Bewertung von Prüfungsleistungen
Wichtige Informationen zur neuen neue Aufgabe in der Validierung beruflicher Kompetenzen für Prüferinnen und Prüfer.
Im Jahr 2015 startete eine Kammerverbundinitiative, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, den Modellversuch „ValiKom“, in der Projektverlängerung „ValiKom Transfer“. In diesem haben 32 Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Landwirtschaftskammern Erfahrungen gesammelt, wie informell- und non-formal erworbene Kompetenzen bewertet und zertifiziert werden können. Als Referenz dienten die regulären dualen Ausbildungsberufe.
Nach dem erfolgreichen Abschluss im Oktober 2024 macht das Projekt »ValiKom« Platz für einen neuen Rechtsanspruch auf berufliche Validierung. Dieses Verfahren schließt eine Lücke in der Fachkräftesicherung, indem sie das vorhandene Knowhow von Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss für den Arbeitsmarkt sichtbar macht.
Im Validierungsverfahren bewerten Prüferinnen und Prüfer mit handlungsorientierten praktischen und mündlichen Aufgaben die beruflichen Kompetenzen im gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes.
Die neuen gesetzlichen Regelungen treten zum 01.01.205 in Kraft (§§ 50b ff. BBiG)
Sie möchten sich im Validierungsverfahren engagieren? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber mit einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Die Bewertung findet mit handlungsorientierten Aufgaben statt und wird von einem Feststellungstandem durchgeführt.
Ein Feststellungstandem besteht aus zwei Prüferinnen und Prüfern. Diese müssen Mitglieder im Prüfungsausschuss der IHK sein.
Das Feststellungstandem ist ein festes Tandem mit einer Feststellerin oder einem Feststeller und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer. Mit jeder Validierung wechseln die Rollen.
Die Feststellerin oder der Feststeller erstellt die Aufgaben für die Bewertung im Validierungsverfahren und führt die Bewertung durch.
- Erfahrungen als Prüferin oder Prüfer
- Positive Einstellung zu verschiedenen Formen beruflichen Lernens (formal, non-formal, informell)
- Wertschätzung gegenüber vielfältigen beruflichen Lebenswegen und individuellen Bildungsbiografien
- Kommunikative Kompetenz
- Fähigkeit, eine praxisorientierte Bewertungssituation mit pädagogischem Gespür zu gestalten, um herauszufinden, was Menschen können
- Detaillierte Kenntnisse des Ausbildungsberufs inklusive der Verordnung und der Berufsbildpositionen
- Verantwortungsbewusste Mitarbeit in einem engagierten Feststellungstandem
- Gespräch mit Teilnehmenden zur Unterstützung ihrere beruflichen Selbstreflexion und zur Vorbereitung der Bewertung
- Festlegung bzw. Auswahl von geeigneten Feststellungsinstrumenten
- Entwicklung handlungsorientierter Aufgaben
- Praxisorientierte Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden (Beobachtung und Bewertung von gezeigten Kompetenzen)
- Schulung zur neuen Aufgabe der Validierungsverfahren, zum Umgang mit verschiedenen Zielgruppen und zur Erstellung handlungsorientierter Aufgaben
- Regelmäßiger fachlicher Erfahrungsaustausch regional und überregional
- Erweiterung des persönlichen Netzwerks
- Mitgestaltung eines neuen Angebots in der beruflichen Bildung
- Beitrag zur Fachkräftesicherung
- Arbeiten in einem festen Team aus zwei Feststellerinnen und Feststellern (mind. 1 Jahr)
- Wenige, bedarfsorientierte Einsätze im Jahr
- Zeitlich individuell in Zusammenarbeit mit der Kammer planbar
- Intensive Unterstützung Ihrer Tätigkeit als Feststellerin und Feststeller durch die Kammer
- Entschädigung des ehrenamtlichen Aufwandes