Validierungsverfahren

Voraussetzungen zur Teilnahme

Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.

Das Validierungsverfahren ist das Richtige für Sie, wenn Sie

  • mindestens 25 Jahre alt sind
  • mehrere Jahre Berufserfahrung in einem dualen Ausbildungsberuf nachweisen können
  • über keine abgeschlossene Ausbildung in ihrem ausgeübten Beruf verfügen
  • und einen Nachweis über Ihre berufliche Handlungskompetenz wünschen.

Prüfen Sie, ob ein Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren möglich ist!

Sie können einen Antrag auf Teilnahme stellen, wenn Sie

  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten Berufsabschluss aus dem Ausland haben,
  • in keinem Ausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.

Sie erfüllen die Voraussetzungen? Dann vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch.

Die Erstberatung führt die zuständige Kammer vor Ort durch. Personen mit Wohnsitz in Oberbayern melden sich bei der IHK München.

Ihr Ansprechpartner für das Validierungsverfahren

Jörg Engelmann

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