Service

Bescheinigung von Exportdokumenten

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Sie haben die Möglichkeit Ursprungszeugnisse, sonstige Exportdokumente und Carnet ATA/CPD digital bei der IHK für München und Oberbayern einzureichen. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter zudem auch persönlich für Ihre Anliegen zur Verfügung.

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IHK-Service: Ursprungszeugnis und sonstige Bescheinigungen

Der Bescheinigungsdienst der IHK für München und Oberbayern (im Folgenden: IHK München) stellt folgende Dokumente für den Export und Außenhandel aus bzw. bescheinigt diese:

  • Ursprungszeugnis (CoO)
  • Handels-/Proforma-/Frachtrechnung
  • Langzeit-Erklärung IHK
  • Mitgliedsbescheinigung
  • Certificate of Free Sale (CFS)
  • Vertretervollmacht
  • Entsendungs-/Einladungsschreiben zur Visaerteilung
  • Konformitätserklärung
  • Analysenzertifikat
  • Gesundheitszertifikat
  • Bescheinigung der Zuständigkeit von Stellen/Behörden/Institutionen

Unser Service für Sie beim Ursprungszeugnis und sonstigen Bescheinigungen

Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen online beantragen

Wenn die IT-Systeme der IHK-Organisation wieder laufen:

Unternehmen reichen Anträge auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und/oder andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen grundsätzlich elektronisch ein. Alles rund um die Voraussetzungen für die Beantragung von Exportdokumenten und dem elektronischen Ursprungszeugnis (eUZ)finden Sie hier.

Registrieren Sie sich kostenlos für die IHK eUZ-Anwendung und drucken Sie bequem am Arbeitsplatz Ihr fertiges Ursprungszeugnis und/oder Exportdokument aus.

Formulare für das elektronische Ursprungszeugnis

Das bewilligte und von der IHK München digital an Sie übermittelte Ursprungszeugnis muss vor dem Export bzw. Weitergabe an den Kunden von Ihnen auf speziellen eUZ-Formularen ausgedruckt werden.

Die Formulare für das elektronische Ursprungszeugnis können bei Formularverlagen bezogen werden. Formulare für analoge Papieranträge bestellen Sie bitte ebenfalls über die Formularverlage.

Achtung: Für einige Ländern benötigen Sie neben dem Original auch Durchschriften. Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihre IHK München.

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Reichen Sie Ihren UZ-Antrag oder Antrag für eine sonstige Bescheinigung in Papier ein, können Sie diesen persönlich in der Bescheinigungsstelle einreichen oder per Post an die Bescheinigungsstelle der IHK München schicken.

Anschrift & Öffnungszeiten

Bitte denken Sie bitte daran, den Papier-Antrag im Original zu unterschreiben. Achtung: Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrages (falls per Post) gewährleisten zu können, bitten wir darum, auf die Beigabe von ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlägen zu achten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei Einreichung in Papierform: Alle Unterlagen müssen im Original unterschrieben sein; bitte immer eine Extra-Ausfertigung beilegen, die bei der IHK München verbleibt!

Sie erhalten über die ausgestellten/bescheinigten Dokumente monatlich per Post einen Gebührenbescheid.

Kosten Ursprungszeugnis, sonstige Bescheinigungen

Ausstellungsgebühr von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Elektronisch eingereicht12,00 EUR
Auf Papier eingereicht: 1 Original mit je 2 Kopien12,00 EUR
Auf Papier eingereicht: Jede weitere Kopie2,00 EUR

IHK-Service: Carnet ATA/CPD

Der Bescheinigungsdienst der IHK für München und Oberbayern (im Folgenden: IHK München) prüft die Carnet ATA/CPD-Unterlagen, die durch Ihr Unternehmen zuvor sorgfältig online über e-ata.de/ihkmo ausgefüllt wurden.

Sofern alles passt, druckt die IHK München das Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) und stellt das Carnet aus. Sie können es entweder in der IHK München abholen, oder es wird Ihnen bequem nach Hause gesendet.Das Carnet ist spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, an die IHK München zurückzugeben.

