IHK Berufszugang

Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Taxistand Kolner Dom
© Ria Gurtner

Wer als Unternehmer Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dafür eine Genehmigung mit entsprechenden Konzessionen. Eine Voraussetzung für Genehmigung ist die fachliche Eignung.

So erwerben Sie den Fachkundenachweis zur Führung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Als fachlich geeignet gilt eine Person, die Kenntnisse der Sachgebiete der Anlage 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vorweisen kann. In der Regel wird dazu eine Fachkundeprüfung bei der für den Wohnort zuständigen Industrie und Handelskammer abgelegt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Anerkennung aufgrund eines gleichwertiges Abschlusses oder einer leitenden Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

Ausführliche Informationen zur Genehmigung und deren Voraussetzungen erhalten Sie auf der Ratgeberseite Taxi- und Mietwagen.

Fachkundeprüfung

Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung ist an keine Voraussetzung geknüpft, jedoch erfordert die Prüfung eine gründliche fachbezogene Vorbereitung. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind Ihnen freigestellt.

Prüfungsvorbereitung

Um die notwendigen Fachkenntnisse für die Prüfung zu erwerben, gibt es entsprechende Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Der Besuch eines Kurses ist empfehlenswert, aber keine Pflicht. Neben den Vorbereitungskursen gibt es entsprechende Fachliteratur sowie die Möglichkeit über sogenannte Lerncenter der privaten Anbieter sich das Wissen anzueignen.

Bitte lesen Sie zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung auch den „Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr“.

Prüfungsablauf

Schriftliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen mit jeweils einer Stunden Dauer:
1. Teil: allgemeinder Fragenteil, offene Fragen mit direkter Antwort und vereinzelten Multiple-Choice-Fragen
2. Teil: Fallstudienteil, verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben

Mündliche Prüfung. Für die mündliche Prüfung sind maximal 30 Minuten vorgesehen.

Details zu den Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.

Anerkennung aufgrund eines gleichwertigen Abschlusses

Keine Prüfung müssen Sie ablegen, wenn Sie eine der nachfolgenden Ausbildungen oder ein nachfolgendes Studium vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben.

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft – Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom- Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden

In diesem Fall stellen Sie bitte einen Online-Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses.

Anerkennung aufgrund einer leitenden Tätigkeit

Keine Prüfung müssen Sie abgelegen, wenn die Ausübung einer ununterbrochenen und mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- und/oder Mietwagenverkehr betreibt oder betrieben hat, nachgewiesen werden kann. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Zudem müssen Kenntnisse der Sachgebiete der Anlage 3 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)durch die praktische Tätigkeit erlangt worden sein und nachgewiesen werden.

In diesem Fall stellen Sie bitte einen Online-Antrag auf Anerkennung leitende Tätigkeit.

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