Geprüfte Brandschutz-Fachkraft IHK
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kompetenzen, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) hat, um in Betrieben und Unternehmen die Aufgaben einer Geprüften Brandschutz-Fachkraft wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte unter folgendem Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche:
1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen,
2. Rechtliche Grundlagen,
3. Organisation und Dienstbetrieb,
4. Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren,
5. Fahrzeuge und Geräte,
6. Atemschutz,
7. Einsatzlehre:
- a) Übergreifende Themen,
- b) Sichern, Retten und Bergen,
- c) Brandbekämpfung,
- d) Technische Hilfeleistung,
- e) Einsätze mit Gefahrstoffen (ABC),
8. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Prüfungsbereich und ist in Form von praxisbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen.
Prüfungstermine / Fristen
Die Prüfung wird von der IHK München nach Bedarf angeboten.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Lehrgangsträger – wer bildet aus?
Die Teilnahme am Lehrgang stellt gemäß der Besonderen Rechtsvorschriften zum anerkannten Abschluss Geprüfte Brandschutz-Fachkraft IHK (§ 2 Abs. 1) eine Zulassungsbedingung da.
Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.