FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Ihrer Prüfertätigkeit
Welche Voraussetzungen müssen Sie als angehende/-r Prüfer/-in erfüllen, wie läuft der Bewerbungsprozess ab – und weitere häufig gestellte Fragen zur IHK-Prüfertätigkeit werden hier beantwortet.
FAQs zur IHK-Prüfertätigkeit
Um sich im Prüfungsausschuss zu engagieren, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Fachkompetenz (Ausbildung im Prüfungsberuf oder vergleichbare Qualifikation)
- Mehrjährige Berufspraxis
- Berufliche Tätigkeit im Bereich der abzunehmenden Prüfung
- Methodische und berufspädagogische Fähigkeiten (z. B. AEVO Prüfung)
- Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Termintreue, Verschwiegenheit, Loyalität
- Persönliche Eignung, um (junge) Menschen zu prüfen (§ 29 BBiG)
Die Bereitschaft, immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu bleiben und sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammenzuarbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer /-innen.
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss daran prüfen wir Ihre Unterlagen in Zusammenarbeit mit unseren Prüfungskoordinatoren.
Anschließend vereinbaren wir ein persönliches oder virtuelles Kennenlern-Gespräch mit Ihrem/Ihrer individuellen Prüfungskoordinator/-in aus Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Nach dem Kennenlernen erhalten Sie von uns alle wesentlichen Informationen. Sie werden zunächst als Hospitant/-in an einer Prüfung teilnehmen, um sich mit den Abläufen vertraut zu machen. Nachdem Sie die Grundlagen und Abläufe kennengelernt haben, werden Sie als IHK Prüfer/-in eingesetzt. Hierzu wird Ihnen der jeweilige Prüfungskoordinator/-in mögliche Prüfungstermine mitteilen und Ihre Einsätze mit Ihnen planen.
Als IHK Prüfer/-in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung für Ihren Zeitaufwand, sowie einen Ausgleich von Fahrtkosten und sonstigen Auslagen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Erläuterung zur Entschädigung.
Als IHK Prüfer/-innen entscheiden ausschließlich Sie selbst, wie viel Zeit Sie in dieses Ehrenamt investieren möchten.