Geprüfte /-r Industriefachwirt /-in
Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung zum Industriefachwirt sind in erster Linie Industriekaufleute, die mehrjährige Berufserfahrung in Industriebetrieben erworben haben.
Ziel der Prüfung zum Industriefachwirt
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriefachwirt, um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
- Den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen
- Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
- Sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
- Anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen WBQ (schriftlich)
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen HSQ (schriftlich und mündlich)
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Präsentation und Fachgespräch
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei der o.g. Handlungsbereiche beziehen.
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ eingereicht.
Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können.
Prüfungstermine / Fristen
Der Prüfung wird zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Lehrgangsträger – wer bildet aus
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.