Fachkundeprüfung Notfallrettung / arztbegleiteter Patiententransport / Krankentransport
Wer als Unternehmer Notfallrettung / arztbegleiteten Patiententransport / Krankentransport betreiben will, benötigt dafür eine Genehmigung. Eine Voraussetzung für die Genehmigung ist die fachliche Eignung.
So erwerben Sie den Fachkundenachweis zur Führung eines Unternehmens, das Notfallrettung / arztbegleiteten Patiententransport / Krankentransport betreibt
Als fachlich geeignet gilt eine Person, die Kenntnisse der Sachgebiete §22 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) vorweisen kann. In der Regel wird dazu eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern haben sich darauf geeinigt, dass die entsprechenden Fachkundeprüfungen nur bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der IHK für München und Oberbayern angeboten werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit der Anerkennung aufgrund einer leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Notfallrettung / arztbegleiteten Patiententransport / Krankentransport betreibt.
Ausführliche Informationen zur Genehmigung und deren Voraussetzungen erhalten Sie auf der Ratgeberseite Rettungsdienst.
Fachkundeprüfung
Voraussetzungen
Je nachdem, welche Leistung angeboten wird, unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Genehmigung.
Beim Unternehmensgegenstand Krankentransport oder Patientenrückholung: Vorlage von Urkunden oder Zeugnissen über eine Qualifikation nach der Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter bzw. der Bayerischen Rettungssanitäterverordnung
Beim Unternehmensgegenstand Notfallrettung oder arztbegleitendem Patiententransport: Vorlage von Urkunden oder Zeugnissen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter.
Prüfungsvorbereitung
Um die notwendigen Fachkenntnisse für die Notfallrettung / arztbegleiteten Patiententransport / Krankentransport zu erwerben, werden entsprechende Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern angeboten. Der Besuch eines Kurses ist empfehlenswert, aber keine Pflicht. Neben den Vorbereitungskursen gibt es entsprechende Fachliteratur.
Prüfungsablauf
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden und besteht aus offenen Fragen und Multiple-Choice-Fragen.
Mündliche Prüfung
Für die mündliche Prüfung sind maximal 30 Minuten vorgesehen.
Details zu den Prüfungen enthält die„Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport oder Krankentransport betreiben“.
Anerkennung aufgrund einer leitenden Tätigkeit
Für die Anerkennung der fachlichen Eignung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die zu beurteilende Person eine ununterbrochene und mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Notfallrettung / arztbegleiteten Patiententransport / Krankentransport betreibt oder betrieben hat, augeübt hat. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Zudem müssen Kenntnisse der Sachgebiete §22 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) durch die praktische Tätigkeit erlangt worden sein. Die Kenntnisse müssen im vollen Umfang nachgewiesen werden.
In diesem Fall stellen Sie bitte einen Online-Antrag auf Anerkennung einer leitenden Tätigkeit.