Alles rund ums Carnet allgemein

Carnet online beantragen

Unser Service für Sie beim Carnet

  • Handbuch "Carnet ATA/CPD Allgemein"
  • Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung"
  • Nutzungsbedingungen analoges Carnet
  • Beratung
  • Prüfung
  • Druck
  • Ausstellung
  • Rücknahme
  • Rückerstattung

    (Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber auf Antrag ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.

    Das gezahlte Versicherungsentgelt kann auf Antrag abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.)

Kosten Carnet ATA/CPD

Die Kosten für ein Carnet setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: der IHK-Austellungsgebühr (hier wird zwischen IHK-Mitglied und Nicht-Mitglied unterschieden), dem ICC-Entgelt, der Kautionsversicherung und den Kosten für Formulare.

Carnet ATA/CPDab 01.01.2024
IHK-Mitglieder130,- EUR Ausstellungsgebühr + 12,- EUR ICC-Entgelt (zzgl. 19 % MwSt.) + Kautionsversicherung + Kosten für Carnet-Formular
Nichtmitglieder155,- EUR Ausstellungsgebühr + 12,- EUR ICC-Entgelt (zzgl. 19 % MwSt.) + Kautionsversicherung + Kosten für Carnet-Formular
Kautionsversicherungbei einem Warenwert vonbis zu einem Warenwert von
37,00 EUR0,01 EUR9.999,99 EUR
63,00 EUR10.000,00 EUR24.999,99 EUR
110,00 EUR25.000,00 EUR49.999,99 EUR
210,00 EUR50.000,00 EUR149.999,99 EUR
380,00 EUR150.000,00 EUR299.999,99 EUR
630,00 EUR300.000,00 EUR499.999,99 EUR
420,00 EURfür jede weitere angefangene halbe Millionen EUR 
Carnet ATA/CPDab 01.01.2025
IHK-Mitglieder130,- EUR Ausstellungsgebühr + 12,- EUR ICC-Entgelt (zzgl. 19 % MwSt.) + Kautionsversicherung + Kosten für Carnet-Formular
Nichtmitglieder155,- EUR Ausstellungsgebühr + 12,- EUR ICC-Entgelt (zzgl. 19 % MwSt.) + Kautionsversicherung + Kosten für Carnet-Formular
Kautionsversicherungbei einem Warenwert vonbis zu einem Warenwert von
46,00 EUR0,01 EUR9.999,99 EUR
79,00 EUR10.000,00 EUR24.999,99 EUR
138,00 EUR25.000,00 EUR49.999,99 EUR
250,00 EUR50.000,00 EUR149.999,99 EUR
455,00 EUR150.000,00 EUR299.999,99 EUR
750,00 EUR300.000,00 EUR499.999,99 EUR
500,00 EURfür jede weitere angefangene halbe Millionen EUR 

Kautionsversicherung - Rückerstattung

Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.

Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.

eCarnet-Formulare
Satz Carnet ATA
(Blätter für eine Reise ohne Transit)
3,00 EUR
Einlageblätter
(Transit, weitere Reisen, Zusatzblätter für erweiterte Warenauflistung)
je 0,25 EUR
Satz Carnet CPD
(Blätter für eine Reise mit Transit)
32,00 EUR
Einlageblätter
(Zusatzblätter für erweiterte Warenauflistung)
je 0,25 EUR

Anfahrt / Service-Zeiten

Der Bescheinigungsdienst für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
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Achtung: Die Service-Zeiten weichen von den Öffnungszeiten ab! Aktuelle Service-Zeiten: Mo-Do: 8:30-16:00 Uhr, Fr: 8:30-14:00 Uhr. Bitte planen Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit bei der IHK ein.

Am Faschingsdienstag sind die Mitarbeiter der Bescheinigungsstelle von 8:30-13:00 Uhr für Sie da.

Bitte beachten Sie die Parkplatzsituation und -kosten. Nutzen Sie die digitalen Services der IHK München!

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Kontakt

Bescheinigung von Exportdokumenten

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Ursprungszeugnis und sonstige dem Außenhandel dienenden Bescheinigungen

+49 89 5116-1150

exportdokumente@muenchen.ihk.de

Bescheinigungsstelle für Exportdokumente

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Carnet A.T.A.

+49 89 5116-1150

carnet@muenchen.ihk.de