Fachkundeprüfung für den Waffenhandel
Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist - bei kreisfreien Städten - das Amt für öffentliche Ordnung, ansonsten das Landratsamt. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der Industrie- und Handelskammer eingerichtet wurde. Die Prüfung kann nur dann entfallen, wenn der Antragsteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
Prüfungsvorbereitung:
Wir haben für Sie Informationen über die Prüfung sowie empfohlene Literatur in einem Merkblatt zum Downloaden zusammengefasst.
Prüfungstermine:
werden je nach Bedarf festgelegt.
Die Fachkundeprüfung ist mündlich und praktisch abzulegen. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Vertreter der IHK als neutralem Vorsitzenden und zwei Beisitzern aus dem Waffenhandel bzw. -herstellung.
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt bei Beantragung einer Waffen- und/oder Munitionsart 105,00 €, bei Beantragung von zwei Waffen- und/oder Munitionsarten 153,00 €, bei Beantragung der Ziffern 1.3 bis 1.7 und/oder Munition 205,00 €. 250,00 € werden berechnet, wenn die Prüfungsgebiete die Ziffern 1.1 und/oder 1.2 beinhalten.