monatlich per Post einen Gebührenbescheid. Diesen Gebührenbescheid erhalten Sie als Sammelfaktura. Benötigen Sie eine detaillierte Einzelauflistung der Positionen im Gebührenbescheid, so nutzen Sie am besten das elektronisches Ursprungszeugnis, wo Sie Ihre komplette Statistik einsehen können. Sonst kontaktieren Sie uns bitte unter exportdokumente@muenchen.ihk.de.
Kosten Ursprungszeugnis, sonstige Bescheinigungen
Ausstellungsgebühr von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen | |
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Elektronisch eingereicht | 12,00 EUR |
Auf Papier eingereicht: 1 Original mit je 2 Kopien | 12,00 EUR |
Auf Papier eingereicht: Jede weitere Kopie | 2,00 EUR |
IHK-Service: Carnet ATA/CPD
Der Bescheinigungsdienst der IHK für München und Oberbayern (im Folgenden: IHK München) prüft die Carnet ATA/CPD-Unterlagen, die durch Ihr Unternehmen zuvor sorgfältig online über e-ata.de/ihkmo ausgefüllt wurden.
Sofern alles passt, druckt die IHK München das Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) und stellt das Carnet aus. Sie können es entweder in der IHK München abholen, oder es wird Ihnen bequem nach Hause gesendet.Das Carnet ist spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, an die IHK München zurückzugeben.
Alles rund ums Carnet allgemein
Unser Service für Sie beim Carnet
- Handbuch "Carnet ATA/CPD Allgemein"
- Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung"
- Nutzungsbedingungen analoges Carnet
- Beratung
- Prüfung
- Druck
- Ausstellung
- Rücknahme
- Rückerstattung
(Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber auf Antrag ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.
Das gezahlte Versicherungsentgelt kann auf Antrag abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.)
Kosten Carnet ATA/CPD
Die Kosten für ein Carnet setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: der IHK-Austellungsgebühr (hier wird zwischen IHK-Mitglied und Nicht-Mitglied unterschieden), dem ICC-Entgelt, der Kautionsversicherung und den Kosten für Formulare.
Carnet ATA/CPD | ab 01.01.2024 |
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IHK-Mitglieder | 130,- EUR Ausstellungsgebühr + 12,- EUR ICC-Entgelt (zzgl. 19 % MwSt.) + Kautionsversicherung + Kosten für Carnet-Formular |
Nichtmitglieder | 155,- EUR Ausstellungsgebühr + 12,- EUR ICC-Entgelt (zzgl. 19 % MwSt.) + Kautionsversicherung + Kosten für Carnet-Formular |
Kautionsversicherung | bei einem Warenwert von | bis zu einem Warenwert von |
---|---|---|
37,00 EUR | 0,01 EUR | 9.999,99 EUR |
63,00 EUR | 10.000,00 EUR | 24.999,99 EUR |
110,00 EUR | 25.000,00 EUR | 49.999,99 EUR |
210,00 EUR | 50.000,00 EUR | 149.999,99 EUR |
380,00 EUR | 150.000,00 EUR | 299.999,99 EUR |
630,00 EUR | 300.000,00 EUR | 499.999,99 EUR |
420,00 EUR | für jede weitere angefangene halbe Millionen EUR |
Kautionsversicherung - Rückerstattung
Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.
Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.
eCarnet-Formulare | |
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Satz Carnet ATA (Blätter für eine Reise ohne Transit) | 3,00 EUR |
Einlageblätter (Transit, weitere Reisen, Zusatzblätter für erweiterte Warenauflistung) | je 0,25 EUR |
Satz Carnet CPD (Blätter für eine Reise mit Transit) | 32,00 EUR |
Einlageblätter (Zusatzblätter für erweiterte Warenauflistung) | je 0,25 EUR |
Anfahrt / Service-Zeiten
Der Bescheinigungsdienst für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Route planen
Achtung: Die Service-Zeiten weichen von den Öffnungszeiten ab! Aktuelle Service-Zeiten: Mo-Do: 8:30-16:00 Uhr, Fr: 8:30-14:00 Uhr. Bitte planen Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit bei der IHK ein.
Am Faschingsdienstag sind die Mitarbeiter der Bescheinigungsstelle von 8:30-13:00 Uhr für Sie da.
Bitte beachten Sie die Parkplatzsituation und -kosten. Nutzen Sie die digitalen Services der IHK München!
Kontakt
Bescheinigung von Exportdokumenten
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Ursprungszeugnis und sonstige dem Außenhandel dienenden Bescheinigungen+49 89 5116-1150
Bescheinigungsstelle für Exportdokumente
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Carnet A.T.A.+49 89 5116-1150
Exportdokumente konkret
Wichtiger Hinweis für die Abholung von Carnets durch Kurierdienste
Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, den von Ihnen beauftragten Kurierdiensten Carnetnummer und Carnetinhaber (Firmierung des Unternehmens) bei der Abholung der Dokumente mitzuteilen. Ansonsten können wir das Carnet nicht aushändigen.
Hintergrund: Die vom Unternehmen beauftragten externen Kurierfahrer kommen teils mit dem Hinweis „Carnet abholen“ ohne weitere Infos zu uns (z.T. aus Mittelfranken, weil wir ja auch für Nürnberg die Carnets machen). Wir können dann nicht zuordnen, für welches Tochterunternehmen (denken Sie an Siemens) das Carnet ausgestellt wurde. Konsequenz: mögliche Datenschutzverstöße oder es kann – im Extremfall – z.B. eine Messe nicht beschickt werden, weil das Carnet nicht an Ort und Stelle ist.