Erlaubnis- und Aufsichtsstelle für erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO
Die in §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO geregelten Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis müssen Sie bei der IHK einholen. Danach müssen Sie wiederkehrend bestimmte Berufspflichten einhalten.
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§ 34c GewO | § 34d GewO | §§ 34f/34h GewO | § 34i GewO |
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