Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Filmgeschäftsführung
Die Aufstiegsfortbildung befähigt zur Übernahme von Fachaufgaben in der TV- und Filmindustrie, in denen eine Verzahnung von finanziellen und organisatorischen Prozessen vorliegt und daher betriebswirtschaftliche und filmspezifische Kompetenzen erforderlich sind.
Sie übernehmen an der Schnittstelle zwischen Produktions- und Herstellungsleitung sowie Regie und anderen Beteiligten die Verantwortung für die finanzielle und buchhalterische Abwicklung. Zu den Aufgaben gehören eine rechtlich fehlerfreie Finanzbuchhaltung, eine korrekte Lohnbuchhaltung unter Beachtung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechtsvorschriften sowie die zeitnahe Überwachung der Kosten.
Ziel der Fortbildungsprüfung
Mit der IHK-Fortbildungsprüfung weisen Sie anhand eines öffentlich-rechtlichen Abschlusses nach, dass Sie über die einschlägigen kaufmännischen, filmspezifischen sowie kommunikativen Kompetenzen verfügen, um die Aufgaben im Bereich der Filmgeschäftsführung wahrzunehmen.
Ziel der Prüfung ist es, Ihre Eignung für folgende Tätigkeiten belastbar festzustellen:
- Kaufmännische Planung, Durchführung der Buchhaltung und deren finanzielle Abwicklung für Filmprojekte,
- Verwaltung des Budgets für Produktionskosten in Zusammenarbeit mit Herstellungs- und Produktionsleitung,
- Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Controlling und Kostenkontrolle im Projekt,
- Abrechnungen und Zahlungen von Gagen und Honoraren, Beratung zu Verträgen und
- Fachliche Ansprechperson aller Mitarbeitenden im Projekt zu Personalfragen.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Rechtsvorschrift.
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Prüfungsbereiche:
- Rechnungswesen im Projekt umsetzen (Schwerpunkt 1. Aufgabenstellung)
- Filmproduktionsprozesse verstehen und rechtliche Aspekte beachten (Schwerpunkt 2. Aufgabenstellung)
- Kommunikation und Zusammenarbeit sicherstellen (Inhalt beider Aufgabenstellungen)
Schriftliche Prüfung
- Zwei Aufgabenstellungen
- Je Aufgabenstellung 120 Minuten Bearbeitungszeit
- Grundlage bildet je Aufgabenstellung eine Situationsbeschreibung
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erfolgt, sobald die schriftliche Prüfung abgelegt wurde. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen:
- Präsentation (höchstens 10 Minuten) und unmittelbar anschließend
- Fachgespräch (höchstens 20 Minuten)
In der Präsentation soll ein komplexes Problem der Filmgeschäftsführung dargestellt, bewertet sowie ein Vorschlag zur Lösung des Problems entwickelt werden.
Das Thema wird von Ihnen selbst gestellt und anhand des verbindlich zu verwendenden Formblatts bei der zuständigen Stelle bis zum ersten Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht.
Im Fachgespräch ist ausgehend von der Präsentation nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind, ein Problem der Filmgeschäftsführung zu analysieren sowie einen Lösungsvorschlag zu entwickeln, zu begründen und zu bewerten.
Prüfungstermine / Fristen
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Prüfungsgebühren
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Lehrgangsträger – wer bildet aus?
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