Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WBQ) – Dienstleistungsfachwirt Familie
Ziel der Teilprüfung
Immer mehr Beschäftigte sind in einem für die Wirtschaft wichtigen Bereich tätig, der stark expandiert und ein hohes Maß an Flexibilität fordert: dem Dienstleistungsbereich. Die Familie der Dienstleistungsfachwirte baut auf dem Grundgedanken auf, dass ein großer Teil der Qualifikationsanforderungen in allen Dienstleistungsbranchen gleich ausgerichtet ist. Es bietet sich daher für die Prüfung ein modulares System an, bei dem sowohl die Inhalte als auch das Niveau des ersten Moduls, der sog. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, bei den verschiedenen Fachwirte-/Meister-Abschlüssen der Familie ähnlich sind.
Vervollständigt wird diese Fortbildung mit der entsprechenden Branchenqualifikation, in der die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Dienstleistungsbranche konkret definiert werden. Zielgruppe für dieses erste Modul ist der Personenkreis, der bereits im Dienstleistungssektor tätig ist und sich später in einem zweiten Schritt zum Branchenspezialisten qualifizieren will.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" sind in den jeweiligen Prüfungsvorschriften geregelt.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung senden Sie uns bitte den entsprechenden Zulassungsantrag zusammen mit Ihren Nachweisen.
Gliederung der Prüfung der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
HINWEIS: Die Prüfung der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen kann nicht einzeln, sondern nur im Prüfungsverfahren des von Ihnen gewählten Fachwirts/Meisters abgelegt werden.
Prüfungstermine / Fristen
Die Teilprüfung Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen wird zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Lehrgangsträger – wer bildet aus
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.