Der Verfahrensablauf
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung erworben wurden, von der IHK für München und Oberbayern bewertet und bescheinigt.
Verfahren erfolgt in vier Schritten
1. Information und Beratung
Sie erhalten erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf entspricht einem dualen Ausbildungsberuf.
Diese Beratung ist kostenlos und wird immer von der zuständigen Kammer vor Ort durchgeführt.
2. Antragsstellung
Sie dokumentieren Ihre beruflichen Fähigkeiten, z.B. entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung belegen Sie die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate. Das Antragsdokument erhalten Sie von der IHK für München und Oberbayern.
Wir prüfen dann den eingereichten Antrag und werten die beigelegten Dokumente aus. Alle Dokumente die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sollten mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Mit der Antragsstellung fallen Gebühren an, nutzen Sie daher im Vorfeld unsere Beratung.
3. Bewertung
Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüferinnen und Prüfern besteht, stellt mit praktischen und mündlichen Aufgaben Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest. Je nach Beruf findet diese Bewertung am Arbeitsplatz im Unternehmen statt.
Vor der Bewertung findet ein Vorgespräch mit einem der Prüferinnen und Prüfer statt.
4. Ergebnismitteilung
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie von uns ein Zeugnis oder einen Bescheid über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf. Damit werden Ihre Kompetenzen im System der beruflichen Bildung anschlussfähig.
In einem Zeugnis bescheinigen wir Ihnen die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. In einem Bescheid bescheinigen wir Ihnen die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Der Bescheid führt dabei genau auf, für welche Teile des Berufs die Handlungsfähigkeit vorliegt und in welchen Bereichen sie nicht nachgewiesen werden konnte.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit können Sie ein Ergänzungsverfahren anstreben. Wenn wir den Antrag ablehnen, können Sie nach einer Frist von 12 Monaten einen Antrag auf ein Wiederholungsverfahren stellen.