Geprüfte /r Controller /in
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines Controllers/einer Controllerin wahrnehmen zu können.
Ziel der Prüfung zum Controller
Entwicklung und Einsatz von Controllingsystemen zur Planung, Steuerung und Überwachung des betrieblichen Leistungsprozesses, Mitwirkung bei der Unternehmensplanung, laufende Überwachung der Planungsziele und Überprüfung der wichtigen Prozess- und Steuerungsgrößen, Aufbau des Berichtswesens, ständige Berichterstattung und Koordination des Informationsmanagements, Entwicklung von Problemlösungen und Einleitung vorausschauender Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, laufende Beratung der Unternehmensleitung, Vermittlung der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Controllings an die Mitarbeiter des Unternehmens.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte unter folgendem Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.
Gliederung der Prüfung zum Controller
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer Projektarbeit und einer mündlich
Prüfung.
Handlungsbereiche der schriftlichen Prüfung:
- Kostenrechnung und Kostenmanagement
- Unternehmensplanung und Budgetierung
- Jahresabschlussanalyse
- Berichtswesen und Informationsmanagement
Das Fach „Berichtswesen und Informationsmanagement“ wird in Form einer praktischen
Übung anhand allgemein üblicher Tabellenkalkulationsprogramme geprüft.
Handlungsbereich der Projektarbeit:
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Die Anfertigung der Projektarbeit erfolgt in Form einer schriftlichen Hausarbeit.
Handlungsbereiche der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch)
- Führungsaufgaben und Moderation
In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und begründet werden und in einem Fachgespräch vertiefende oder erweiterte Fragestellungen geprüft werden. Dabei soll auch das Beherrschen von fachlichen Führungs- und rganisationsaufgaben nachgewiesen werden. Mit Gesprächspartnern soll der Nachweis erfolgen, angemessen sprachlich kommunizieren zu können.
Prüfungstermine / Fristen
Die Prüfung wird von der IHK München einmal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Lehrgangsträger – wer bildet aus?
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.