Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Softwareentwicklung
BITTE BEACHTEN: Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Erstprüfung des nachfolgenden Abschlusses ist bei der IHK für München und Oberbayern für Herbst 2026 vorgesehen.
Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Softwareentwicklung planen und entwickeln Softwarekomponenten und -lösungen und stellen deren Implementierung sicher. Dazu analysieren sie die Rahmenbedingungen sowie die individuellen Kundenanforderungen und erstellen entsprechende Lösungsentwürfe, die sie mit den Auftraggebern abstimmen. Sie wählen Systemumgebungen aus, legen Systemdesigns fest, erstellen Pläne zu Migration und Wartung, definieren Schnittstellen zu anderen Komponenten und Systemen und entwerfen sowie integrieren Datenbanken. Anforderungen setzen sie mit definierten Programmiersprachen in Applikationen um. Bestehende Anwendungen analysieren und optimieren sie kontinuierlich und stellen die Qualität der Anwendungen durch regelmäßige Tests sicher. Darüber hinaus erstellen sie Software- und Anwenderdokumentationen sowie Schulungsunterlagen und führen auch Schulungen durch. Sie wirken bei der Entwicklung von Datensicherheitskonzepten mit und unterstützen die Projektleitung z.B., indem sie Teilprojekte umsetzen, Projektpläne erstellen oder beim Projektcontrolling mitwirken.
Ziel der Fortbildungsprüfung
Im Rahmen der Prüfung weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, eigenständig und verantwortlich Softwarelösungen kundengerecht zu planen und zu entwickeln und deren Implementation und Evaluation unter Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
1. Analysieren von Rahmenbedingungen und Anforderungen hinsichtlich zu implementierender Softwarelösungen,
2. Planen und Erstellen von Lösungsentwürfen,
3. Beraten und Betreuen von Kunden bei der Auswahl und Implementation von Softwarelösungen,
4. Entwickeln von Softwarelösungen sowie kontinuierliche Analyse und Optimierung bestehender Applikationen unter Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards,
5. Testen und Implementieren von Softwarekomponenten und -lösungen,
6. Bewerten und Evaluieren von Softwarelösungen und des Entwicklungsprozesses,
7. Erstellen und Umsetzen von Schulungskonzepten zur Nutzung von Softwarelösungen,
8. Erstellen von Dokumentationen,
9. Übergeben von Softwarelösungen an Auftraggeber,
10. Unterstützen betrieblicher Service- und Supporteinheiten bei der Fehlersuche in Softwarelösungen und Programmcodes sowie
11. Unterstützen der Projektleitung bei der Vorbereitung, der Planung, der Durchführung und dem Abschluss von Projekten.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Rechtsvorschrift.
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Qualifikationsschwerpunkte:
1. ,,Analysieren und Planen der Softwarearchitekturen"
2. ,,Entwickeln von Softwarearchitekturen"
3. ,,Sicherstellen der Produktqualität"
4. ,,Software- und Anwenderdokumentationen erstellen":
5. ,,Übergeben und Einführen von Systemen":
6. ,,Evaluation als Basis kontinuierlicher Verbesserung durchführen":
7. ,,Organisatorische und rechtliche Vorgaben"
8. ,,Projektunterstützung und -koordination"
Schriftliche Prüfung
- Es sind 2 schriftliche Situationsaufgaben mit je 90 bis 120 Minuten Bearbeitungsdauer abzulegen.
Mündliche Prüfung
- In der mündlichen Prüfung weisen Sie nach, dass sie in der Lage sind, Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorzubereiten, zu planen, durchzuführen, die aus der Datenanalyse gewonnenen Ergebnisse zu bewerten und Empfehlungen zur Prozessoptimierung abzuleiten.
- Sie wählen selbständig ein Thema für die Präsentation und reichen eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss führt mit Ihnen ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Im Anschluss haben Sie innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, eine Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen.
Prüfungstermine / Fristen
Die Prüfung wird einmal jährlich im Herbst durchgeführt.
Erstprüfung ist voraussichtlich im Herbst 2026.
Prüfungsgebühren
Im Aufbau
Lehrgangsträger – wer bildet aus?
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsanbietern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten zu informieren.