IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Industriemeister /-in Brandschutz

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Qualifikationen besitzt, die Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Brandschutz / einer geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Brandschutz wahrnehmen zu können.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Rechtsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Gliederung der Prüfung zum Industriemeister Brandschutz

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der gesonderten Seite Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

‎2.‎ Prüfungsteil : Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)

(‎Schriftliche Prüfung)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

3.‎ Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
‎Inhalte entsprechen dem Geprüften Brandschutz-Meister IHK

Schon alle Teile abgelegt?

Sie haben bereits alle drei Prüfungsteile durch den erfolgreichen Abschluss anderer Fortbildungsprüfungen nachgewiesen?

Dann müssen Sie die Prüfung nicht mehr ablegen, sondern können direkt das Zeugnis erhalten. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Antrag auf Befreiung ausfüllen und uns, zusammen mit den entsprechenden Zeugnissen, im FoBi-Infocenter hochladen. Bitte beachten Sie auch die beim Antrag auf Befreiung hinterlegten Hinweise.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK München modular angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.