Validierungsverfahren

Bewertung von Prüfungsleistungen

Wichtige Informationen zur neuen neue Aufgabe in der Validierung beruflicher Kompetenzen für Prüferinnen und Prüfer.

Im Jahr 2015 startete eine Kammerverbundinitiative, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, den Modellversuch „ValiKom“, in der Projektverlängerung „ValiKom Transfer“. In diesem haben 32 Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Landwirtschaftskammern Erfahrungen gesammelt, wie informell- und non-formal erworbene Kompetenzen bewertet und zertifiziert werden können. Als Referenz dienten die regulären dualen Ausbildungsberufe.

Nach dem erfolgreichen Abschluss im Oktober 2024 macht das Projekt »ValiKom« Platz für einen neuen Rechtsanspruch auf berufliche Validierung. Dieses Verfahren schließt eine Lücke in der Fachkräftesicherung, indem sie das vorhandene Knowhow von Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss für den Arbeitsmarkt sichtbar macht.

Im Validierungsverfahren bewerten Prüferinnen und Prüfer mit handlungsorientierten praktischen und mündlichen Aufgaben die beruflichen Kompetenzen im gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes.

Die neuen gesetzlichen Regelungen treten zum 01.01.205 in Kraft (§§ 50b ff. BBiG)

Sie möchten sich im Validierungsverfahren engagieren? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber mit einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Die Bewertung findet mit handlungsorientierten Aufgaben statt und wird von einem Feststellungstandem durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner für das Validierungsverfahren

Jörg Engelmann

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