IHK Fortbildungsprüfung

Certified IT Systems Manager

Geprüfter IT-Entwickler / Geprüfte IT-Entwicklerin

Ziel der Prüfung zum Certified IT Systems Manager

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften IT-Entwickler/ zur Geprüften IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und damit die Befähigung in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren.
Ebenfalls Ziel ist es IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren, sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu Gestalten und Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren Nachweisen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung zum IT-Berater

Die Prüfung für die operativen Professionals gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:

  • Betriebliche IT-Prozesse,
  • Profilspezifische IT-Fachaufgaben (schriftlich)
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement (schriftlich u. mündlich)

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird einmal jährlich angeboten. Die Teilprüfungen „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und "Betriebliche IT-Prozesse“ im Frühjahr, sowie die "Profilspezifischen IT-Fachaufgaben" im Herbst.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.