EU-Bescheinigung
Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit vorlegen. Dies kann durch eine "EU Bescheinigung" erfolgen.
Unser Service
Die IHK stellt EU-Bescheinigungen für ihre Mitgliedsunternehmen, deren Angestellten und Freiberuflern aus dem Kammerbezirk München und Oberbayern aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das IHK-Merkblatt EU-Bescheinigungen informiert Sie darüber, welche Dokumente Sie der IHK für die Ausstellung einreichen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen.
EU-Bescheinigung beantragen
Bitte bestellen Sie die EU-Bescheinigung mit dem Formular Antrag EU-Bescheinigung und senden es uns zusammen mit dem ausgefüllten EU-Bescheinigungsformular und den weiteren Unterlagen zu.
Kosten
Für die Ausstellung einer EU-Bescheinigung fällt eine Gebühr von 75 Euro an.