Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Datenanalyse
BITTE BEACHTEN: Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Erstprüfung des nachfolgenden Abschlusses ist bei der IHK für München und Oberbayern für Herbst 2026 vorgesehen.
Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Datenanalyse unterstützen die Projektleitung bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung und dem Abschluss von IT-Projekten im Bereich der Datenanalyse. Zunächst ermitteln sie, welche Anforderungen an die Analyse betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse und Daten gestellt werden. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die Bedarfe der Kunden sowie die technischen Gegebenheiten, sondern auch Aspekte wie Datensicherheit und -zugänglichkeit. Anschließend bewerten sie die Prozesse und Daten und entscheiden, welches die geeigneten Technologien und Maßnahmen zu deren Auswertung sind. Die gewonnenen und aufbereiteten Daten analysieren und bewerten die Berufsspezialisten und -spezialistinnen unter verschiedensten Gesichtspunkten. Anschließend sind sie daran beteiligt, Empfehlungen zu erarbeiten, wie die Geschäftsprozesse verbessert und nachhaltiger gestaltet werden können. Dies tun sie stets vor dem Hintergrund des gesamten Datenlebenszyklus. Am Ende dokumentieren und präsentieren sie ihre Ergebnisse.
Ziel der Fortbildungsprüfung
Im Rahmen der Prüfung weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, eigenständig und verantwortlich Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorzubereiten, zu planen und durchzuführen, die aus der Datenanalyse gewonnenen Ergebnisse zu bewerten und Vorschläge zur Prozessoptimierung abzuleiten sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
1. Ermitteln von Anforderungen an die Datenanalyse betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung von
a) Kundenanforderungen,
b) Datenzugangsberechtigungen sowie
c) technischen und organisatorischen Voraussetzungen,
2. Bewerten und Auswählen von Werkzeugen und Methoden zur Analyse von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen und Daten,
3. Testen und Dokumentieren von Prozessen zum Extrahieren, Aufbereiten und Laden von Daten unterschiedlicher Datenquellen und Zielanwendungen,
4. Analyse komplexer Daten aus unterschiedlichen Quellen auch mithilfe moderner Technologien,
5. Bewerten von Ergebnissen der Datenanalyse,
6. Mitwirken an Empfehlungen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen mit Blick auf den gesamten Datenlebenszyklus,
7. Dokumentieren, Visualisieren und Präsentieren gewonnener Erkenntnisse,
8. Evaluieren und Optimieren des Analyseprozesses, auch mithilfe moderner Technologien sowie
9. Unterstützen der Projektleitung bei der Vorbereitung, der Planung, der Durchführung und dem Abschluss von Projekten.
Zulassungsvoraussetzungen – Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Rechtsvorschrift.
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Qualifikationsschwerpunkte:
1. ,,Anforderungen an die Datenanalyse ermitteln"
2. ,,Datenanalyse betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorbereiten"
3. ,,Daten analysieren und Ergebnisse bewerten"
4. ,,Evaluation als Basis kontinuierlicher Optimierung durchführen"
5. ,,Organisatorische und rechtliche Vorgaben"
6. ,,Projektunterstützung und -koordination"
Schriftliche Prüfung
- Es sind 2 schriftliche Situationsaufgaben mit je 90 bis 120 Minuten Bearbeitungsdauer abzulegen.
Mündliche Prüfung
- In der mündlichen Prüfung weisen Sie nach, dass sie in der Lage sind, Datenanalysen betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorzubereiten, zu planen, durchzuführen, die aus der Datenanalyse gewonnenen Ergebnisse zu bewerten und Empfehlungen zur Prozessoptimierung abzuleiten.
- Sie wählen selbständig ein Thema für die Präsentation und reichen eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss führt mit Ihnen ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Im Anschluss haben Sie innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, eine Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen.
Prüfungstermine / Fristen
Die Prüfung wird einmal jährlich im Herbst durchgeführt.
Erstprüfung ist voraussichtlich im Herbst 2026.
Prüfungsgebühren
Im Aufbau
Lehrgangsträger – wer bildet aus?
Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsanbietern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten zu informieren.