Geprüfte /r Handelsfachwirt /-in
Der Strukturwandel, neue Technologien und die zunehmende Globalisierung der Märkte stellen auch den Handel vor neue Herausforderungen. Um sich hierfür zu wappnen, ist es unerlässlich, sich ein breites, branchenspezifisches Know-how anzueignen. Der Abschluss zum Geprüften Handelsfachwirt ist daher in vielen Handelsbetrieben fester Bestandteil der Personalentwicklung. Zielgruppe ist primär der Personenkreis, der nach einer kaufmännischen Berufsausbildung mehrjährige einschlägige Berufspraxis in Handelsbetrieben erworben hat.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen
- Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung
- Warenbeschaffung und Logistik
- Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen
- Anwenden von Controllinginstrumenten
- Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen
- Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen
- Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten
- Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln
- Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung
- Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung
- Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.
Aufbau der Prüfung zum Handelsfachwirt
1. Teilprüfung (schriftlich)
Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
2. Teilprüfung (schriftlich)
Handlungsbereiche:
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf oder
- Außenhandel
Präsentation und Fachgespräch
Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die
Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich aus der ersten und zweiten
schriftlichen Teilprüfung beziehen.
Das Thema der Präsentation ist am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung einzureichen.
Ausgehend von der Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische
Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden
Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit
nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren.
Das Fachgespräch wird in der mündlichen Note mit zwei Dritteln bewertet.
Prüfungstermine / Fristen
Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.
Gebühren für die Prüfung
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.
Lehrgangsträger – wer bildet aus
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.