IHK Service

Erlaubnis- und Aufsichtsstelle für erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO

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Die in §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO geregelten Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis müssen Sie bei der IHK einholen. Danach müssen Sie wiederkehrend bestimmte Berufspflichten einhalten.

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§ 34c GewO§ 34d GewO§§ 34f/34h GewO§ 34i GewO
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