Gastwirteunterrichtung international
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde bzw. Großen Kreisstadt am Ort der Gaststätte. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Gastwirteunterrichtung bei der IHK notwendig.
Gastwirteunterrichtung international
Sie wollen eine Gastwirtschaft eröffnen und sind in der deutschen Sprache nicht sicher? Dann besuchen Sie am besten die Gastwirteunterrichtung international.
Die IHK für München und Oberbayern bietet die Gastwirteunterrichtung in den Sprachen Chinesisch, Englisch, Griechisch und Italienisch an.
Die Termine finden Sie in der Online-Anmeldung.
Anmeldung online über unsere Website.
Bei der Online-Anmeldung erhalten Sie einen Bestätigungslink, den Sie innerhalb von 24 Stunden anklicken müssen. Nach 24 Stunden verfällt die Anmeldung!
Die Teilnahme zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben!
Die Kosten für den Dolmetscher werden am Tag der Unterrichtung anteilig auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt. Den Gebührenbescheid hierfür erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid über die IHK-Gebühr im Nachgang der Unterrichtung.
Rücktritt/Abmeldung: ist nur schriftlich per E-Mail möglich. Die Fristen und Stornogebühren finden Sie in der Online-Anmeldung.
Hier kommen Sie zur Gebührenübersicht
Bitte bringen Sie zur Unterrichtung den Ausweis oder Reisepass mit.
Die Gaststättenunterrichtung (Erklärvideo)
Wie Sie erfolgreich eine Gaststätte, Imbissbude oder ein Spitzenrestaurant anmelden, erfahren Sie in diesem YouTube-Clip.
Wiederöffnung nach Corona: Konzept für die Hygiene in der Gastronomie
Auf der Website der IHK München finden Sie wichtige Informationen und Downloads zum Thema Gastronomie und Corona. Insbesondere die Gästeregistrierung und die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO werden teilweise nicht nach den Vorgaben umgesetzt. Nutzen Sie die hier angebotenen Muster.
Hier geht es zur den Infos Gastronomie und Corona.
In der Gastwirteunterrichtung werden nachfolgende Themen behandelt.
Unterrichtungsinhalte:
- Schankanlagen, barrierefreies Bauen, Gaststättenbautechnik
- Lebensmittelüberwachung
- Hygiene in der Gaststätte
- Kennzeichnung der Speisen- und Getränkekarte
- Lebensmittelrecht
- Lebensmittel tierischer Herkunft.
Von der Gastwirteunterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
Eine Liste der Ausnahmen finden Sie hier.
Unterrichtungsort: München (genaue Beschreibung steht in der Einladung)
Dauer: Beginn 10:00 Uhr, Ende ca. 15:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr)
Bitte kommen Sie pünktlich, bei Verspätung ist eine Teilnahme nicht mehr möglich!
Termine: finden Sie in der Online-Anmeldung
Anmeldung: online über unsere Website
Bei der Online-Anmeldung erhalten Sie einen Bestätigungslink, den Sie innerhalb 24 Stunden anklicken müssen. Nach 24 Stunden verfällt die Anmeldung!
Hier kommen Sie zur Gebührenübersicht
Rücktritt/Abmeldung: ist nur schriftlich per E-Mail möglich. Die Fristen und Stornogebühren finden Sie in der Online-Anmeldung.
Bitte bringen Sie zur Unterrichtung Ihren Ausweis oder Reisepass mit.