Welche Qualifikation brauche ich zur Beantragung der Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe?
Wollen Sie sich im Sicherheits- oder Bewachungsgewerbe selbstständig machen? Wollen Sie als Geschäftsführer oder Betriebsleiter in dieser Branche tätig werden? Dann müssen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen. Seit Dezember 2016 genügt die Unterrichtung nicht mehr dafür, ein Sicherheitsunternehmen zu gründen.
Seit Dezember 2016 genügt die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Bewachungsgewerbetreibende nach §34a Gewerbeordnung nicht mehr, um ein Sicherheitsunternehmen zu gründen. Sie müssen dieSachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung nachweisen für:
- Die Existenzgründung
- Die selbstständige Tätigkeit (Tätigkeit auf eigene Rechnung, auch "Subunternehmer")
- Die Tätigkeit als Geschäftsführer oder Betriebsleiter.
Bei Fragen zum Einzelfall beraten wir Sie gern.
Bestandsschutz bei der Sachkundepflicht für Bewachungsgewerbetreibende ab Dezember 2016
Bewachungsgewerbetreibende müssen seit Dezember 2016 bei der Beantragung der Bewachungserlaubnis die Sachkundeprüfung nachweisen. Es gilt aber Bestandsschutz für Gewerbetreibende, die eine Bewachungserlaubnis bereits erhalten haben. Rechtsverbindliche Auskunft kann im Zweifelsfall bei der zuständigen Kreisbehörde eingeholt werden.