Hinweis zur Anmeldung zur Unterrichtung für Bewachungspersonal
Bei der Anmeldung zur Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a GewO ist die Sprachkompetenz in Deutsch nachzuweisen
Für die Teilnahme an der Unterrichtung benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Die Inhalte der Unterrichtung sind aber gesetzlich vorgegeben und müssen auch sprachlich verstanden werden. Damit alle Teilnehmer das Ziel der Unterrichtung erreichen können, muss die erforderliche Sprachkompetenz von allen nachgewiesen werden.
Bitte stellen Sie sich selbstkritisch die Frage, ob Ihre Sprachkompetenz in Deutsch auf dem Niveau der Muttersprache liegt oder direkt damit vergleichbar ist?
Wenn die Antwort "Ja" lautet, laden Sie das Formular "Verbindliche Erklärung zur eigenen Sprachkompetenz" herunter, füllen es vollständig aus und halten es zum Upload bereit.
Wenn die Antwort "Nein" ist, halten Sie ein Dokument zum Upload bereit, mit dem Sie eine Sprachkompetenz mindestens auf dem Niveau B1 des GER nachweisen.
Wenn Sie eine Angabe zu Ihrem Sprachniveau machen, die sich in der Unterrichtung als unwahr herausstellt, besteht die Gefahr, dass Sie deswegen aus der Unterrichtung ausgeschlossen werden und die Teilnahmegebühr trotzdem zu zahlen ist.
Wenn Sie die Onlineanmeldung durchführen, finden Sie im unteren Bereich des Bildschirmes wichtige Hinweise zur Verbindlichkeit des Bestätigungslinks, dem Datenschutz und der Stornoregelung.
Anmeldung zur Unterrichtung Bewachungspersonal
- Meine Muttersprache ist Deutsch -oder-
Mein Deutsch ist so gut wie das eines Muttersprachlers
-> Ich habe das Formular ausgefüllt und lade es bei der Anmeldung hoch - weiter zur Anmeldung - Mein Deutsch ist nicht wie das eines Muttersprachlers
-> Ich habe einen Nachweis B1 (oder besser) und lade diesen bei der Anmeldung hoch - weiter zur Anmeldung