Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine nationale Erlaubnis bzw. eine EU-Gemeinschaftslizenz. Wer mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t (einschließlich Anhänger) grenzüberschreitenden Verkehr betreiben möchte, der benötigt seit Februar 2022 ebenfalls eine EU-Gemeinschaftslizenz. Eine Voraussetzung für die Erlaubnis oder für die EU-Gemeinschaftslizenz ist die fachliche Eignung.
So erwerben Sie den Fachkundenachweis zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Als fachlich geeignet gilt eine Person, die Kenntnisse der Sachgebiete des Anhang I der EU-Verordnung Nr. 1071/2009 vorweisen kann. In der Regel wird dazu eine Fachkundeprüfung bei der für den Wohnort zuständigen Industrie und Handelskammer abgelegt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Anerkennung aufgrund eines gleichwertigen Abschlusses oder einer leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen.
Ausführliche Informationen zur Genehmigung und deren Voraussetzungen erhalten Sie auf der Ratgeberseite Güterkraftverkehr.
Fachkundeprüfung
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung ist an keine Voraussetzung geknüpft, jedoch erfordert die Prüfung eine gründliche fachbezogene Vorbereitung. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Prüfungsvorbereitung
Um die notwendigen Fachkenntnisse für den Güterkraftverkehr zu erwerben, gibt es entsprechende Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Der Besuch eines Kurses ist empfehlenswert, aber keine Pflicht. Neben den Vorbereitungskursen gibt es entsprechende Fachliteratur sowie die Möglichkeit über sogenannte Lerncenter der privaten Anbieter sich das Wissen anzueignen.
Bitte lesen Sie zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehr auch den „Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr“.
Prüfungsablauf
Schriftliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen mit jeweils zwei Stunden Dauer:
1. Teil: Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen mit direkter Antwort und schriftlichen Übungen/Fallstudien
2. Teil: Verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben
Mündliche Prüfung. Für die mündliche Prüfung sind maximal 30 Minuten vorgesehen.
Details zu den Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.
Anerkennung aufgrund eines gleichwertigen Abschlusses
Keine Prüfung müssen Sie ablegen, wenn Sie eine der nachfolgenden Ausbildungen oder ein nachfolgendes Studium vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben.
- Speditionskaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt: Güterkraftverkehr)
- Verkehrsfachwirt/-in
- Diplom-Betriebswirt/-in im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
In diesem Fall stellen Sie bitte Online einen Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses.
Anerkennung aufgrund einer leitenden Tätigkeit
Für die Anerkennung der fachlichen Eignung für Unternehmer, die mit Kraftfahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen ab 3,5 Tonnen tätig sind, ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die zu beurteilende Person 10 Jahre vor dem 4. Dezember 2009 (Beginn spätestens am 3. Dezember 1999) ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Güterkraftverkehrsunternehmen geleitet hat.
Zudem müssen Kenntnisse der Sachgebiete des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 durch die praktische Tätigkeit erlangt worden sein und im vollen Umfang nachgewiesen werden.
In diesem Fall stellen Sie bitte online einen Online-Antrag auf Anerkennung leitende Tätigkeit.
Übergangsreglung für Unternehmer, die ausschließlich mit Kraftfahrzeugen zwischen 2,5t und 3,5t zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind
Für Personen, die 10 Jahre vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Transportgewerbes (2,5t bis 3,5t) nachweisen können, gilt aktuell eine Übergangsreglung. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung kann die Genehmigungsbehörde von einer fachlichen Eignung ausgehen und auf die Vorlage einer Fachkundebescheinigung verzichten. Somit muss für die Beantragung einer EU-Gemeinschaftslizenz (2,5t bis 3,5t) unter den oben genannten Voraussetzungen keine Fachkundeprüfung ablegt werden. Welche Nachweise für die zehnjährige Unternehmensführung verlangt werden, ist bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörden zu erfragen.
Umschreiben von Fachkundebescheinigungen
Sie haben bei der IHK für München und Oberbayern eine Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehrsunternehmer vor dem Inkrafttreten der Berufszugangsverordnung vom 21. Juni 2000 abgelegt?
Sie können Ihre Bescheinigung mit einem Online-Antrag entsprechend umschreiben lassen.
Sollten Sie jedoch damals Ihre Prüfung bei einer anderen IHK abgelegt haben, bitten wir Sie, sich diesbezüglich dorthin zu wenden. Das Umschreiben von Fachkundebescheinigungen fällt immer in den Verantwortungsbereich der IHK, welche die Bescheinigung ausgestellt hat.