Geprüfte /-r Fachwirt /-in im Gastgewerbe
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die Aufgaben eines Fachwirts im Gastgewerbe verantwortlich wahrnehmen zu können.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind, um folgende Aufgaben eines Fachwirt im Gastgewerbe / einer Fachwirtin im Gastgewerbe verantwortlich wahrzunehmen:
- Selbstständiges Umsetzen von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben
- Erkennen von Gästeerwartungen und Bewerten neuer Entwicklungen sowie Planung
- Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
- Zielorientiertes Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.
Gliederung der Prüfung zum FW im Gastgewerbe
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (schriftlich)
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen (schriftlich und mündlich)
- Gästeorientierung und Marketing
- Branchenbezogenes Management
- Branchenbezogenes Recht
- Gastronomische Angebotsformen
- Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch
Dabei sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
Prüfungstermine / Fristen
Der Prüfungsteil Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen wird zweimal,
der Prüfungsteil Handlungsspezifischen Qualifikationen wird einmal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Lehrgangsträger – wer bildet aus?
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.