Zulassungsverfahren: So funktioniert's
Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung vor der IHK ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen. Über die Zulassung entscheidet das Referat für Fortbildungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern. Sie sollten die Zulassung zur Prüfung vor Abschluss eines Vertrags zu einem Lehrgang mit einem Bildungsträger prüfen lassen.
Wie muss Ihr Antrag aussehen?
Der Antrag auf Zulassung erfolgt ausschließlich online über folgenden Link
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Verordnung des von Ihnen angestrebten Abschlusses. Einen Link dazu finden Sie auch auf der Seite der entsprechenden Fortbildungsprüfung. In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen (in Kopie, Beglaubigung nicht nötig):
- Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung (sofern vorhanden)
- Nachweis über einen Schulabschluss mit wirtschaftlicher Ausrichtung (sofern vorhanden)
- Tätigkeitsnachweise ihrer bisherigen Arbeitgeber
Bitte beachten Sie: Nicht geeignet als Nachweis der Berufspraxis sind Arbeitsverträge oder Gehaltszettel.
Wenn Sie selbständig sind und diese Tätigkeit für die Zulassung wichtig sein könnte, benötigen wir:
- den Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister und eine Bestätigung Ihres Steuerberaters
- wahlweise andere geeignete Nachweise über den Inhalt und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit
Was passiert mit Ihrem Antrag, wenn er in der IHK angekommen ist ?
Wenn etwas fehlen sollte, wenden wir uns direkt an Sie. Im Zweifel über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen geben wir Ihren Antrag zur Prüfung an den Zulassungsausschuss. Den Zulassungsausschuss bilden 3 Prüfer, die dann gemeinsam über die Zulassung oder Nicht-Zulassung entscheiden.
Was passiert nach der Entscheidung?
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Weiterbildungsberatung: Rufen Sie uns unter 089/5116-0 an! Es gibt ca. 70 verschiedene Fortbildungsabschlüsse bei der IHK München und Oberbayern. Sicher ist auch der Passende für Sie dabei.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid undein Registrierungsschreiben per Post. Mit dem Registrierungsschreiben können Sie sich dann im Fortbildungs-Informationscenter registrieren und Ihre Prüfungsanmeldung abschließen. Im Fobi-Infocenter finden Sie auch weitere Informationen zu Ihrer Fortbildungsprüfung. Den Zulassungsbescheid benötigen Sie evtl. zur Vorlage bei den Lehrgangsträgern und Ämtern, wo Sie z.B. finanzielle Förderung beantragen könnten.
Müssen Sie dann noch etwas tun ?
Ja, unbedingt. Mit dem Antrag auf Zulassung ist das Anmeldeverfahren noch nicht abgeschlossen. Wie bereits genannt müssen Sie sich noch im Fobi-Infocenter registrieren und Ihre Prüfungsanmeldung online abschließen. Erst dann wissen wir verbindlich, dass Sie an der Prüfung teilnehmen.