Berufliche Kompetenzen sichtbar machen

Validierungsverfahren: Anerkennung von Berufserfahrung

Die IHK für München und Oberbayern stellt mit dem Validierungsverfahren individuelle berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (§§ 50b. ff. BBiG) fest und bescheinigt diese.